Bauvoranfrage Nutzungsänderung Garage in Einzelhandelsbetrieb
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Oktober 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 02. Oktober 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen wird erteilt. RV Bücking bittet die anwesende und geladene Beisitzerin in Bauangelegenheiten Frau Strothmann an den Sitzungstisch. RV Bücking erläutert die Vorlage. RM Redelfs kommt auf die bereits im VA angesprochene Skizzenansicht der Westseite zu sprechen, die nicht der Gestaltungssatzung I entspricht. VA Pichler erwidert, dass mit der Eingabe der Bauvoranfrage lediglich die Frage der Nutzungsänderung geklärt werden sollte. Weitergehende Planungen erfolgen im Anschluss. Der Antragsteller wurde auf die Vorgaben der Baugestaltungssatzung I hingewiesen. RM Germis schlägt vor, dem Antragsteller vorzuschlagen und darauf hinzuweisen, dass die NSB langfristig über Pläne nachdenkt, die Spedition am Standort Hafen einzubinden. RM Heusipp und RV Bücking erwidern, dass diese Bauvoranfrage ausschließlich im RAT zu behandeln und getrennt von den Vorhaben der NSB zu beraten sind. Weitergehende Pläne der NSB muss diese direkt mit dem Antragsteller zu gegebener Zeit erörtern. Unter Hinweis, dass das Vorhaben der Gestaltungssatzung I entsprechen muss, wird wie folgt abgestimmt:
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Antragsteller will eine Garage in der Ortsmitte-Ost zu einem Verkaufsraum umbauen und dazu ein ehemaliges Büro nebenan wieder nutzen. Das Grundstück liegt unter einer Veränderungssperre, weil die Gemeinde dort einen neuen Bebauungsplan aufstellt. Eine Ausnahme von der Sperre ist möglich, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers. Der Rat muss das Einvernehmen zur Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre erteilen.
Hintergrund
Der Rat hat am 28.02.2013 für das Gebiet Ortsmitte-Ost einen Aufstellungsbeschluss gefasst und gleichzeitig eine Veränderungssperre verhängt. Diese Sperre sichert die laufende Planung: Bauvorhaben dürfen grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden. Der geltende Bebauungsplan Nr. 8 D Ortsmitte-Ost weist das Grundstück als Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke aus, in dem Einzelhandel nur ausnahmsweise zulässig ist. Das Grundstück unterliegt zusätzlich der Bauerhaltungssatzung und der Baugestaltungssatzung I.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft einen einzelnen privaten Grundstückseigentümer und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für Insulaner:innen und Gäste könnte ein neues Ladengeschäft in der Ortsmitte entstehen, sofern der Rat zustimmt. Äußerlich sind laut Vorlage keine wesentlichen Veränderungen am Gebäude geplant; lediglich das Garagentor soll durch eine neue Fensteröffnung ersetzt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Antragsteller will eine Garage mit Durchbruch zu einem benachbarten Büroraum zu einem Verkaufsraum zusammenführen
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre von Februar 2013
- Eine Ausnahme von der Veränderungssperre ist gesetzlich möglich, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen
- Die Verwaltung sieht keine solchen Belange und empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen
- Die neue Fensteröffnung muss den Vorgaben der Baugestaltungssatzung I entsprechen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/075/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-881 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die finalen Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog liegen vor. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Unterlagen und können Anmerkungen einbringen. Die Beschlüsse sollen jeweils in den einzelnen Sitzungen formuliert werden.
Der Bauausschuss berät den aktuellen Entwurfsstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23, der die Erweiterung des EDEKA-Markts auf Spiekeroog regeln soll. Die Planunterlagen lagen im Arbeitsstand vom 20. November 2022 vor und wurden dem Ausschuss zur Kenntnisnahme und für Anmerkungen vorgelegt. Einen konkreten Beschlussvorschlag enthält die Vorlage nicht — Beschlüsse sollten in der Sitzung selbst formuliert werden.
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