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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauliche Abweichungen zu bestehendem Bauantrag "Umbau u. Umnutzung von Fremdenzimmern in einem als Teil eines Beherbergungsbetriebes genutzten denkmalgeschütztem Gebäude zu Maisonette-Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs berichtet darüber, dass zwei Dachflächenfenster größer geplant werden müssen, da diese als mögliche Notausstiege in Betracht kommen könnten.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein denkmalgeschütztes Beherbergungsgebäude soll geringfügig abweichend von der bereits erteilten Baugenehmigung umgebaut werden. Die Änderungen betreffen vergrößerte Dachflächenfenster als Notausstiegsfenster sowie leicht verschobene Treppen. Die Gemeinde soll dafür ihr Einvernehmen erteilen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zum Bauantrag für ein denkmalgeschütztes Gebäude auf Spiekeroog, das zu drei Maisonette-Ferienwohnungen umgebaut wird. Der Landkreis Wittmund hatte die ursprüngliche Baugenehmigung bereits im November 2016 erteilt; nun sind geringfügige Abweichungen davon Gegenstand der Beratung.

Hintergrund

Der Landkreis Wittmund erteilte am 02.11.2016 die Baugenehmigung für den Umbau von Fremdenzimmern zu drei Maisonette-Ferienwohnungen in einem denkmalgeschützten Gebäude. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sonstigen Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen sowie im Bereich der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Die baulichen Änderungen wurden vorab mit der Denkmalbehörde des Landkreises Wittmund abgestimmt. Nach dem Baugesetzbuch erfordert jede Abweichung das Einvernehmen der Gemeinde.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft ein einzelnes privates Gebäude und hat keine unmittelbare Auswirkung auf den Alltag der Insulaner:innen. Für Gäste entstehen dort künftig drei Ferienwohnungen statt Fremdenzimmer; das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudes bleibt durch die Abstimmung mit der Denkmalbehörde weitgehend unverändert.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Landkreis Wittmund hatte die Baugenehmigung bereits im November 2016 erteilt
  • Die Änderungen umfassen größere Dachflächenfenster als Notausstiegsfenster sowie leicht verschobene Treppen
  • Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und liegt im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I sowie der Erhaltungssatzung
  • Die Denkmalbehörde hat den Änderungen bereits zugestimmt
  • Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/046/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8135 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. Juni 2017, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Juli 2017, 22:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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