Kalkulation Straßenreinigungsgebühren - Winterdienst
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. Mai 2015
Beschlossen — mehrheitlich
am 28. Mai 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde beschließt die Nachberechnungen 2012 / 2013 und 2013 / 2014 lt. Anhang sowie die Beibehaltung der Gebührenhöhe von 1,00 € je lfd. Kehrmeter. BM Piszczan erklärt, dass es lt. Berechnungen ausreichen würde bis zum Winter 2017/18 eine Gebühr von 1€/Straßenmeter zu erheben, wenn es in den nächsten Jahren zu ähnlich geringen Schneefallereignissen kommt. RM Redelfs ergänzt, dass dieses Aufgabenfeld kostendeckend wirtschaften soll und nicht ausgelegt ist, Überschüsse zu erwirtschaften. Daher ist die Abtragung des jetzigen Überschusses eine sinnvolle Vorgehensweise. RM Schreiber hält die angegebenen Sozialversicherungsabgaben und die Abschreibungskosten des Fahrzeuges für zu hoch und bittet um Erläuterung. BM Piszczan hat die Zahlen mit der Sachbearbeiterin kontrolliert.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog legt eine Kalkulation der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst vor. Auf dieser Grundlage soll vermutlich ein Beschluss über die Gebührenhöhe gefasst werden.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage zur Gebührenkalkulation, vermutlich als Grundlage für einen Ratsbeschluss über die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.
Hintergrund
Da kein PDF vorliegt, ist der genaue Inhalt der Kalkulation nicht bekannt. Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden in der Regel auf Basis der tatsächlichen Kosten kalkuliert und regelmäßig angepasst. Die rechtliche Grundlage bilden das kommunale Gebührenrecht und das niedersächsische Straßenreinigungsgesetz.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst betreffen in der Regel alle Grundstückseigentümer:innen auf der Insel. Eine Änderung der Kalkulation kann zu höheren oder niedrigeren Jahresgebühren führen. Da kein PDF vorliegt, lässt sich die konkrete Auswirkung nicht beziffern.
Die wichtigsten Punkte
- Die Vorlage enthält eine Gebührenkalkulation für Straßenreinigung und Winterdienst
- Es liegt kein PDF vor, daher sind Detailinformationen nicht verfügbar
- Grundstückseigentümer:innen wären von einer Gebührenänderung unmittelbar betroffen
- Die Kalkulation dient voraussichtlich als Grundlage für einen Ratsbeschluss
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/035/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde will die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen — also die Regelung, die Anlieger:innen an den Kosten größerer Straßenbaumaßnahmen beteiligt. Als Ausgleich soll die Grundsteuer B nicht gesenkt werden, damit die Einnahmen auf heutigem Niveau bleiben. Die Mehreinnahmen sollen in den Abbau des Investitions- und Unterhaltungsstaus bei den Straßen fließen. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine Aufhebungssatzung bis Ende 2019 vorzulegen.
Die Gemeinde Spiekeroog lässt die Straßenreinigungsgebühren der Jahre 2011 bis 2013 nachkalkulieren. Dabei wird geprüft, ob die erhobenen Gebühren den tatsächlichen Kosten entsprachen. Je nach Ergebnis kann es zu Anpassungen der Gebührenhöhe kommen.
Die Gemeinde will 25.150 Euro außerplanmäßig für den Winterdienst freigeben. Davon entfallen 21.145 Euro auf bereits angefallene Kosten im laufenden Jahr 2026 und 5.000 Euro auf einen Streusalzvorrat, der im Sommer günstig eingekauft werden soll. Der Rat soll dafür eine eigene Haushaltsstelle "Aufwand Winterdienst" einrichten.
Die Gemeinde will ihr Entwässerungssystem auf Spiekeroog verbessern und kurzfristig erste Maßnahmen umsetzen. Ein Ingenieurbüro hat die bestehende Bestandsaufnahme von 2011/2012 aktualisiert und eine Prioritätenliste erstellt. Für sofortige Maßnahmen sind im Haushalt 2025 bereits 10.000 Euro eingeplant. Der Rat soll außerdem entscheiden, ob das Thema Starkregen gesondert konzeptionell bearbeitet wird.