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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. März 2023

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 02. März 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die anliegende Neufassung der „Satzung der Gemeinde Spiekeroog zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB“ zum 02.03.2023 Die bereits bestehende Satzung soll aktualisiert und angepasst werden. Mit der Aktualisierung soll auch das Bruchteilseigentum besser geregelt werden. RM Klasing sagt, dass die Teilung von Eigentum nicht verwehrt werden darf, sobald es sich um Ferienwohnungen handelt. Er bemängelt außerdem, dass die Randbereiche, vor allen die Hermann Lietz-Schule, nicht im Geltungsbereich erfasst sind. BM Kösters sagt, dass man einen klaren Maßstab einsetzen wollte und die ausgenommen Bereiche nicht in einer Beherbergungssituation sind. RM Klasing meint, dass dort dennoch Bruchteilseigentum erstellt werden könnte. BM Kösters meint, man sei ohnehin jetzt im B-Plan Prozess. Bei der Satzung gehe es um den Erhalt der touristischen Wertschöpfung. Bruchteilseigentum soll erschwert und leerstehende Nebenwohnungen sollen eingedämmt werden. Auch RV Redelfs meint, dass man die Hermann Lietz-Schule mit aufnehmen müsste, da sie keinen B-Plan hat. RM Breuer meint, man könnte die Satzung jetzt beschließen, ab der der Plan sollte zusätzlich geändert werden. RM Goedecke möchte die Satzung gerne jetzt beschließen, das Thema sei wichtig. BM Kösters meint, man könnte die Situation lösen, indem der B-Plan der Hermann Lietz-Schule diesen Punkt enthalten und regeln sollte. RV Redelfs sagt abschließend, dass man eine Begründung für die Herausnahme der HL Schule haben möchte. Sie liest den Beschlussvorschlag vor, der mehrheitlich genehmigt wird.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert ihre Satzung zum Schutz der Fremdenverkehrsfunktion — das Regelwerk aus dem Jahr 2007 ist durch Gesetzesänderungen veraltet. Die Satzung schreibt vor, dass bestimmte Eigentumsveränderungen an Wohn- und Beherbergungsimmobilien genehmigungspflichtig sind, etwa die Aufteilung in Wohnungseigentum oder die dauerhafte Nutzung als Nebenwohnung. Der Rat soll die Neufassung am 02.03.2023 beschließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neufassung einer kommunalen Schutzsatzung nach § 22 Baugesetzbuch (BauGB). Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat; es handelt sich um eine Aktualisierung des bestehenden Regelwerks, keinen Neustart.

Hintergrund

Die erste Fremdenverkehrssatzung trat am 20.09.2007 in Kraft. Seither haben sich die zugrunde liegenden Bundesgesetze — insbesondere das Wohnungseigentumsgesetz — geändert, sodass die alte Fassung nicht mehr passt. § 22 BauGB erlaubt Gemeinden, die überwiegend vom Tourismus leben, solche Schutzregelungen zu erlassen. Der Geltungsbereich umfasst große Teile der bebauten Inselfläche, dargestellt in drei Planausschnitten (West, Mitte, Ost).

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Wer eine Immobilie im Geltungsbereich besitzt und dort Wohnungseigentum begründen, aufteilen oder dauerhaft als Nebenwohnung nutzen möchte, braucht künftig eine gemeindliche Genehmigung. Ziel ist es, zu verhindern, dass Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe dem Tourismus verloren gehen. Für Insulaner:innen ohne Immobilienbesitz ändert sich im Alltag nichts unmittelbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Satzung von 2007 wird durch eine aktualisierte Fassung ersetzt, die am 02.03.2023 in Kraft treten soll
  • Genehmigungspflichtig werden Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Bruchteilseigentum an Wohn- und Beherbergungsgebäuden
  • Auch die Nutzung als Nebenwohnung, wenn die Räume mehr als die Hälfte des Jahres leer stehen, ist genehmigungspflichtig
  • Der räumliche Geltungsbereich deckt weite Teile der bebauten Inselfläche ab und ist in drei Planausschnitten kartiert
  • Die Satzung ergänzt die Bauleitplanung als zusätzliches Steuerungsinstrument zum Erhalt der Fremdenverkehrsfunktion

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/029/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. März 2023, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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