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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage - Erweiterung und Umgestaltung eines Ferienhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Dezember 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Zulässigkeit des Vorhabens „Erweiterung und Umgestaltung eines Ferienhauses“ in Bezug auf den Bebauungsplan und dessen Anforderungen gem. anliegenden Grundrissen, Lageplan und Wohnflächenberechnung gem. textl. Festsetzungen des Bebauungsplanes Punkt 2 ist gegeben. RV Redelfs erklärt, dass in diesem Fall keine Dauerwohnung erforderlich ist, da Veranden nicht zur Fläche hinzugezählt werden und somit die Wohnfläche unter der Richtnorm bleibt. Evtl. sollte diese Regelung demnächst geändert werden.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Käufer möchte ein bestehendes Wohnhaus (Baujahr 1939) zu zwei Ferienwohnungen umbauen und straßenseitig eine Veranda anbauen. Die Verwaltung stellt fest, dass es sich baurechtlich um eine Nutzungsänderung handelt, nicht bloß eine Erweiterung. Die Gesamtwohnfläche von 111 m² liegt unter der 120-m²-Grenze, ab der eine Dauerwohnung vorgeschrieben wäre. Die Verwaltung schlägt vor, die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens zu bestätigen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einer Bauvoranfrage eines privaten Investors. Es geht um die grundsätzliche Zulässigkeit — also den formellen Vorabcheck — bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan "Dorf–Teil A" im Sondergebiet "Wohnen/Ferienwohnen". Dort sind Wohngebäude, Gästebeherbergung und freie Berufe zulässig. Laut B-Plan darf Gästebeherbergung ab 120 m² Wohnfläche nur entstehen, wenn gleichzeitig eine Dauerwohnung geschaffen wird. Das Haus wurde bereits jahrelang als zwei Ferienwohnungen genutzt, eine frühere Baugenehmigung liegt weder der Gemeinde noch dem Landkreis vor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft ein einzelnes privates Grundstück und hat keine direkte Auswirkung auf die Allgemeinheit. Für die Nachbarschaft ist relevant, dass das Haus künftig als zwei separate Ferienwohnungen vermietet werden soll. Die geplante Veranda an der Straßenseite muss den Vorgaben der Baugestaltungs- und Erhaltungssatzung entsprechen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Haus aus dem Jahr 1939 soll zu zwei Ferienwohnungen umgebaut und straßenseitig mit einer Veranda (5,50 × 3,00 m) erweitert werden
  • Die Gesamtwohnfläche beträgt laut Berechnung 111 m² und liegt damit unter der 120-m²-Grenze, die eine Dauerwohnung vorschreiben würde
  • Die Verwaltung korrigiert die Bezeichnung: Es handelt sich um eine Nutzungsänderung eines Wohnhauses, nicht um ein Ferienhaus
  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I und der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog
  • Die Verwaltung schlägt vor, die Zulässigkeit des Vorhabens zu bejahen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/101/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. November 2017, 20:00 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Dezember 2017, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Bauvoranfrage - Erweiterung und Umgestaltung eines Ferienhauses — Spiekeroog-Radar