Beratung und Beschluss zu bestehenden wiederkehrenden Tagesordnungspunkten
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 16. Dezember 2021
Beschlossen — einstimmig
am 16. Dezember 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Dauer-Tagespunkte „Milieuschutzsatzung“ und „Melksettdreieck“ von der Tagesordnung des Bauausschusses zu streichen. RV Redelfs sagt, dass es Tagesordnungspunkte gibt, die nicht mehr dauerhaft besprochen werden. Dazu zählen das Melksettdreieck und die Milieuschutzsatzung. Daher sollen die Punkte als Dauerpunkte gestrichen werden. RM Breuer sagt, er war seinerzeit Mitantragsteller der Milieuschutzsatzung und ist damit einverstanden, über den Weg der neu zu erstellenden B-Pläne das Thema zu bearbeiten. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertZwei Dauerpunkte auf der Tagesordnung des Bauausschusses sollen gestrichen werden: die Milieuschutzsatzung und das Melksettdreieck. Die Milieuschutzsatzung ist durch den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 inhaltlich überholt. Beim Melksettdreieck fehlen der Verwaltung derzeit die Kapazitäten für eine sinnvolle Beratung. Der Rat soll beide Punkte formal von der Dauerliste des Bauausschusses nehmen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Björn Koffinke. Sie durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zur abschließenden Entscheidung.
Hintergrund
Der Rat der vorherigen Legislaturperiode hatte die Themen Milieuschutzsatzung und Melksettdreieck als feste Dauerpunkte in die Tagesordnung des Bauausschusses aufgenommen. Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 entfällt laut Verwaltung die Notwendigkeit, eine Milieuschutzsatzung gesondert zu beraten. Das Melksettdreieck — ein Grundstücksbereich auf Spiekeroog — bleibt ein offenes Thema, soll aber nicht länger als Dauerpunkt geführt werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage ist eine verwaltungsorganisatorische Entscheidung über die Tagesordnungsstruktur des Bauausschusses. Für Insulaner:innen bedeutet das: Die Themen Milieuschutzsatzung und Melksettdreieck werden vorerst nicht mehr regelmäßig im Ausschuss aufgerufen, bleiben aber als Sachfragen bestehen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Dauerpunkte Milieuschutzsatzung und Melksettdreieck sollen aus der Bauausschuss-Tagesordnung gestrichen werden
- Die Milieuschutzsatzung gilt durch den Aufstellungsbeschluss B-Plan 22 als inhaltlich erledigt
- Beim Melksettdreieck sieht die Verwaltung derzeit keine freien Kapazitäten für zielführende Beratungen
- Der Beschluss muss durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat bestätigt werden
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/172/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8194 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Bauausschuss soll die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 'Dorf Teil A' abwägen und daraus Beschlussvorschläge für den Gemeinderat formulieren. Die Abwägungstabelle dokumentiert Stellungnahmen von Behörden (u.a. Landkreis Wittmund, NLWKN, EWE Netz) sowie von mehreren privaten Einwender:innen. Die meisten Anregungen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, ohne den Plan zu ändern; bei einzelnen Punkten werden redaktionelle oder zeichnerische Anpassungen vorgenommen. Der Bauausschuss soll konkrete Beschlussvorschläge für den Rat erarbeiten.
Die Verwaltung will die Satzungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst grundlegend überarbeiten, weil sie sich in mehreren Punkten widersprechen. Betroffen sind die genauen Straßengrenzen für Reinigungspflicht und Winterdienst, die Laufzeit des Abrechnungszeitraums sowie die Berechnungsformel für die Winterdienst-Gebühren. Der Bauausschuss soll der Verwaltung einen Arbeitsauftrag erteilen, welche Änderungen konkret umgesetzt werden.
Die Gemeinde Spiekeroog will eine Pflichtfeuerwehrsatzung einführen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz auch künftig sicherzustellen. Hintergrund ist ein drohender Personalrückgang bei der Freiwilligen Feuerwehr: Mehrere Kameraden scheiden in den kommenden Jahren altersbedingt aus, und ein Ausgleich über freiwillige Neuzugänge erscheint unwahrscheinlich. Die Satzung ermöglicht es der Gemeinde, geeignete Personen zwischen 18 und 55 Jahren zum Dienst in einer Pflichtfeuerwehr heranzuziehen. Der Rat soll den Beschluss zur Einführung fassen.
Die Gemeinde berät über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für die Rettungswache. Ausnahmen nach § 11 SpiLärmSchVO ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen von den Lärmschutzregeln abzuweichen. Ein Beschluss soll gefasst werden.