Beratung und Beschluss über die Errichtung einer Rettungswache
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. Mai 2022
Beschlossen — einstimmig
am 19. Mai 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erteilt sein Einvernehmen und genehmigt eine Ausnahme zur baulichen Höhe sowie in Hinblick auf die 2. Änderung des Bebauungsplanes 15 die Überbauung des Grünbereiches. RV Redelfs stellt das Vorhaben vor und erläutert den Hintergrund der notwendigen Gebäudehöhe sowie den Verfahrensablauf. Sie regt an, den Beschlussvorschlag wie folgt zu erweitern: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erklärt, dass alle Abweichungen im Bauantrag vom geltenden B-Plan durch die Aufstellung der 2. Änderung zum B-Plan 15 „Kurzentrum“ Berücksichtigung finden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog will auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr eine separate Rettungswache errichten. Das geplante Gebäude überschreitet mit 9,14 m die im Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum festgesetzte Höhe und greift zudem in den angrenzenden Grünbereich über. Der Rat soll beide Abweichungen genehmigen; die Überschreitung des Grünbereichs soll zusätzlich durch die laufende 2. Änderung des Bebauungsplans 15 planungsrechtlich abgesichert werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Fachbereich Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau. Der Rat soll sein Einvernehmen zur Ausnahme von den Bebauungsplanvorschriften erteilen; die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das Baufeld liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 Kurzentrum im ausgewiesenen Feuerwehrbereich. Für den betroffenen Bereich gelten die Gestaltungssatzungen der Gemeinde nicht. Die 2. Änderung des Bebauungsplans 15 ist bereits in Aufstellung und soll die Überbauung des Grünbereichs planungsrechtlich nachträglich sichern.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine eigene Rettungswache auf dem Feuerwehrgelände verbessert die Notfallversorgung auf der Insel. Im Dachgeschoss des Neubaus soll außerdem Dauerwohnraum entstehen, der auf Spiekeroog knapp ist. Unmittelbare Kosten oder Gebührenänderungen für Insulaner:innen nennt die Vorlage nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Die neue Rettungswache soll auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog gebaut werden
- Das Gebäude ist mit 9,14 m höher als im Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum vorgesehen
- Das Baufeld überschreitet zudem den festgesetzten Grünbereich
- Im Dachgeschoss ist Dauerwohnraum geplant
- Der Rat soll eine Ausnahme für die Höhe und die Überbauung des Grünbereichs genehmigen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/037/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8200 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Auf Spiekeroog soll westlich des Feuerwehrhauses eine neue, gesetzeskonforme Rettungswache entstehen. Bisher ist der Rettungsdienst provisorisch im Feuerwehrgerätehaus untergebracht — ohne eigenständige Rettungswache, wie sie das Gesetz vorschreibt. Landkreis Wittmund, der Rettungsdienst Mittelhessen (RDMH) als Bauträger und die Gemeinde planen das Gebäude gemeinsam. Der Bauausschuss soll Planungshinweise für das bevorstehende Baugenehmigungsverfahren beraten.
Die Gemeinde Spiekeroog erlässt eine zweite Veränderungssperre für acht Bebauungsplangebiete, die nahezu das gesamte bebaute Ortsgebiet abdecken. Eine Veränderungssperre friert baurechtlich den Status quo ein: Neue Bauvorhaben, Abrisse und erhebliche Grundstücksveränderungen sind ohne Ausnahme unzulässig. Die Sperre gilt für ein Jahr ab öffentlicher Bekanntmachung und endet früher, sobald die jeweiligen Bebauungspläne rechtsverbindlich werden. Der Rat soll die Satzung beschließen.
Der Bauherr der neuen Rettungswache beantragt eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, um die Bauarbeiten ab dem 4. September 2023 wieder aufnehmen zu können. Die Verwaltung legt den Antrag dem Bauausschuss zur Vorberatung und anschließend dem Rat zur Entscheidung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Für den Bau der neuen Rettungswache bei der Feuerwehr Spiekeroog sollen Grundstücksgrenzen zwischen Gemeinde und Landkreis Wittmund bereinigt werden. Die neue Wache liegt teils auf Gemeindeland, ein geplanter Anbau würde teils auf Landkreis-Grund liegen. Um ein einheitliches Baugrundstück zu schaffen, ist ein Landtausch mit Wertausgleich nötig. Der Rat soll den Bürgermeister zum Abschluss dieses Tauschvertrags bevollmächtigen.