Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Altbaus
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juli 2016
Beschlossen — einstimmig
am 07. Juli 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB wird erteilt. RV Bücking erläutert den Tagesordnungspunkt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Eigentümer will eine denkmalgeschützte Hotelpension auf Spiekeroog zu drei Ferienwohnungen umbauen und dabei Dach, Fassade und Fenster sanieren. Kubatur und äußere Erscheinung des Gebäudes bleiben unverändert, Anbauten sind nicht geplant. Die Denkmalbehörde und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege haben das Sanierungskonzept vorab als denkmalverträglich eingestuft. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag eines privaten Eigentümers für ein denkmalgeschütztes Gebäude im Bereich Ortsmitte. Der Verwaltungsausschuss und der Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 8 D Ortsmitte-Ost, ausgewiesen als Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke. Zusätzlich greifen die gemeindliche Baugestaltungssatzung I und die Bauerhaltungssatzung. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz; die endgültige Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund als Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Ein Vorabtermin mit Architekt, Unterer Denkmalbehörde und Niedersächsischem Landesamt für Denkmalpflege hat das Konzept bereits als denkmalverträglich bestätigt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes denkmalgeschütztes Gebäude und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Die Umnutzung von Hotelpension zu Ferienwohnungen verändert das örtliche Beherbergungsangebot geringfügig. Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bleibt erhalten.
Die wichtigsten Punkte
- Eine denkmalgeschützte Hotelpension soll zu drei Ferienwohnungen umgebaut werden
- Dach, Fassade und Fenster werden saniert, Kubatur und Außenform bleiben unverändert
- Das Grundstück liegt im Bebauungsplan 8 D Ortsmitte-Ost und unterliegt Baugestaltungs- sowie Bauerhaltungssatzung
- Denkmalbehörde und Landesamt für Denkmalpflege haben das Konzept vorab als denkmalverträglich eingestuft
- Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraph 30 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/056/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Private Antragsteller wollen ein denkmalgeschütztes, seit Jahren leerstehendes Gebäude umbauen und sanieren. Geplant sind eine Dauerwohnung und vier Ferienwohnungen, je mit eigener Veranda. Die Gemeinde soll ihr baurechtliches Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.
Ein Hotelbetreiber auf Spiekeroog beantragt den Rück- und Umbau eines denkmalgeschützten Hotels im Bereich Ortsmitte West. Die bestehende Veranda soll um rund 1,50 Meter zurückgebaut werden, um Außensitzplätze zu schaffen. Außerdem sollen Personalwohnungen im Dachgeschoss modernisiert und eine Dachgaube eingebaut werden. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch zu erteilen.
Ein denkmalgeschütztes Beherbergungsgebäude soll geringfügig abweichend von der bereits erteilten Baugenehmigung umgebaut werden. Die Änderungen betreffen vergrößerte Dachflächenfenster als Notausstiegsfenster sowie leicht verschobene Treppen. Die Gemeinde soll dafür ihr Einvernehmen erteilen.
Ein privater Antragsteller will ein Wohnhaus sanieren und zu vier Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung erweitern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, die der Rat am 13.03.2015 beschlossen hat. Weil das Vorhaben mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf übereinstimmt, schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und eine Befreiung von der Traufhöhen-Festsetzung zuzulassen.