Beratung und Beschluss über die Gewährung einer Bürgschaft für die Nordseebad Spiekeroog GmbH
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll für ihre Tochtergesellschaft Nordseebad Spiekeroog GmbH eine Bürgschaft in Höhe von 1,8 Millionen Euro übernehmen. Das Geld sichert den Bau einer Mitarbeiterwohnung am Noorderpad 27. Die Bürgschaft erhöht die Gesamtverpflichtungen der Gemeinde auf rund 12,2 Millionen Euro. Der Rat soll der Bürgschaft unter Einhaltung des niedersächsischen Kommunalrechts und des EU-Beihilferechts zustimmen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bereich Koffinke. Sie durchläuft Haushalts- und Finanzausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat in einer Sitzungsrunde am 5. April 2018.
Hintergrund
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Gemeinde und erledigt übertragene Aufgaben für sie. Für den Bau einer Mitarbeiterwohnung am Noorderpad 27 benötigt die GmbH eine Bürgschaft als Kreditsicherheit. Eine Gemeindebürgschaft für eigene Gesellschaften erlaubt § 121 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Das EU-Beihilferecht ist einzuhalten; die Vorlage sieht das als erfüllt an, weil die Wohnung der Mitarbeitersicherung dient.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Bürgschaft soll Fachkräfte auf der Insel halten, die die Nordseebad GmbH für ihren Betrieb braucht. Für die Gemeinde steigt das finanzielle Haftungsrisiko: Die Gesamtverpflichtungen wachsen von 10,4 auf 12,2 Millionen Euro. Der Bilanzwert der Gemeinde von 16,5 Millionen Euro liegt laut Vorlage weiterhin über den Gesamtverpflichtungen, sodass der kommunalrechtliche Schuldendeckungsgrundsatz eingehalten bleibt.
Die wichtigsten Punkte
- Die Nordseebad Spiekeroog GmbH beantragt eine Bürgschaft zur Finanzierung einer Mitarbeiterwohnung am Noorderpad 27
- Die beantragte Bürgschaftssumme beträgt 1,8 Millionen Euro
- Nach der Bürgschaft steigen die Gesamtverpflichtungen der Gemeinde auf rund 12,2 Millionen Euro
- Der Bilanzwert der Gemeinde liegt mit 16,5 Millionen Euro weiterhin über den Gesamtverpflichtungen
- Der Rat soll der Bürgschaft unter den Bedingungen des § 121 NKomVG und des EU-Beihilferechts zustimmen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/016/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8628 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll eine bestehende Bürgschaft für die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) erneuern. Hintergrund ist eine Umschuldung: Drei laufende Kredite für das Schwimmbad werden zu einem einzigen Kredit zusammengefasst. Die bisherige Bürgschaftslast von 5,28 Mio. Euro sinkt dabei auf 3.446.300 Euro. Der Rat soll der erneuerten Bürgschaft in dieser Höhe zustimmen.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die Annahme eines Einplanungsbescheides für beantragte Fördermittel zu einem Wohnbauprojekt. Ein Einplanungsbescheid ist die förmliche Zusage einer Förderstelle, Mittel für ein Vorhaben einzuplanen. Der Rat soll beschließen, ob die Gemeinde diese Förderung annimmt und das Projekt damit weiterverfolgt.
Die Gemeinde prüft, ob beim Bau der neuen Rettungswache gleichzeitig Dauerwohnungen für Gemeindebedienstete und andere öffentliche Angestellte entstehen sollen. Hintergrund: Die Gemeinde hat derzeit drei Wohnungen weniger als Planstellen, mittelfristig werden sogar fünf Wohnungen benötigt. Die Verwaltung empfiehlt einen gemeinsamen Bau (Variante A), weil das Kosten spart; der Rat soll über drei Varianten entscheiden — von gemeinsamem Bau über Bauvoranfrage für einen anderen Träger bis zur Ablehnung.
Die Gemeinde Spiekeroog will neben der neuen Rettungswache gleichzeitig ein Wohngebäude für Dauerwohnraum errichten. Die Baukosten für den Wohnanteil schätzt das Architekturbüro auf rund 1,8 Mio. Euro. Als Alternative zur kommunalen Eigenrealisierung prüft die Verwaltung ein PPP-Modell — dabei baut und besitzt ein privater Träger das Gebäude auf einem Erbbaugrundstück und verpachtet es für 40 Jahre an die Gemeinde. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine Ausschreibung für dieses Modell vorzunehmen und die architektonischen Vorgaben als Planungsgrundlage festlegen.