Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen im Bereich der Liegenschaften und die mögliche Gründung einer Wohnungsgesellschaft/Wohnungsbaugesellschaft
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. September 2015
Beschlossen — mehrheitlich
am 10. September 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
b) Der Rat der Gemeinde Spiekeroog lehnt zurzeit die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft ab und spricht sich für den Verbleib der Liegenschaftsverwaltung im bisherigen Eigenbetrieb aus. BM Piszczan berichtet von Gesprächen mit anderen Bürgermeistern und Anwälten, die für Spiekeroog die Bildung einer GmbH oder gGmbH für möglich halten. Aufschlussreich war dabei u.a. ein Gespräch mit dem Landrat des Landkreises Ammerland, Herrn Bensberg. Die Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft verfügt über 1.400 Einheiten. Herr Bensberg hält für die Gründung einer GmbH für Spiekeroog mit ca. 30 Einheiten (inkl. des Neubauprojektes) für überzogen. RM Germis untermauert die Überlegungen zur GmbH-Gründung mit positiven Erfahrungen von anderen Inselkommunen, wie Norderney oder Föhr. RM Bauer möchte die Idee nicht verwerfen, befürchtet aber, den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen. Dem schließt sich die Mehrheit des Rates in der anschließenden Diskussion an. Es besteht Einigkeit über die mögliche Sinnhaftigkeit einer solchen Gesellschaft, das eigentliche Bau-Projekt sollte aber zunächst realisiert werden. RV Bücking formuliert sodann die Beschlussvorlage b) um, in dem das Wort „zurzeit“ eingefügt wird.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog prüft, ob sie eine eigene Wohnungsbaugesellschaft gründen soll, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gemeindeeigene Liegenschaften zu verwalten. Der Rat muss entscheiden, ob die Verwaltung verschiedene Gesellschaftsformen ausarbeiten soll oder ob die Liegenschaftsverwaltung im bisherigen Eigenbetrieb bleibt. Der Beschlussvorschlag legt beide Optionen als Alternative vor.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und anschließend im Rat. Der Rat soll die Richtung für das weitere Vorgehen festlegen.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog will bezahlbaren Wohnraum schaffen und verwaltet dafür bereits gemeindeeigene Liegenschaften im Eigenbetrieb. Im Rat wurde die Idee diskutiert, dafür eine eigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Als mögliche Rechtsformen stehen Genossenschaft, GmbH oder ähnliche Modelle im Raum. Zentrale Frage ist dabei, wie viel Einfluss die Gemeinde auf die Geschäftsführung einer solchen Gesellschaft behalten würde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für Insulaner:innen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, ist die Entscheidung relevant: Sie bestimmt, wie die Gemeinde künftig Wohnungen baut, vermietet und verwaltet. Je nach Gesellschaftsform könnten sich Mietzugang, Mietpreise und Einfluss der Gemeindevertretung unterscheiden.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde will bezahlbaren Wohnraum schaffen und prüft dafür organisatorische Modelle
- Zur Diskussion steht die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft als Genossenschaft, GmbH oder ähnliche Form
- Alternativ soll die Liegenschaftsverwaltung im bestehenden Eigenbetrieb verbleiben
- Der Rat soll entweder die Verwaltung beauftragen, Gesellschaftsformen auszuarbeiten, oder die Gründung ablehnen
- Wie viel Einfluss die Gemeinde auf eine neue Gesellschaft behält, ist noch offen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/063/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-871 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog legt dem Rat ihr Wohnungssicherungskonzept vor: Sie benötigt 18 eigene Wohnungen für ihre Beschäftigten und weitere 13 für Beschäftigte von Landkreis und Land (Lehrkräfte, Ärzte, Rettungsdienst). Zwar besitzt die Gemeinde theoretisch 27 Wohneinheiten, real stehen jedoch nur 8 frei verfügbar zur Verfügung — der Rest ist zweckgebunden oder anderweitig belegt. Familienwohnraum für eigene Beschäftigte fehlt derzeit vollständig.
Zwei Ratsmitglieder beantragen, eine gemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft (WOBAU GmbH Spiekeroog) zu gründen, um mehr Dauerwohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Parallel sollen gemeindeeigene Grundstücke benannt, eine Arbeitsgruppe eingesetzt und eine Zukunftsfläche nördlich Bi t Utkiek vom Land auf Erbpachtbasis erworben werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat Teile des Antrags bereits am 06.04.2017 beschlossen; der Rat soll abschließend entscheiden.
Die Gemeinde Spiekeroog soll eine Bürgschaft von 1,8 Millionen Euro für die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) übernehmen. Die Bürgschaft sichert die Finanzierung eines Neubaus von Mitarbeiterwohnungen auf der Insel. Der Rat soll zustimmen, dass die Gemeinde als Bürgin einspringt, falls die NSB ihren Kredit nicht bedienen kann. Mit der Bürgschaft steigen die gesamten Verpflichtungen der Gemeinde auf rund 12,2 Millionen Euro.
Die Gemeinde Spiekeroog will neben der neuen Rettungswache gleichzeitig ein Wohngebäude für Dauerwohnraum errichten. Die Baukosten für den Wohnanteil schätzt das Architekturbüro auf rund 1,8 Mio. Euro. Als Alternative zur kommunalen Eigenrealisierung prüft die Verwaltung ein PPP-Modell — dabei baut und besitzt ein privater Träger das Gebäude auf einem Erbbaugrundstück und verpachtet es für 40 Jahre an die Gemeinde. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine Ausschreibung für dieses Modell vorzunehmen und die architektonischen Vorgaben als Planungsgrundlage festlegen.