Beratung und Beschluss über die Hotelentwicklung auf Spiekeroog
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. März 2022
Beschlossen — mehrheitlich
am 03. März 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde soll die Verwaltung beauftragen, Optionen für eine geordnete Hotelentwicklung auf Spiekeroog auszuarbeiten — insbesondere mit Blick auf das Hotel zur Linde. Der Rat gibt dabei erste Rahmenbedingungen vor: Hotelbetriebe sollen gesichert, eine Umwandlung in Ferienwohnungen ausgeschlossen und ausreichend Mitarbeiterwohnraum nachgewiesen werden. Die Ergebnisse sollen bis Sommer 2022 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss und anschließend im Rat. Sie bereitet die Neuaufstellung des Bebauungsplans Dorf vor und betrifft insbesondere die Beherbergungsform Hotel, stellvertretend das Hotel zur Linde.
Hintergrund
Seit April 2019 liegt ein Konzeptentwurf für Umbau und Erweiterung des Hotels zur Linde vor. Das Oberverwaltungsgericht erklärte den B-Plan Dorf Teil A im Oktober 2022 für ungültig; der Rat verhängte daraufhin eine Veränderungssperre. Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplans verschob sich der Fokus vom Einzelfall Hotel zur Linde hin zur grundsätzlichen Frage, wie Hotelbetriebe auf der Insel künftig geregelt und gesichert werden sollen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Hotel zur Linde ist ein historisches Gebäude im Herz des Inseldorfs; seine künftige Nutzung betrifft das Ortsbild und das Gastronomieangebot für alle Insulaner:innen und Gäste. Mitarbeiterwohnraum, der dauerhaft abgesichert sein soll, ist auch für Beschäftigte auf der Insel relevant. Konkrete Baumaßnahmen oder Gebührenänderungen werden mit dieser Vorlage noch nicht beschlossen — es geht um den Auftrag, Optionen zu erarbeiten.
Die wichtigsten Punkte
- Die Verwaltung soll bis Sommer 2022 Handlungsoptionen zur Hotelentwicklung erarbeiten und dem Rat vorlegen
- Eine Umwandlung von Hotelflächen in Ferienwohnungen soll dauerhaft ausgeschlossen werden
- Erweiterungen durch zusätzliche Hotelbetten sind denkbar, wenn dadurch der Betrieb langfristig wirtschaftlich gesichert wird
- Mitarbeiterwohnraum muss in ausreichendem Umfang nachgewiesen und abgesichert werden
- Das Maß baulicher Erweiterungen soll sich am kleinteiligen Dorfbild orientieren
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/017/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8220 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan 'Dorf – Teil A' als Satzung beschließen und damit ein seit 2013 laufendes Planverfahren abschließen. Der Plan umfasst rund 41,6 Hektar und damit den größten Teil des besiedelten Inselkerns. Zentrales Ziel ist, Dauerwohnraum für Einheimische zu sichern und gleichzeitig Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe planungsrechtlich zu ordnen. Der Beschlussvorschlag lautet, den Plan in der Fassung vom Juni 2018 samt Begründung und Umweltbericht als Satzung festzusetzen.
Die Gemeinde Spiekeroog will mit einem Hotelrahmenplan verbindliche Regeln für den Bau und die Erweiterung von Hotels und Frühstückspensionen festlegen. Der Plan gilt für den gesamten Gemeindebereich und setzt Grenzen bei Gebäudehöhe (maximal 13 Meter Firsthöhe), Grundfläche (maximal 1.000 Quadratmeter) und Grundflächenzahl. Künftige Hotelprojekte sollen nur noch über vorhabenbezogene Bebauungspläne möglich sein — nicht mehr über allgemeine Angebotsbebauungspläne. Ein konkreter Beschlussvorschlag sollte erst in der Sitzung formuliert werden.
Die Gemeinde will das Hotel zur Linde erhalten und sucht einen langfristigen Betreiber für einen möglichen Teilabriss und Neubau. Dafür legt die Verwaltung konkrete Rahmenbedingungen fest: mindestens 20 Gästezimmer, öffentlich zugängliches Restaurant, maximal 13 Meter Firsthöhe und Wohnraum für mindestens zwei Drittel der Belegschaft. Der Rat soll diese Rahmenbedingungen billigen und die Pächtersuche unterstützen.
Die Gemeinde soll das Einvernehmen für die nachträgliche Legalisierung eines Gebäudes als Ferienwohnungen verweigern. Die Eigentümer nutzen das als Dauerwohngebäude genehmigte Haus seit langem für Ferienvermietung und beantragten im März 2024 eine Nutzungsänderung. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 22 „Dorf