Beratung und Beschluss über den Abschluss eines Erbpachtvertrages
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. Januar 2021
Beschlossen — einstimmig
am 14. Januar 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berechtigt den Bürgermeister einen Vertrag mit dem Domänenamt Oldenburg abzuschließen, der eine Pachtung im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages für das Objekt Achter d´Diek 11 (Bauhof) vollzieht. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Die Kosten für das Gelände würden steigen, und der genaue Betrag wird durch ein Wertgutachten bestätigt. Die Pacht würde dadurch um ca. 500€ steigen. RM Klasing sagt, er sei für den Abschluss eines Erbpachtvertrages, da dann das Gelände bebaut werden kann. Sollte dann dort auch Dauerwohnraum entstehen, würde sich die Erbpacht verringern. BM Piszczan sagt, dass dort eine Mischnutzung von Lager- und Gewerbefläche entstehen würde. Der Planer würde diesbezüglich Vorschläge unterbreiten. Das Gelände würde gebraucht. Eine Verringerung der Pacht sei wohl nicht möglich, da es eine Mischnutzung geben könnte und ein Pachtzins von 1% nur bei reiner Wohnnutzung berechnet wird. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog schließt für das Bauhof-Gelände (Achter d'Diek) einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Domänenamt Oldenburg ab. Dieser ersetzt den zum Ende 2020 ausgelaufenen Pachtvertrag. Der Erbbaurechtsvertrag ist nötig, weil auf dem Gelände neue Gebäude errichtet werden sollen, die rechtlich als Eigentum der Gemeinde gesichert werden müssen. Der Rat hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt und den Bürgermeister zum Vertragsabschluss ermächtigt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Genehmigung eines Erbbaurechtsvertrags für ein gemeindlich genutztes Gelände; beraten in Verwaltungsausschuss und Rat im Januar 2021.
Hintergrund
Das Bauhof-Gelände gehört nicht der Gemeinde, sondern wird gepachtet. Der bisherige Pachtvertrag lief zum 31. Dezember 2020 aus. Das Domänenamt Oldenburg bot neben einer einfachen Pachtverlängerung auch einen Erbbaurechtsvertrag an. Da die Gemeinde plant, auf dem Gelände neue Gebäude zu errichten, ist der Erbbaurechtsvertrag die geeignete Form — nur so werden neu errichtete Bauten rechtlich als Gemeindeigentum gesichert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Bauhof-Gelände dient der Gemeinde als Infrastrukturstandort; ein gesichertes Nutzungsrecht ist Voraussetzung für geplante Baumaßnahmen dort. Die jährlichen Kosten steigen um voraussichtlich rund 500 Euro gegenüber dem bisherigen Pachtvertrag; der genaue Betrag wird noch durch ein Wertgutachten festgestellt. Eine Mischnutzung aus Lager- und Gewerbefläche ist vorgesehen; Dauerwohnraum ist nach aktuellem Stand nicht geplant.
Die wichtigsten Punkte
- Der bisherige Pachtvertrag für das Bauhof-Gelände lief Ende 2020 aus
- Das Domänenamt Oldenburg bietet einen Erbbaurechtsvertrag an, der neue Gebäude als Gemeindeeigentum sichert
- Die jährlichen Kosten steigen gegenüber der einfachen Pacht um rund 500 Euro, vorbehaltlich eines Wertgutachtens
- Auf dem Gelände ist eine Mischnutzung aus Lager- und Gewerbefläche vorgesehen
- Der Rat hat den Bürgermeister einstimmig zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrags ermächtigt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/074/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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