Beratung und Beschluss über eine grundsätzliche Entscheidung zu Straßenausbaubeträgen und Grundsteuer
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. November 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 14. November 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung eine Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragsatzung bis zum Ende des Jahres 2019 vorzulegen. Im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung und der anstehenden neuen Gesetzgebung zur Grundsteuer soll die Verwaltung Satzungsvorschläge einbringen, die das diesjährige Aufkommen sichert und beibehält. Die hierbei erzielten Überschüsse sind zum Abbau des Investition- und Unterhaltungsstau, insbesondere bei der baulichen Straßenunterhaltung, zu verwenden. Kämmerer Koffinke erläutert den
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde will die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen — also die Regelung, die Anlieger:innen an den Kosten größerer Straßenbaumaßnahmen beteiligt. Als Ausgleich soll die Grundsteuer B nicht gesenkt werden, damit die Einnahmen auf heutigem Niveau bleiben. Die Mehreinnahmen sollen in den Abbau des Investitions- und Unterhaltungsstaus bei den Straßen fließen. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine Aufhebungssatzung bis Ende 2019 vorzulegen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Finanzverwaltung, eingebracht zur Erstberatung in Haushalts- und Finanzausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im Oktober/November 2019. Es geht um eine grundsätzliche politische Weichenstellung zu zwei Abgabenarten.
Hintergrund
Bisher verpflichtet die Straßenausbaubeitragssatzung die Gemeinde, bei investiven Straßenbaumaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben. Die Haushaltslage der Gemeinde ist laut Vorlage seit zwei Jahren positiv und soll es auch mittelfristig bleiben. Gleichzeitig besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf bei gemeindlichen Straßen. Eine neue Bundesgesetzgebung zur Grundsteuer steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch bevor und macht Satzungsanpassungen ohnehin nötig.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog wären die Hauptbetroffenen: Sie müssten bei Straßenausbaumaßnahmen vor ihrer Tür keine Anliegerbeiträge mehr zahlen. Im Gegenzug bleibt die Grundsteuer B auf dem bisherigen Niveau — eine Senkung ist nicht geplant. Alle Grundstückseigentümer:innen tragen so gemeinsam über die Grundsteuer zur Straßenfinanzierung bei, statt einzeln nach Lage der Baustelle.
Die wichtigsten Punkte
- Die Straßenausbaubeitragssatzung soll aufgehoben werden, sodass Anlieger:innen nicht mehr zu Straßenausbaukosten herangezogen werden
- Die Grundsteuer B soll nicht gesenkt werden, um das bisherige Einnahmenniveau zu sichern
- Die Verwaltung soll bis Ende 2019 eine Aufhebungssatzung vorlegen
- Überschüsse aus der Grundsteuer sollen gezielt für Straßenunterhalt und Investitionen eingesetzt werden
- Die anstehende Grundsteuerreform des Bundes soll bei neuen Satzungsvorschlägen berücksichtigt werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/090/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8198 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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