Beratung und Beschluss über die Vergaberichtlinien der Gemeinde Spiekeroog für gemeindeeigene Wohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. November 2015
Beschlossen — einstimmig
am 05. November 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die anliegenden Richtlinien (inkl. der heute beschlossenen Änderungen) zur Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen. Die Frage- und Bewertungsbögen werden im Anschluss an die Sitzung BewerberInnen im Rathaus zur Verfügung gestellt. Die AG Vergabe hat Richtlinien ausgearbeitet, die einzeln besprochen werden. Zur Präambel unter Nr. 1 bemerkt RV Bücking, dass das Wort „bezahlbar“ überflüssig sei, da bei entsprechenden finanziellen Möglichkeiten alles bezahlbar ist. RM Klasing befürwortet das Wort „Wohnungen“ durch „Mietwohnungen“ zu ersetzen , damit niemand Kaufabsichten hegen kann. Man einigt sich darauf, beide Wörter in den Richtlinien beizubehalten. Zu 2.2 entsteht die Diskussion, ob der Anspruch auf eine Wohnung verlorengeht, wenn der Mieter die Insel verlässt. RM Gerdes hält es aus mietrechtlicher Sicht für schwierig, einem Mieter aus diesem Grund zu kündigen. Eine Mehrheit stimmt sich dafür aus, den 3.Absatz unter 2.2 ersatzlos zu streichen. Im 2.Satz der Nr. 3 („Wohnungsvergabe“) wird „vom Rathaus“ durch „von der Verwaltung“ ersetzt. BM Piszczan nimmt Bezug auf die letzte Ratssitzung, in der vom Rat mitgeteilt wurde, dass er und sein allgemeiner Vertreter das Auswahlgremium besetzen. Um eine vollständige Neutralität zu wahren, hält er es für sinnvoll, nicht Mitglied dieses Gremiums zu sein. RM Redelfs stimmt dem zu. Sie befürwortet zudem, den letzten Satz der Nr. 3 zu ergänzen. Bevor es bei gleicher Punktzahl zu einem Losentscheid kommt, sollten nacheinander einige Kriterien vorrangig bewertet werden. Anzahl der minderjährigen Kinder bei (Familien) Bisherige Lebensdauer auf Spiekeroog Höhe der Einkommensverhältnisse (je geringer, desto besser) Bisherige Wohnungsgröße (je kleiner, desto besser) Bei Paare und Singles fällt 1.) weg. RM Bauer ergänzt, dass Alleinerziehende mit Kindern als Familien gelten. RM Klasing sieht die Gefahr, dass Interessierte ihre bisherige Wohnung verkaufen könnten und dann in günstige Wohnungen der Gemeinde ziehen. RM Heusipp gibt dagegen zu bedenken, dass Personen auch unverschuldet in die Lage kommen, ihre Wohnung oder ihr Haus verkaufen zu müssen. RM Klasing schlägt für diesen Fall Ausnahmeregelungen vor. BM Piszczan ergänzt, dass die Vorlage des B-Schein maßgeblich ist. Die Aussteller des B-Schein erfragen nicht die Höhe des Privatvermögens. RM Klasing verweist auf Regelungen der Gemeinde Sylt, die diesen Fall mit einer Wartezeit geregelt haben. Er trägt den genauen Wortlaut der Regelung vor. BM Piszczan nimmt dies mit auf. RM Bauer regt an, für den Fall, dass sich nicht genügend Bewerber für einen Wohnungstyp melden, höhere Mieten verlangt werden. RM Heusipp hält dies für unwahrscheinlich, da erst nach einer Bedarfsabfrage Wohnungen gebaut werden. Der Rat einigt sich darauf, dass Bewerber mit ihrer Unterschrift den Erhalt der Vergabekriterien bestätigen sollen. RM Redelfs plädiert dafür, dass Daten die dem Landkreis vorgelegt werden müssen (Höhe des Einkommens usw.) auch der Gemeinde bekannt sein müssen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog legt fest, nach welchen Regeln neu gebaute gemeindeeigene Mietwohnungen vergeben werden. Bevorzugt werden Personen, die bereits auf Spiekeroog wohnen und arbeiten, wenig verdienen, in beengten Verhältnissen leben und Kinder haben. Ein Auswahlgremium bewertet anonymisierte Bewerbungen anhand eines Punktesystems; bei Gleichstand entscheidet das Los. Der Rat soll die Richtlinien beschließen und die Frage- und Bewertungsbögen anschließend im Rathaus öffentlich zugänglich machen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, erarbeitet durch eine Ratsarbeitsgruppe. Der Rat soll die Vergaberichtlinien für neu entstehende gemeindeeigene Wohnungen abschließend beschließen.
Hintergrund
Der Rat hatte zuvor den Bau gemeindeeigener Wohnungen zum dauerhaften Wohnen beschlossen und Arbeitsgruppen beauftragt, Vergaberegeln zu entwickeln. Grundlage sind das Niedersächsische Wohnraumförderungsgesetz und die Bestimmungen der sozialen Wohnraumförderung. Die Wohnungen werden mit Landesmitteln gefördert, weshalb Bewerber:innen einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein) benötigen, den der zuständige Landkreis ausstellt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Richtlinien betreffen alle, die dauerhaft auf Spiekeroog wohnen und eine gemeindeeigene Wohnung beantragen möchten. Punkte gibt es vor allem für lange Wohndauer auf der Insel, niedrigeres Einkommen, beengte aktuelle Wohnsituation und Kinder. Wer sich bewirbt, muss einen Fragebogen ausfüllen; die Bewertung erfolgt anonym, und die Vergabe richtet sich nach der Rangliste.
Die wichtigsten Punkte
- Vorrangig berücksichtigt werden Personen, die ihren Arbeitsplatz und Lebensmittelpunkt auf Spiekeroog haben und dort bereits arbeitgeberabhängig wohnen
- Je länger die Wohndauer auf der Insel, je niedriger das Einkommen und je kleiner die bisherige Wohnung, desto mehr Punkte erhält eine Bewerbung
- Lebenspartnerschaften mit Kindern werden höher bewertet; Schwangerschaften werden bei der Familiengröße mitgerechnet
- Die Bewertung erfolgt anonymisiert durch ein Auswahlgremium; bei Punktegleichstand entscheidet das Los
- Falsche Angaben führen zum Ausschluss und können zur Rücknahme einer bereits erteilten Zusage führen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/071/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-870 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen WohnungenPDF; CHARSET=UTF-8138 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog startet den Prozess zur Erarbeitung einer Wohnraumstrategie. In der Sitzung stellt die Verwaltung zunächst die Ausgangslage und erste Leitlinien vor, um anschließend mit dem Rat über Ziele und Schwerpunkte bis 2035 zu diskutieren. Es geht darum, welche Instrumente und welche Rolle die Gemeinde künftig nutzen will, um Dauerwohnraum zu sichern.
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