Beratung und Beschluss über die Abwägungen der Stellungsnahmen zum Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplan "Kurzentrum"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog wägt mittels einzelner Beschlussfassung die Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplan „Kurzentrum“ aus der Anlage (die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses) ab. Mit Ausnahme vom Hinweis des Landkreises Wittmund 3. Abt. 60.2, sowie der letzten beiden Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (jeweils mehrheitlicher Beschluss) werden alle Hinweise einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Kurzentrum abwägen und beschließen. Hintergrund der Planänderung ist die Errichtung einer Abenteuergolfanlage im Kurbereich. Mehrere Behörden haben Hinweise zum Grundwasserschutz, Naturschutz und zu Versorgungsleitungen eingebracht; private Einwände wurden nicht erhoben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, jede Stellungnahme durch Einzelbeschluss abzuwägen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zum Bebauungsplan Kurzentrum, 1. Änderung. Die Vorlage betrifft die Abwägungsphase vor dem Satzungsbeschluss — das vereinfachte Verfahren nach Paragraph 13 BauGB ohne Umweltprüfung.
Hintergrund
Der Rat hatte am 12. April 2019 die Aufstellung, Offenlegung und Behördenbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Kurzentrum beschlossen. Die Änderung zielt auf die Errichtung einer Abenteuergolfanlage im Kurbereich ab. Die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung lief vom 1. Juli bis 31. Juli 2019. Das Plangebiet liegt im Trinkwasserschutzgebiet Wasserschutzzone III und berührt einen rund 800 Quadratmeter großen, gesetzlich geschützten Dünenbereich nach Paragraph 30 Bundesnaturschutzgesetz.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Abenteuergolfanlage soll das touristische Angebot im Kurbereich erweitern und ist damit vor allem für Gäste relevant. Für alle Insulaner:innen bedeutsam ist der Grundwasserschutz: Die Trinkwasserversorgung der Insel hängt ausschließlich von der Süßwasserlinse ab, und die geplante Anlage liegt nur 150 Meter vom nächsten Trinkwasserbrunnen entfernt. Die Feuerwehr hat auf die Freihaltung des Noordertuens als Ausrückeweg hingewiesen.
Die wichtigsten Punkte
- Anlass der Planänderung ist die geplante Abenteuergolfanlage im Kurbereich nahe dem Backdeck
- Die untere Wasserbehörde fordert Auflagen zum Grundwasserschutz, die auf Genehmigungsebene geregelt werden sollen
- Die untere Naturschutzbehörde konnte noch keine abschließende Stellungnahme abgeben, weil ein Befreiungsantrag nach Paragraph 67 Bundesnaturschutzgesetz noch in Bearbeitung war
- Aus der Öffentlichkeit gingen keine Einwände ein
- Alle übrigen Behörden hatten keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/077/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8198 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄Abwä BPlan KurzentrumPDF; CHARSET=UTF-8578 kB≈ 23 k Zeichen Volltext
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- 📄Grundstücksgrenzen im Bereich BackdeckPDF; CHARSET=UTF-8145 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) abschließend beschließen. Die Planänderung umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel auf rund 42 Hektar und schafft die planungsrechtliche Grundlage für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22 Dorf. Kernziel ist, Dauerwohnraum zu sichern, Ferienwohnungen geordnet zu steuern, Gewerbeflächen in der Ortsmitte zu erhalten und die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zuzustimmen und die 7. FNP-Änderung festzustellen.
Der Rat hat einstimmig beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 Sicherung der Lebensmittelversorgung aufzustellen. Der Plan schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung und Modernisierung des EDEKA-Marktes sowie für zusätzliche Mitarbeiterwohnungen im Obergeschoss. Gleichzeitig wurde die öffentliche Beteiligung eingeleitet und der Bürgermeister zum Abschluss des Durchführungsvertrags ermächtigt. Ein Ratsmitglied war wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen.
Die Gemeinde Spiekeroog leitet die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 Hafen ein. Der Aufstellungsbeschluss ist der formale Startschuss für dieses Änderungsverfahren. Es soll im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a BauGB durchgeführt werden, das bei der Innenentwicklung den Verfahrensaufwand reduziert. Der Planzeichnung zufolge liegt das Plangebiet unmittelbar am Hafen und weist Sondergebiete mit Grundflächen von bis zu 2.500 und 1.400 Quadratmetern aus.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen städtebaulichen Vertrag mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) abschließen. Der Vertrag regelt, dass die NSB alle Planungs- und Gutachterkosten für den Bebauungsplan Kurzentrum übernimmt, weil das Verfahren vor allem ihren eigenen Projekten dient. Die Gemeinde bleibt dabei vollständig für die Durchführung des Planverfahrens und alle Abwägungsentscheidungen verantwortlich. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diesen Vertrag zu schließen.