Rettungswache - Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der SpLärmSchVO
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2023
Beschlossen — einstimmig
am 31. August 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der Sperrzeitlärmschutzverordnung für die Rettungswache. Damit soll der Betrieb der Rettungswache trotz bestehender Lärmschutzregelungen rechtlich abgesichert werden.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage, mit der eine Ausnahmegenehmigung von der Sperrzeitlärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) für die Rettungswache beantragt wird.
Hintergrund
Nur der Vorlagentitel lag vor, daher ist der genaue Sachkontext nicht vollständig rekonstruierbar. Die Sperrzeitlärmschutzverordnung regelt, wann und wie laut Betriebe oder Einrichtungen nachts betrieben werden dürfen. Rettungswachen sind auf Abruf rund um die Uhr aktiv und können durch Fahrzeugbewegungen oder Alarmsignale Lärm erzeugen, der unter diese Regelung fallen kann.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Nur der Vorlagentitel lag vor, daher sind konkrete Auswirkungen nicht abschließend beschreibbar. Grundsätzlich betrifft eine solche Ausnahmegenehmigung Anwohner:innen in der Nähe der Rettungswache, da der nächtliche Betrieb dort mit Geräuschen verbunden sein kann. Die Genehmigung würde den Weiterbetrieb der Rettungswache unter geltendem Recht ermöglichen.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt wird eine Ausnahmegenehmigung von der Sperrzeitlärmschutzverordnung
- Betroffen ist die Rettungswache auf Spiekeroog
- Anwohner:innen in der Nähe der Rettungswache könnten von der Entscheidung betroffen sein
- Der genaue Standort und die beantragten Ausnahmezeiten gehen aus dem Titel nicht hervor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/077/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde berät über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für die Rettungswache. Ausnahmen nach § 11 SpiLärmSchVO ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen von den Lärmschutzregeln abzuweichen. Ein Beschluss soll gefasst werden.
Auf Spiekeroog soll westlich des Feuerwehrhauses eine neue, gesetzeskonforme Rettungswache entstehen. Bisher ist der Rettungsdienst provisorisch im Feuerwehrgerätehaus untergebracht — ohne eigenständige Rettungswache, wie sie das Gesetz vorschreibt. Landkreis Wittmund, der Rettungsdienst Mittelhessen (RDMH) als Bauträger und die Gemeinde planen das Gebäude gemeinsam. Der Bauausschuss soll Planungshinweise für das bevorstehende Baugenehmigungsverfahren beraten.
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, ein Flurstück im Bereich der Rettungswache anzukaufen. Der Rat soll einem entsprechenden Grundstückserwerb zustimmen. Weitere Details zur Fläche, zum Preis und zum genauen Zweck liegen aus der Vorlage nicht vor.
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