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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Abwägungen der Stellungsnahmen zum Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplan "Kurzentrum"

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog wägt mittels einzelner Beschlussfassung die Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplan „Kurzentrum“ aus der Anlage (die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses) ab. Mit Ausnahme vom Hinweis des Landkreises Wittmund 3. Abt. 60.2, sowie der letzten beiden Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (jeweils mehrheitlicher Beschluss) werden alle Hinweise einstimmig angenommen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Kurzentrum abwägen und beschließen. Hintergrund der Planänderung ist die Errichtung einer Abenteuergolfanlage im Kurbereich. Mehrere Behörden haben Hinweise zum Grundwasserschutz, Naturschutz und zu Versorgungsleitungen eingebracht; private Einwände wurden nicht erhoben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, jede Stellungnahme durch Einzelbeschluss abzuwägen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zum Bebauungsplan Kurzentrum, 1. Änderung. Die Vorlage betrifft die Abwägungsphase vor dem Satzungsbeschluss — das vereinfachte Verfahren nach Paragraph 13 BauGB ohne Umweltprüfung.

Hintergrund

Der Rat hatte am 12. April 2019 die Aufstellung, Offenlegung und Behördenbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Kurzentrum beschlossen. Die Änderung zielt auf die Errichtung einer Abenteuergolfanlage im Kurbereich ab. Die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung lief vom 1. Juli bis 31. Juli 2019. Das Plangebiet liegt im Trinkwasserschutzgebiet Wasserschutzzone III und berührt einen rund 800 Quadratmeter großen, gesetzlich geschützten Dünenbereich nach Paragraph 30 Bundesnaturschutzgesetz.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Abenteuergolfanlage soll das touristische Angebot im Kurbereich erweitern und ist damit vor allem für Gäste relevant. Für alle Insulaner:innen bedeutsam ist der Grundwasserschutz: Die Trinkwasserversorgung der Insel hängt ausschließlich von der Süßwasserlinse ab, und die geplante Anlage liegt nur 150 Meter vom nächsten Trinkwasserbrunnen entfernt. Die Feuerwehr hat auf die Freihaltung des Noordertuens als Ausrückeweg hingewiesen.

Die wichtigsten Punkte

  • Anlass der Planänderung ist die geplante Abenteuergolfanlage im Kurbereich nahe dem Backdeck
  • Die untere Wasserbehörde fordert Auflagen zum Grundwasserschutz, die auf Genehmigungsebene geregelt werden sollen
  • Die untere Naturschutzbehörde konnte noch keine abschließende Stellungnahme abgeben, weil ein Befreiungsantrag nach Paragraph 67 Bundesnaturschutzgesetz noch in Bearbeitung war
  • Aus der Öffentlichkeit gingen keine Einwände ein
  • Alle übrigen Behörden hatten keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/077/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog22. August 2019, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2019, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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