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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Altbaus

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juli 2016

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Juli 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB wird erteilt. RV Bücking erläutert den Tagesordnungspunkt.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Eigentümer will eine denkmalgeschützte Hotelpension auf Spiekeroog zu drei Ferienwohnungen umbauen und dabei Dach, Fassade und Fenster sanieren. Kubatur und äußere Erscheinung des Gebäudes bleiben unverändert, Anbauten sind nicht geplant. Die Denkmalbehörde und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege haben das Sanierungskonzept vorab als denkmalverträglich eingestuft. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag eines privaten Eigentümers für ein denkmalgeschütztes Gebäude im Bereich Ortsmitte. Der Verwaltungsausschuss und der Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilen.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 8 D Ortsmitte-Ost, ausgewiesen als Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke. Zusätzlich greifen die gemeindliche Baugestaltungssatzung I und die Bauerhaltungssatzung. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz; die endgültige Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund als Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Ein Vorabtermin mit Architekt, Unterer Denkmalbehörde und Niedersächsischem Landesamt für Denkmalpflege hat das Konzept bereits als denkmalverträglich bestätigt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes denkmalgeschütztes Gebäude und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Die Umnutzung von Hotelpension zu Ferienwohnungen verändert das örtliche Beherbergungsangebot geringfügig. Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bleibt erhalten.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine denkmalgeschützte Hotelpension soll zu drei Ferienwohnungen umgebaut werden
  • Dach, Fassade und Fenster werden saniert, Kubatur und Außenform bleiben unverändert
  • Das Grundstück liegt im Bebauungsplan 8 D Ortsmitte-Ost und unterliegt Baugestaltungs- sowie Bauerhaltungssatzung
  • Denkmalbehörde und Landesamt für Denkmalpflege haben das Konzept vorab als denkmalverträglich eingestuft
  • Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraph 30 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/056/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
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Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Juli 2016, 22:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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