Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen im Bereich der Liegenschaften und die mögliche Gründung einer Wohnungsgesellschaft/Wohnungsbaugesellschaft
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. September 2015
Beschlossen — mehrheitlich
am 10. September 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
b) Der Rat der Gemeinde Spiekeroog lehnt zurzeit die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft ab und spricht sich für den Verbleib der Liegenschaftsverwaltung im bisherigen Eigenbetrieb aus. BM Piszczan berichtet von Gesprächen mit anderen Bürgermeistern und Anwälten, die für Spiekeroog die Bildung einer GmbH oder gGmbH für möglich halten. Aufschlussreich war dabei u.a. ein Gespräch mit dem Landrat des Landkreises Ammerland, Herrn Bensberg. Die Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft verfügt über 1.400 Einheiten. Herr Bensberg hält für die Gründung einer GmbH für Spiekeroog mit ca. 30 Einheiten (inkl. des Neubauprojektes) für überzogen. RM Germis untermauert die Überlegungen zur GmbH-Gründung mit positiven Erfahrungen von anderen Inselkommunen, wie Norderney oder Föhr. RM Bauer möchte die Idee nicht verwerfen, befürchtet aber, den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen. Dem schließt sich die Mehrheit des Rates in der anschließenden Diskussion an. Es besteht Einigkeit über die mögliche Sinnhaftigkeit einer solchen Gesellschaft, das eigentliche Bau-Projekt sollte aber zunächst realisiert werden. RV Bücking formuliert sodann die Beschlussvorlage b) um, in dem das Wort „zurzeit“ eingefügt wird.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog berät darüber, ob sie eine eigene Wohnungsgesellschaft oder Wohnungsbaugesellschaft gründen soll. Dabei geht es auch um den Umgang mit gemeindeeigenen Grundstücken und Gebäuden (Liegenschaften). Der Rat soll über das weitere Vorgehen beschließen.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Erstberatung und Beschlussfassung im Rat über ein mögliches kommunales Wohnungsbaumodell. Ob ein konkreter Gründungsvorschlag vorliegt, ist aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Hintergrund
Nur der Titel dieser Vorlage lag vor, kein PDF-Inhalt. Auf Spiekeroog ist Wohnraum für Einheimische und Beschäftigte bekanntermaßen knapp. Gemeinden können eigene Gesellschaften gründen, um kommunalen Einfluss auf den Wohnungsmarkt zu gewinnen. Ob Vorgängerbeschlüsse oder ein konkretes Konzept vorlagen, lässt sich nicht belegen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine gemeindeeigene Wohnungsgesellschaft könnte dauerhaft bezahlbaren Wohnraum für Insulaner:innen und Beschäftigte sichern. Wie hoch mögliche Kosten für die Gemeinde wären und welche Liegenschaften betroffen sein könnten, ist aus dem Titel nicht ableitbar.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat berät über den Umgang mit gemeindeeigenen Grundstücken und Gebäuden
- Zur Diskussion steht die Gründung einer Wohnungsgesellschaft oder Wohnungsbaugesellschaft
- Ein Beschluss über das weitere Vorgehen soll in dieser Sitzung gefasst werden
- Mangels PDF sind Einzelheiten wie Kosten, betroffene Grundstücke oder Gesellschaftsform nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/063/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll im rückwärtigen Gebäudeteil aufgestockt werden, um drei Personalwohnungen als Dauerwohnungen zu schaffen. Dazu wird das bestehende kleine Satteldach durch ein größeres ersetzt; die Wohnfläche wächst von rund 45 auf rund 85 Quadratmeter. Das Vorderhaus ist ein eingetragenes Baudenkmal, daher braucht das Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Beschlussvorschlag lautet, dieses Einvernehmen zu erteilen.
Die Gemeinde Spiekeroog startet den Prozess zur Erarbeitung einer Wohnraumstrategie. In der Sitzung stellt die Verwaltung zunächst die Ausgangslage und erste Leitlinien vor, um anschließend mit dem Rat über Ziele und Schwerpunkte bis 2035 zu diskutieren. Es geht darum, welche Instrumente und welche Rolle die Gemeinde künftig nutzen will, um Dauerwohnraum zu sichern.
Die Gemeinde Spiekeroog will eine Satzung erlassen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum verbietet. Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen oder für andere nicht-wohnliche Zwecke genutzt werden. Der Rat soll über den Erlass dieser Satzung beschließen.
Zwei Ratsmitglieder beantragen, eine gemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft (WOBAU GmbH Spiekeroog) zu gründen, um mehr Dauerwohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Parallel sollen gemeindeeigene Grundstücke benannt, eine Arbeitsgruppe eingesetzt und eine Zukunftsfläche nördlich Bi t Utkiek vom Land auf Erbpachtbasis erworben werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat Teile des Antrags bereits am 06.04.2017 beschlossen; der Rat soll abschließend entscheiden.