Beratung und Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplan 15 "Kurzentrum"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 16. Dezember 2021
Beschlossen — einstimmig
am 16. Dezember 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt: Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die 2. Änderung des Bebauungsplans 15 „Kurzentrum der Gemeinde Spiekeroog gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 sowie § 172 Abs. 1 BauGB. 2. Das zu überplanende Gebiet umfasst die Flächen des Bebauungsplans Plan 15 „Kurzentrum“ Der Beschluss ist ortsüblich, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, bekannt zu geben. Die Verwaltung wird zur Ausschreibung der Planungsleistung beauftragt, die Kosten werden im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe gedeckt. RV Redelfs sagt, dass es um die Änderung eines B-Plans geht. Die Änderung muss beschlossen werden, damit die Rettungswache dort gebaut werden kann. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will den Bebauungsplan 15 „Kurzentrum
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung; es handelt sich um den Aufstellungsbeschluss — den formalen Start — zur 2. Änderung des Bebauungsplans 15 „Kurzentrum
Hintergrund
Der bestehende Bebauungsplan 15 „Kurzentrum
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine neue Rettungswache verbessert die Notfallversorgung für alle Insulaner:innen und Gäste. Der zugehörige Wohnraum soll vermutlich das Personal vor Ort unterbringen; Details dazu nennt die Vorlage nicht. Kosten für die Bürger:innen sind noch nicht beziffert; die Planungskosten werden zunächst aus überplanmäßigen Ausgaben gedeckt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll den förmlichen Start der 2. Änderung des Bebauungsplans 15 beschließen
- Ziel ist es, Baurecht für eine neue Rettungswache samt Wohnraum zu schaffen
- Das Plangebiet umfasst die gesamten Flächen des bisherigen Bebauungsplans 15 „Kurzentrum
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistung auszuschreiben
- Die Planungskosten werden über eine überplanmäßige Ausgabe gedeckt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/174/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8203 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 15 'Kurzentrum' zum zweiten Mal zu ändern und erstmals zu ergänzen. Damit soll der geltende Planungsrahmen für das Kurzentrums-Gebiet angepasst werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist ohne Vorlage nicht bekannt.
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 15 'Kurzentrum' zum zweiten Mal zu ändern und erstmals zu ergänzen. Der genaue Inhalt der Änderungen ist nicht bekannt, da kein Vorlagentext vorliegt. Über den Beschluss entscheidet der Gemeinderat.
Der Gemeinderat berät vorab über den Bebauungsplan Nr. 15 mit dem Plangebiet Kurzentrum. Ziel der Vorberatung ist es, den weiteren Planungsweg abzustimmen, bevor ein formeller Beschluss gefasst wird. Ein konkreter Beschlussinhalt liegt mangels Vorlagentext nicht vor.
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