Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage Nutzungsänderung Garage in Einzelhandelsbetrieb

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Oktober 2013

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 02. Oktober 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen wird erteilt. RV Bücking bittet die anwesende und geladene Beisitzerin in Bauangelegenheiten Frau Strothmann an den Sitzungstisch. RV Bücking erläutert die Vorlage. RM Redelfs kommt auf die bereits im VA angesprochene Skizzenansicht der Westseite zu sprechen, die nicht der Gestaltungssatzung I entspricht. VA Pichler erwidert, dass mit der Eingabe der Bauvoranfrage lediglich die Frage der Nutzungsänderung geklärt werden sollte. Weitergehende Planungen erfolgen im Anschluss. Der Antragsteller wurde auf die Vorgaben der Baugestaltungssatzung I hingewiesen. RM Germis schlägt vor, dem Antragsteller vorzuschlagen und darauf hinzuweisen, dass die NSB langfristig über Pläne nachdenkt, die Spedition am Standort Hafen einzubinden. RM Heusipp und RV Bücking erwidern, dass diese Bauvoranfrage ausschließlich im RAT zu behandeln und getrennt von den Vorhaben der NSB zu beraten sind. Weitergehende Pläne der NSB muss diese direkt mit dem Antragsteller zu gegebener Zeit erörtern. Unter Hinweis, dass das Vorhaben der Gestaltungssatzung I entsprechen muss, wird wie folgt abgestimmt:

6Ja1Enthaltung Sondervotum

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Antragsteller will eine Garage in der Ortsmitte-Ost zu einem Verkaufsraum umbauen und dazu ein ehemaliges Büro nebenan wieder nutzen. Das Grundstück liegt unter einer Veränderungssperre, weil die Gemeinde dort einen neuen Bebauungsplan aufstellt. Eine Ausnahme von der Sperre ist möglich, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers. Der Rat muss das Einvernehmen zur Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre erteilen.

Hintergrund

Der Rat hat am 28.02.2013 für das Gebiet Ortsmitte-Ost einen Aufstellungsbeschluss gefasst und gleichzeitig eine Veränderungssperre verhängt. Diese Sperre sichert die laufende Planung: Bauvorhaben dürfen grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden. Der geltende Bebauungsplan Nr. 8 D Ortsmitte-Ost weist das Grundstück als Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke aus, in dem Einzelhandel nur ausnahmsweise zulässig ist. Das Grundstück unterliegt zusätzlich der Bauerhaltungssatzung und der Baugestaltungssatzung I.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft einen einzelnen privaten Grundstückseigentümer und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für Insulaner:innen und Gäste könnte ein neues Ladengeschäft in der Ortsmitte entstehen, sofern der Rat zustimmt. Äußerlich sind laut Vorlage keine wesentlichen Veränderungen am Gebäude geplant; lediglich das Garagentor soll durch eine neue Fensteröffnung ersetzt werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Antragsteller will eine Garage mit Durchbruch zu einem benachbarten Büroraum zu einem Verkaufsraum zusammenführen
  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre von Februar 2013
  • Eine Ausnahme von der Veränderungssperre ist gesetzlich möglich, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen
  • Die Verwaltung sieht keine solchen Belange und empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen
  • Die neue Fensteröffnung muss den Vorgaben der Baugestaltungssatzung I entsprechen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/075/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-881 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. Oktober 2013, 22:02 UhrEntscheidungmehrheitlich6:0:1

Verwandte Vorlagen

Hohe Inselrelevanz
Beratung über vorhabenbezogenen B-Plan EDEKA
01/087/2022Sitzungsvorlage

Die finalen Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog liegen vor. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Unterlagen und können Anmerkungen einbringen. Die Beschlüsse sollen jeweils in den einzelnen Sitzungen formuliert werden.

Beratung über vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 23 EDEKA – Teil 2
01/096/2022Sitzungsvorlage

Der Bauausschuss berät den aktuellen Entwurfsstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23, der die Erweiterung des EDEKA-Markts auf Spiekeroog regeln soll. Die Planunterlagen lagen im Arbeitsstand vom 20. November 2022 vor und wurden dem Ausschuss zur Kenntnisnahme und für Anmerkungen vorgelegt. Einen konkreten Beschlussvorschlag enthält die Vorlage nicht — Beschlüsse sollten in der Sitzung selbst formuliert werden.

Beratung und Beschluss über die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre
01/059/2022Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre erteilen, damit an einem Bestandsgebäude im Dorf eine Veranda angebaut und eine alte offene Überdachung abgerissen werden kann. Die Veranda entspricht der Gestaltungssatzung und den Vorgaben des alten Bebauungsplans Dorf Teil-A. Der Bauausschuss hat das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB erteilt, verknüpft mit der Bedingung, dass der betroffene Wohnraum als Dauerwohnraum genutzt und dies schriftlich festgehalten wird.

Nutzungsänderung von einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung
01/196/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.

Bauvoranfrage Nutzungsänderung Garage … — Spiekeroog-Radar