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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über den Abschluss eines Erbpachtvertrages

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. Januar 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 14. Januar 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berechtigt den Bürgermeister einen Vertrag mit dem Domänenamt Oldenburg abzuschließen, der eine Pachtung im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages für das Objekt Achter d´Diek 11 (Bauhof) vollzieht. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Die Kosten für das Gelände würden steigen, und der genaue Betrag wird durch ein Wertgutachten bestätigt. Die Pacht würde dadurch um ca. 500€ steigen. RM Klasing sagt, er sei für den Abschluss eines Erbpachtvertrages, da dann das Gelände bebaut werden kann. Sollte dann dort auch Dauerwohnraum entstehen, würde sich die Erbpacht verringern. BM Piszczan sagt, dass dort eine Mischnutzung von Lager- und Gewerbefläche entstehen würde. Der Planer würde diesbezüglich Vorschläge unterbreiten. Das Gelände würde gebraucht. Eine Verringerung der Pacht sei wohl nicht möglich, da es eine Mischnutzung geben könnte und ein Pachtzins von 1% nur bei reiner Wohnnutzung berechnet wird. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog soll das Gelände des Bauhofs (Achter d'Diek 11) künftig per Erbbaurecht statt per einfachem Pachtvertrag nutzen. Der bisherige Pachtvertrag lief zum 31. Dezember 2020 aus. Das Erbbaurecht sichert neue Hochbauten, die auf dem Gelände geplant sind, als Eigentum der Gemeinde. Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, den entsprechenden Vertrag mit dem Domänenamt Oldenburg abzuschließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung, eingebracht vom Fachbereich Liegenschaften. Der Rat soll den Bürgermeister zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit dem Domänenamt Oldenburg ermächtigen.

Hintergrund

Das Gelände Achter d'Diek 11 wird als Bauhof der Gemeinde genutzt. Der bestehende Pachtvertrag endete am 31. Dezember 2020. Das Domänenamt Oldenburg — als Vermieter staatlicher Liegenschaften — bot neben einer einfachen Verlängerung auch ein Erbbaurecht (langfristiges Nutzungsrecht mit eigenem Gebäudeeigentum) an. Weil auf dem Gelände neue Gebäude entstehen sollen, empfiehlt die Verwaltung das Erbbaurecht, damit diese Bauten rechtlich der Gemeinde gehören.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft den kommunalen Betriebsbetrieb und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Mittelbar sichert die Entscheidung den Standort des Gemeindebauhofs langfristig. Die Mehrkosten gegenüber einer einfachen Pacht liegen laut Angebot bei rund 500 Euro jährlich, müssen aber noch durch ein Wertgutachten bestätigt werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Pachtvertrag für den Bauhof Achter d'Diek 11 lief zum 31. Dezember 2020 aus
  • Das Domänenamt Oldenburg bietet ein Erbbaurecht als Alternative zur einfachen Pachtverlängerung an
  • Das Erbbaurecht sichert geplante Neubauten auf dem Gelände als Eigentum der Gemeinde
  • Die Erbpacht kostet laut Angebot rund 500 Euro pro Jahr mehr als eine einfache Pacht
  • Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, den Erbbaurechtsvertrag abzuschließen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/074/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. Januar 2021, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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