Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Altbaus
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juli 2016
Beschlossen — einstimmig
am 07. Juli 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB wird erteilt. RV Bücking erläutert den Tagesordnungspunkt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin denkmalgeschützter Altbau soll umgebaut und saniert werden. Der Gemeinderat befasst sich mit dem entsprechenden Vorhaben. Weitere Details liegen nur aus dem Titel vor.
Einordnung
Sitzungsvorlage aus dem Jahr 2016, vermutlich eingebracht durch die Verwaltung oder einen Antragsteller. Gegenstand ist ein Bau- oder Genehmigungsvorgang an einem denkmalgeschützten Gebäude auf Spiekeroog.
Hintergrund
Denkmalgeschützte Gebäude unterliegen besonderen Auflagen nach dem niedersächsischen Denkmalschutzgesetz. Umbau und Sanierung bedürfen in der Regel der Zustimmung der Denkmalbehörde. Welches konkrete Gebäude betroffen ist und welche Vorgeschichte der Vorgang hat, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Nur der Titel lag vor, sodass keine konkreten Aussagen zu Lage, Umfang oder Auswirkungen des Vorhabens möglich sind. Je nach Gebäude und Maßnahme könnten Anwohner:innen oder das Ortsbild betroffen sein.
Die wichtigsten Punkte
- Es geht um den Umbau und die Sanierung eines denkmalgeschützten Altbaus auf Spiekeroog
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2016 und trägt die Bezeichnung 01/056/2016
- Kein PDF lag vor, daher sind Lage, Kosten und genaue Maßnahmen unbekannt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/056/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog berät über den Umbau und die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, das zudem einen Anbau erhalten soll. Ein genaues Vorhaben und Kosten sind aus dem Titel allein nicht ableitbar.
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