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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über eine grundsätzliche Entscheidung zu Straßenausbaubeträgen und Grundsteuer

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. November 2019

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 14. November 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung eine Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragsatzung bis zum Ende des Jahres 2019 vorzulegen. Im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung und der anstehenden neuen Gesetzgebung zur Grundsteuer soll die Verwaltung Satzungsvorschläge einbringen, die das diesjährige Aufkommen sichert und beibehält. Die hierbei erzielten Überschüsse sind zum Abbau des Investition- und Unterhaltungsstau, insbesondere bei der baulichen Straßenunterhaltung, zu verwenden. Kämmerer Koffinke erläutert den

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde will die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen — also die Regelung, die Anlieger:innen an den Kosten größerer Straßenbaumaßnahmen beteiligt. Als Ausgleich soll die Grundsteuer B nicht gesenkt werden, damit die Einnahmen auf heutigem Niveau bleiben. Die Mehreinnahmen sollen in den Abbau des Investitions- und Unterhaltungsstaus bei den Straßen fließen. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine Aufhebungssatzung bis Ende 2019 vorzulegen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Finanzverwaltung, eingebracht zur Erstberatung in Haushalts- und Finanzausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im Oktober/November 2019. Es geht um eine grundsätzliche politische Weichenstellung zu zwei Abgabenarten.

Hintergrund

Bisher verpflichtet die Straßenausbaubeitragssatzung die Gemeinde, bei investiven Straßenbaumaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben. Die Haushaltslage der Gemeinde ist laut Vorlage seit zwei Jahren positiv und soll es auch mittelfristig bleiben. Gleichzeitig besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf bei gemeindlichen Straßen. Eine neue Bundesgesetzgebung zur Grundsteuer steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch bevor und macht Satzungsanpassungen ohnehin nötig.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog wären die Hauptbetroffenen: Sie müssten bei Straßenausbaumaßnahmen vor ihrer Tür keine Anliegerbeiträge mehr zahlen. Im Gegenzug bleibt die Grundsteuer B auf dem bisherigen Niveau — eine Senkung ist nicht geplant. Alle Grundstückseigentümer:innen tragen so gemeinsam über die Grundsteuer zur Straßenfinanzierung bei, statt einzeln nach Lage der Baustelle.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Straßenausbaubeitragssatzung soll aufgehoben werden, sodass Anlieger:innen nicht mehr zu Straßenausbaukosten herangezogen werden
  • Die Grundsteuer B soll nicht gesenkt werden, um das bisherige Einnahmenniveau zu sichern
  • Die Verwaltung soll bis Ende 2019 eine Aufhebungssatzung vorlegen
  • Überschüsse aus der Grundsteuer sollen gezielt für Straßenunterhalt und Investitionen eingesetzt werden
  • Die anstehende Grundsteuerreform des Bundes soll bei neuen Satzungsvorschlägen berücksichtigt werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/090/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Haushalts - und Finanzausschuss24. Oktober 2019, 20:00 UhrVorberatung
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. November 2019, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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Beratung und Beschluss über eine grundsätzliche Entscheidung zu Straßenausbaubeträgen und Grundsteuer — Spiekeroog-Radar