Bauliche Abweichungen zu bestehendem Bauantrag "Umbau u. Umnutzung von Fremdenzimmern in einem als Teil eines Beherbergungsbetriebes genutzten denkmalgeschütztem Gebäude zu Maisonette-Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017
Beschlossen — einstimmig
am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs berichtet darüber, dass zwei Dachflächenfenster größer geplant werden müssen, da diese als mögliche Notausstiege in Betracht kommen könnten.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertFür ein denkmalgeschütztes Gebäude auf Spiekeroog wurden nach der Baugenehmigung kleinere bauliche Änderungen notwendig. Konkret geht es um vergrößerte Dachflächenfenster als Notausstiegsfenster und leicht verschobene Treppen. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu diesen Abweichungen erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei baulichen Abweichungen von einer bereits erteilten Baugenehmigung. Das Verfahren durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Der Landkreis Wittmund erteilte am 2. November 2016 die Baugenehmigung für den Umbau von Fremdenzimmern zu drei Maisonette-Ferienwohnungen in einem denkmalgeschützten Gebäude. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf–Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und die Änderungen wurden vorab mit der Denkmalbehörde des Landkreises Wittmund abgestimmt. Das Grundstück fällt zudem unter die gemeindliche Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss.
Die wichtigsten Punkte
- Der Landkreis Wittmund genehmigte den Umbau zu Ferienwohnungen bereits am 2. November 2016
- Nachträgliche Änderungen betreffen vergrößerte Dachflächenfenster (1,14 m × 1,40 m) als Notausstiegsfenster
- Die Treppen wurden leicht verschoben, um zwischen die Deckenbalken zu passen — die Treppengröße bleibt gleich
- Die Denkmalbehörde des Landkreises hat die Änderungen im Vorfeld gebilligt
- Beschlussvorschlag: Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen zu den Abweichungen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/046/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8135 kB
Beratungsfolge
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