Beratung und Beschluss über den Abschluss eines Erbpachtvertrages
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. Januar 2021
Beschlossen — einstimmig
am 14. Januar 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berechtigt den Bürgermeister einen Vertrag mit dem Domänenamt Oldenburg abzuschließen, der eine Pachtung im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages für das Objekt Achter d´Diek 11 (Bauhof) vollzieht. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Die Kosten für das Gelände würden steigen, und der genaue Betrag wird durch ein Wertgutachten bestätigt. Die Pacht würde dadurch um ca. 500€ steigen. RM Klasing sagt, er sei für den Abschluss eines Erbpachtvertrages, da dann das Gelände bebaut werden kann. Sollte dann dort auch Dauerwohnraum entstehen, würde sich die Erbpacht verringern. BM Piszczan sagt, dass dort eine Mischnutzung von Lager- und Gewerbefläche entstehen würde. Der Planer würde diesbezüglich Vorschläge unterbreiten. Das Gelände würde gebraucht. Eine Verringerung der Pacht sei wohl nicht möglich, da es eine Mischnutzung geben könnte und ein Pachtzins von 1% nur bei reiner Wohnnutzung berechnet wird. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll das Gelände des Bauhofs (Achter d'Diek 11) künftig per Erbbaurecht statt per einfachem Pachtvertrag nutzen. Der bisherige Pachtvertrag lief zum 31. Dezember 2020 aus. Das Erbbaurecht sichert neue Hochbauten, die auf dem Gelände geplant sind, als Eigentum der Gemeinde. Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, den entsprechenden Vertrag mit dem Domänenamt Oldenburg abzuschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung, eingebracht vom Fachbereich Liegenschaften. Der Rat soll den Bürgermeister zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit dem Domänenamt Oldenburg ermächtigen.
Hintergrund
Das Gelände Achter d'Diek 11 wird als Bauhof der Gemeinde genutzt. Der bestehende Pachtvertrag endete am 31. Dezember 2020. Das Domänenamt Oldenburg — als Vermieter staatlicher Liegenschaften — bot neben einer einfachen Verlängerung auch ein Erbbaurecht (langfristiges Nutzungsrecht mit eigenem Gebäudeeigentum) an. Weil auf dem Gelände neue Gebäude entstehen sollen, empfiehlt die Verwaltung das Erbbaurecht, damit diese Bauten rechtlich der Gemeinde gehören.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft den kommunalen Betriebsbetrieb und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Mittelbar sichert die Entscheidung den Standort des Gemeindebauhofs langfristig. Die Mehrkosten gegenüber einer einfachen Pacht liegen laut Angebot bei rund 500 Euro jährlich, müssen aber noch durch ein Wertgutachten bestätigt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Der Pachtvertrag für den Bauhof Achter d'Diek 11 lief zum 31. Dezember 2020 aus
- Das Domänenamt Oldenburg bietet ein Erbbaurecht als Alternative zur einfachen Pachtverlängerung an
- Das Erbbaurecht sichert geplante Neubauten auf dem Gelände als Eigentum der Gemeinde
- Die Erbpacht kostet laut Angebot rund 500 Euro pro Jahr mehr als eine einfache Pacht
- Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, den Erbbaurechtsvertrag abzuschließen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/074/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8194 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde überprüft die Vergabe- und Nutzungsregeln für das Erbpacht-Baugebiet Slurpad und Lütt Slurpad, das dauerhaften, bezahlbaren Wohnraum für Insulaner:innen sichern soll. Die Verwaltung schlägt unter anderem vor, die Zugangskriterien zu schärfen, Ferienvermietung vertraglich auszuschließen und die Erbbaurechts-Laufzeit auf 70 Jahre festzusetzen. Ein Fachanwalt soll die überarbeiteten Regelungen rechtlich ausformulieren. Die Vorlage enthält keinen Beschlussvorschlag — sie dient der Diskussion im Bauausschuss.
Die Deutsche Post will auf Spiekeroog einen Postautomaten errichten, der rund um die Uhr zugänglich ist und etwa 90 Prozent der üblichen Filialleistungen abdeckt. Als mögliche Standorte nennt die Post die Sporthalle (Noorderpad 20A) und den Bauhof der Nordseebad Spiekeroog GmbH (Westerloog 11). Der Verwaltungsausschuss hat empfohlen, eine solche Station in der Zone der Baugestaltungssatzung II auf privaten Flächen grundsätzlich für möglich zu halten; Baugenehmigungen muss die Deutsche Post selbst einholen.
Die Gemeinde Spiekeroog will für das Gebiet Achter d' Diek einen neuen Bebauungsplan aufstellen oder den bestehenden grundlegend ändern. Hintergrund sind mehrere parallele Entwicklungen: Der Insellogistiker sucht nach seiner Umsiedlung aus der Ortsmitte einen neuen Standort, der Bauhof-Pachtvertrag mit dem Land Niedersachsen läuft Ende 2020 aus, und das Künstlerhaus wird umgebaut. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, Angebote von Planungsbüros einzuholen; die genauen Nutzungsformen werden danach gemeinsam mit dem Büro und dem Rat festgelegt.
Eine Privatperson möchte ein Haus auf einem gemeindeeigenen Erbbaugrundstück vom bisherigen Erbbauberechtigten kaufen. Das Erbbaurecht läuft seit April 2004 und endet 2044; der neue Käufer soll einen eigenen Erbbaurechtsvertrag erhalten. Das Haus darf ausschließlich als Dauerwohnraum genutzt werden, und nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog dürfen dort wohnen. Der Rat soll dem Kaufvertrag zustimmen und der Verwaltung den Auftrag erteilen, den Vertrag umzuschreiben.