Beratung und Beschluss über die Abwägungen der Stellungsnahmen zum Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplan "Kurzentrum"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog wägt mittels einzelner Beschlussfassung die Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplan „Kurzentrum“ aus der Anlage (die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses) ab. Mit Ausnahme vom Hinweis des Landkreises Wittmund 3. Abt. 60.2, sowie der letzten beiden Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (jeweils mehrheitlicher Beschluss) werden alle Hinweise einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kurzentrum
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog in der Abwägungsphase — vorbereitend für den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kurzentrum
Hintergrund
Der Rat beschloss am 12.04.2019 die Aufstellung und öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Kurzentrum
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die geplante Abenteuergolfanlage liegt im Trinkwasserschutzgebiet der Insel und nur 150 Meter vom nächsten Brunnen entfernt — die Süßwasserlinse ist die einzige Trinkwasserquelle Spiekerooogs. Die Untere Wasserbehörde verlangte Auflagen zu Düngung, Versiegelung und Oberflächenentwässerung, die laut Gemeinde auf Genehmigungsebene geregelt werden. Außerdem berührt die Planung einen rund 800 Quadratmeter großen, gesetzlich geschützten Dünenbereich.
Die wichtigsten Punkte
- Anlass der Planänderung ist die Errichtung einer Abenteuergolfanlage im Kurbereich
- Die Auslegung fand vom 01.07.2019 bis 31.07.2019 statt, Privatpersonen gaben keine Stellungnahmen ab
- Der Landkreis Wittmund forderte Schutzauflagen für das Trinkwasserschutzgebiet, die Gemeinde verweist diese auf die Genehmigungsplanung
- Die Untere Naturschutzbehörde wies auf einen rund 800 m² großen gesetzlich geschützten Dünenbereich hin; ein Befreiungsantrag wurde beim Landkreis eingereicht
- Alle übrigen Träger öffentlicher Belange, darunter Telekom, EWE, Bundeswehr und Flugsicherung, haben keine grundsätzlichen Einwände
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/077/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8198 kB
- 📄Abwä BPlan KurzentrumPDF; CHARSET=UTF-8578 kB
- 📄Grundstücksgrenzen im Bereich BackdeckPDF; CHARSET=UTF-8145 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 15 'Kurzentrum' zum zweiten Mal zu ändern und erstmals zu ergänzen. Damit soll der geltende Planungsrahmen für das Kurzentrums-Gebiet angepasst werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist ohne Vorlage nicht bekannt.
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 15 'Kurzentrum' zum zweiten Mal zu ändern und erstmals zu ergänzen. Der genaue Inhalt der Änderungen ist nicht bekannt, da kein Vorlagentext vorliegt. Über den Beschluss entscheidet der Gemeinderat.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll das ehemalige Künstlerhaus an der Straße Achter d'Diek planungsrechtlich als Wohn- und Ferienwohnungsgebiet absichern. Mit dem Satzungsbeschluss — dem formalen Abschluss eines Bebauungsplanverfahrens — wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan ‚Kurzentrum' (1. Änderung) als Satzung beschließen — das ist der abschließende Schritt, um eine neue Abenteuergolfanlage am Kurplatz planungsrechtlich zu ermöglichen. Die bisherige Minigolfanlage westlich des Hallenbades wird aufgegeben; als Ersatz entsteht ein 15-Bahn-Abenteuergolfparcours im Bereich des Kurplatzes. Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenabwägung sind abgeschlossen. Der Rat soll die textlichen Festsetzungen in der Fassung April 2019 beschließen.