Hotel zur Linde - Rahmenbedingungen für möglichen Teilabriss- und Neubau sowie Pächtersuche
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 26. Januar 2023
Beschlossen — mehrheitlich
am 26. Januar 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog unterstützt die Suche nach einem möglichen Betreiber und begrüßt die im Beschlussvorschlag formulierte Rahmenbedingungen. BM Kösters informiert über das Gespräch mit dem Inhaber, in dem eine Lösung gefunden werden sollte. Der Eigentümer ist für den Erhalt des Hotels, sieht es aber als schwierig an, langfristig einen Pächter dafür zu finden. Die Chancen dazu würden sich vergrößern, wenn der ursprünglich vorgestellte Ausbau des hinteren Gebäudes möglich wäre. Der Rat soll mit einem Beschluss ein Signal geben, ob ein Anbau möglich ist. Es würde sich dabei ausschließlich um ein Signal handeln und ausdrücklich nicht um einen Beschluss, der zu einer Bauleitplanung führen könnte. Es wäre natürlich Aufgabe des Eigentümers, einen Pächter zu finden, aber mit diesem zentralen Gebäude wäre es auch im Interesse der Gemeinde, die Pächtersuche zu unterstützen. Es ist wichtig, jetzt für Klarheit zu sorgen, damit es eine Chance gibt, einen Betreiber zu finden. Je größer ein Hotel würde, umso größer wären die Chancen, einen Betreiber zu finden. Daher sollte auch über Maximalgrößen gesprochen werden. RV Redelfs merkt an, dass es wichtig wäre, Mitarbeiterwohnraum zu schaffen. Aber sie könne nicht abschätzen was z.B. im Falle einer Insolvenz passieren würde. Im Falle einer Insolvenz würden i.A. die Interessen von Schuldnern vorgezogen und der Hotelrahmenplan würde außer Acht gelassen. Zudem gehen ihr die Planfestsetzungen der ersten Entwürfe immer noch zu weit. Sie könnte sich auf eine neue Firsthöhe und auch eine bautechnisch notwendige Vergrößerung der Kubatur einlassen. Aber die Hälfte des Baugrundstücks zu bebauen, ginge zu weit. Das würde die Insel weiter zerstören. RM JO Bellstedt meint, der Dorfkern dürfe nicht mit Ferienwohnungen zugebaut werden. Es wäre wichtig, den Hotelbetrieb zu erhalten. Die Situation sei festgefahren und der Eigentümer habe das Recht auf seiner Seite. Der Eigentümer möchte die Überschreitung der Baugrenze erreichen und das Hotel dann erhalten. Das sähe er als Kompromiss und würde dem zustimmen. RM Klasing sieht in der Zustimmung keinen Kompromiss. Auf Ferienwohnungen zu verzichten, wenn der Bau maximal realisiert werden könnte, würde den Rahmen der Insel sprengen. Die Insel brauche kein großes 5-Sterne oder Ketten-Hotel. Es müsste auf kleine und inhabergeführte Hotels gesetzt werden. Er würde einer Überschreitung der Baurichtlinie nicht zustimmen. RM Breuer meint, dass über lange Zeit mehrfach Gespräche geführt wurden. Die Zustimmung zur Überschreitung der Baugrenze in diesem einen Fall sähe er als einzige Möglichkeit, einen Hotelbetrieb zu erhalten und Ferienwohnungen zu vermeiden. Das Risiko, dass er dennoch Ferienwohnungen baut, bleibt; aber dies müsse man tragen. BM Kösters sagt, der alte B-Plan hat die Bebauung von Ferienwohnungen nun mal zugelassen. Ein Abriss und Bau von Ferienwohnungen sei lukrativ und Geld wäre ein großer Faktor. Man hoffe, mit dem Eigentümer jemanden zu haben, dem die Insel am Herzen liege. Der Unterschied zwischen einem Hotel und Ferienwohnungen wäre natürlich groß. Mit dem Bau von Ferienwohnungen gehen Arbeitsplätze verloren. Für ein lukratives Hotel brauche der Eigentümer die baulichen Möglichkeiten und er will dann einen Pächter suchen. Das wäre ein Einstieg in den weiteren Dialog. Für RM Andreesen ist die Überbauung der Grundstücksgrenze in diesem Fall in Ordnung, weil es ein individueller Einzelfall wäre. Auch RM JU Bellstedt sieht keine Alternative und RM Goedecke würde ebenfalls – wenn auch ungern – zustimmen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde will das Hotel zur Linde erhalten und sucht einen langfristigen Betreiber für einen möglichen Teilabriss und Neubau. Dafür legt die Verwaltung konkrete Rahmenbedingungen fest: mindestens 20 Gästezimmer, öffentlich zugängliches Restaurant, maximal 13 Meter Firsthöhe und Wohnraum für mindestens zwei Drittel der Belegschaft. Der Rat soll diese Rahmenbedingungen billigen und die Pächtersuche unterstützen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bürgermeister Kösters), eingebracht nach einem Auftrag des Rates vom Dezember 2022. Es handelt sich um eine Folgeberatung zur Frage, wie das Hotel zur Linde langfristig gesichert werden kann.
Hintergrund
Der Rat hatte den Bürgermeister im Dezember 2022 beauftragt, gemeinsam mit Ratsmitgliedern Lösungsvorschläge für den Erhalt des Hotels zu erarbeiten. Gespräche mit dem Inhaber laufen seit über vier Jahren, ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept fehlte bislang. Der Inhaber präferiert einen Teilabriss und Neubau, sieht das Projekt aber nur mit einem langfristigen Betreiber als realisierbar an. Die Rahmenbedingungen orientieren sich am gemeindeeigenen Hotelrahmenplan, der gerade umgesetzt wird.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Hotel zur Linde ist eines der wenigen verbliebenen Hotels mit Restaurant auf Spiekeroog und ein denkmalgeschütztes Gebäude. Sein Erhalt oder Verlust betrifft Insulaner:innen und Gäste gleichermaßen — als Arbeitgeber, als Versorgungsort mit Gastronomie und als Teil des Ortsbildes. Die Rahmenbedingungen schreiben ausdrücklich vor, dass kein reines Ferienhaus- oder Aparthotelprojekt entstehen darf.
Die wichtigsten Punkte
- Drei Szenarien wurden diskutiert: Verkauf, Teilabriss/Neubau mit neuem Betreiber oder Umbau zu Ferienhäusern mit Restaurant
- Als bevorzugte Lösung gilt ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, den der Inhaber selbst beantragen muss
- Das künftige Hotel muss mindestens 20 Gästezimmer und ein öffentlich zugängliches Restaurant umfassen
- Firsthöhe bis 13 Meter und eine Grundflächenzahl von maximal 0,5 sind als Baugrenzen vorgesehen
- Für mindestens zwei Drittel der benötigten Mitarbeiter:innen ist geeigneter Wohnraum bereitzustellen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/007/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8218 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Gästehauses liegt dem Rat zur Beratung vor. Mit einer Bauvoranfrage wird vorab geprüft, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Details zu Standort, Größe und Antragsteller sind aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Die Gemeinde soll die Verwaltung beauftragen, Optionen für eine geordnete Hotelentwicklung auf Spiekeroog auszuarbeiten — insbesondere mit Blick auf das Hotel zur Linde. Der Rat gibt dabei erste Rahmenbedingungen vor: Hotelbetriebe sollen gesichert, eine Umwandlung in Ferienwohnungen ausgeschlossen und ausreichend Mitarbeiterwohnraum nachgewiesen werden. Die Ergebnisse sollen bis Sommer 2022 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Ein privater Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohneinheit in eine Ferienwohnung liegt dem Rat vor. Der Rat soll über die Genehmigung entscheiden. Weitere Details sind mangels Vorlagetext nicht bekannt.
Ein Bauantrag für eine neue Wohnanlage mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat muss über die Genehmigung abstimmen.