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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Hafen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

Stand der Beratung

Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 17. Juli 2014

Beschluss

Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)

am 17. Juli 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog will die 4. Änderung des Bebauungsplans Hafen formell einleiten. Dazu soll ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden — der erste Schritt im Planverfahren. Das Verfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, das für bestimmte Innenentwicklungsvorhaben gilt und einige Verfahrensschritte vereinfacht.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss — dem formalen Start eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens. Es handelt sich um die Phase 1 (Aufstellungsbeschluss) der 4. Änderung des B-Plans Hafen.

Hintergrund

Der Bebauungsplan Hafen regelt die bauliche Nutzung im Hafenbereich der Insel. Drei Änderungen des Plans wurden offenbar bereits zuvor beschlossen. Die nun angestrebte 4. Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen, das bei Vorhaben der Innenentwicklung (z. B. Nachverdichtung, Umbau) weniger formale Zwischenschritte erfordert. Konkrete Inhalte der Änderung lagen mangels PDF nicht vor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Hafenbereich ist für Insulaner:innen und Gäste gleichermaßen von zentraler Bedeutung. Welche konkreten Nutzungen oder Bauvorhaben die Planänderung ermöglichen soll, lässt sich ohne PDF nicht benennen. Mit dem Aufstellungsbeschluss selbst werden noch keine Baurechte geschaffen; das Ergebnis steht erst am Ende des Planverfahrens.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll die 4. Änderung des Bebauungsplans Hafen formell beschließen
  • Das Verfahren erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren für Innenentwicklung
  • Der Aufstellungsbeschluss ist der erste formale Schritt — Inhalte und Ziele der Änderung sind noch kein abschließendes Ergebnis
  • Konkrete Planungsziele lagen mangels Vorlagentext nicht vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/038/2014
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. Mai 2014, 20:15 UhrEntscheidungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog17. Juli 2014, 20:00 UhrEntscheidungBeschluss

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Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Hafen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB — Spiekeroog-Radar