B-Plan 15 - Kurzentrum: 2. Änderung und 1. Ergänzung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. März 2023
Beschlossen — einstimmig
am 02. März 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans „Kurzentrum“ vom 16.12.2021 wird klarstellend aufgehoben. 2. Die Aufstellung der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans „Kurzentrum“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Änderungs- und Ergänzungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB unter Berücksichtigung von § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Entwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Bauausschuss hat sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Es geht um eine Aktualisierung des bestehenden Bebauungsplans. Sie liest den Beschlussvorschlag vor, der einstimmig beschlossen wird.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog startet das Planverfahren für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 Kurzentrum neu. Ziel ist der Bau einer Rettungswache mit gemeindeigenem Wohnraumanbau im nördlichen Randbereich des Inseldorfes, beiderseits der Straßen Noorderpad und Noordertün auf rund 2,85 Hektar. Der frühere Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2021 wird aufgehoben und durch einen neuen ersetzt, der das beschleunigte Verfahren nach Paragraph 13a BauGB einschließt. Der Rat soll außerdem die öffentliche Beteiligung und die Behördenbeteiligung beauftragen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung an Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Es handelt sich um den Aufstellungsbeschluss — den formalen Planungsstart — für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 Kurzentrum, verbunden mit dem Beschluss zur Einleitung der öffentlichen Beteiligung.
Hintergrund
Der Rat hatte am 16. Dezember 2021 bereits einen Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans gefasst. Dieser Beschluss wurde jedoch nie öffentlich gemacht und enthielt keinen Hinweis auf das beschleunigte Innenentwicklungsverfahren nach Paragraph 13a BauGB. Um Verfahrensfehler zu vermeiden, soll er aufgehoben und neu gefasst werden. Gleichzeitig muss der Geltungsbereich um ein kleines Flurstück erweitert werden, weil das geplante Gebäude geringfügig über den bisherigen Planbereich hinausragt. Auch eine fehlerhafte Höhenfestsetzung im ursprünglichen Plan soll korrigiert werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Planverfahren bereitet den Bau einer neuen Rettungswache im Bereich des Kurzentrums vor, was die Notfallversorgung auf der Insel betrifft. An die Wache soll Wohnraum für die Gemeinde angebaut werden — ein Thema, das angesichts des knappen Wohnraumangebots auf Spiekeroog relevant ist. Direkte Auswirkungen auf den Alltag entstehen durch den Aufstellungsbeschluss selbst noch nicht; das Verfahren steht am Anfang und sieht eine öffentliche Beteiligung vor.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet umfasst rund 2,85 Hektar im nördlichen Randbereich des Inseldorfes beiderseits von Noorderpad und Noordertün
- Geplant ist eine Rettungswache mit einem Wohnraumanbau der Gemeinde
- Der Geltungsbereich wird um ein Flurstück erweitert, weil das Gebäude knapp über den bisherigen Planbereich hinausragt
- Das Verfahren läuft als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach Paragraph 13a BauGB — das beschleunigt den Ablauf, eine öffentliche Beteiligung findet dennoch statt
- Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses vom Dezember 2021 und den Erlass eines neuen vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/017/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8211 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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- 📄BPlan15 räumlicherGeltungsbereich inkl.ErgänzungPDF; CHARSET=UTF-873 kB≈ 0 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Kurzentrum als Satzung beschließen — das ist der abschließende Schritt, mit dem der Plan rechtskräftig wird. Das rund 2,8 Hektar große Plangebiet umfasst das Herzstück der touristischen Infrastruktur entlang der Wege Noorderpad und Noordertün mit Hallenbad, Kurmittelhaus, Haus des Gastes, Sporthalle und Feuerwehrgelände. Der Plan weist das Gebiet als Sonstiges Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen aus und lässt Erweiterungen für Gastronomie, Einzelhandel und Dauerwohnen zu. Die Stellungnahme der Nordseebad Spiekeroog GmbH liegt als Anlage vor und bestätigt die Berücksichtigung relevanter Hinweise.
Der Gemeinderat soll den Bebauungsplan Nr. 15 ‚Kurzentrum' in seiner 2. Änderung und 1. Ergänzung als Satzung beschließen. Die Planänderung schafft die baurechtliche Grundlage für eine neue Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus sowie für zusätzlichen Dauerwohnraum. Außerdem werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen des ursprünglichen Plans korrigiert. Während der Offenlage gingen nur Stellungnahmen von Behörden ein, die keine Planänderung erfordern.
Die Gemeinde Spiekeroog will den Bebauungsplan 15 Kurzentrum zum zweiten Mal ändern, um Baurecht für eine neue Rettungswache mit zugehörigem Wohnraum zu schaffen. Dazu sollen die Flächen für den Gemeinbedarf im Plangebiet erweitert und ihre Zweckbestimmung um weitere öffentliche Bedarfe ergänzt werden. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Planungsleistung beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum zur öffentlichen Auslegung freigeben, um den Bau einer Rettungswache neben dem bestehenden Feuerwehrhaus sowie zusätzlichen Dauerwohnraum planungsrechtlich zu ermöglichen. Das rund 2,85 Hektar große Plangebiet liegt beiderseits der Ortsstraßen Noorderpad und Noordertün im nördlichen Randbereich des Inseldorfes. Zugleich werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen für Gebäude im Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen korrigiert und der Geltungsbereich geringfügig nach Norden erweitert. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch durchzuführen.