Beratung und Beschluss über eine Trinkwassermitgliedschaft beim OOWV
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. Oktober 2018
Beschlossen — einstimmig
am 11. Oktober 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Die Gemeinde Spiekeroog beantragt zum 01.01.2019 die Erweiterung der direkten Mitgliedschaft auf den Trinkwasserbereich im OOWV und überträgt die Aufgabe der Trinkwasserversorgung an den OOWV. 2. Neben der Mitgliedschaft ist ein sogenannter Begleitvertrag zwischen der Gemeinde Spiekeroog und dem OOWV abzuschließen, der Regelungen im Zusammenhang mit dem Beitritt der Gemeinde zum OOWV enthält. BM Piszczan erklärt, dass die Konzessionsverträge demnächst auslaufen und erläutert die vier in der Beschlussvorlage genannten Optionen. RM Klasing erkundigt sich nach den Mitsprachemöglichkeiten der Gemeinde. Als Beispiel führt er das Szenario auf, dass beispielsweise eine Leitung von der Insel zum Festland entstehen könnte und Trinkwasser zum Festland transportiert werden könnte. Dies möchte er ausschließen. BM Piszczan sagt eine Klärung dieser Frage zu. RM Heusipp fragt an, ob bzgl. der Preisgestaltung negative Auswirkungen zu befürchten sind. BM Piszczan erklärt dazu, dass in dem Verbund die Kosten für alle Mitglieder gleich sind und die Spiekerooger derzeit günstiger gestellt werden als bei einer Kalkulation der eigenen Wasserversorgung.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will die Trinkwasserversorgung dauerhaft an den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) übertragen, indem sie dort Mitglied im Bereich Trinkwasser wird. Auslöser ist das Auslaufen des bisherigen Vertrags mit dem OOWV zum 31. Dezember 2018. Die Verwaltung empfiehlt die direkte Mitgliedschaft als einfachste und rechtssicherste Lösung gegenüber drei Alternativen. Der Rat soll zum 1. Januar 2019 den Beitritt beschließen und einem ergänzenden Begleitvertrag zustimmen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erstberatung in Verwaltungsausschuss und Rat. Die Gemeinde muss entscheiden, in welcher rechtlichen Form sie die Trinkwasserversorgung nach dem 31. Dezember 2018 organisiert.
Hintergrund
Zwischen Spiekeroog und dem OOWV bestand ein Konzessionsvertrag über die Trinkwasserversorgung, der zum 31. Dezember 2018 ausläuft. Die Trinkwasserversorgung ist gesetzlich eine Aufgabe der Gemeinden nach Art. 28 Abs. 2 GG. Der OOWV ist ein 1948 gegründeter Wasser- und Bodenverband, der die Versorgung bisher als beauftragter Dritter betrieb. Eine im März 2018 geänderte Verbandssatzung des OOWV stärkt nun die Mitspracherechte der Gemeinden gegenüber den bisher dominierenden Landkreisen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Alle Insulaner:innen sind betroffen, weil die Vorlage regelt, wer das Trinkwasser auf Spiekeroog langfristig liefert. Bei einem Beitritt zum OOWV bleibt die Versorgung wie bisher — die Wasserpreise richten sich dann nach dem allgemeinen Tarif oder Sondertarifen des OOWV. Eine Eigenversorgung oder ein Wechsel zu einem anderen Anbieter wäre mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden; die Verwaltung hält das für wenig praktikabel.
Die wichtigsten Punkte
- Der bisherige Wasserversorgungsvertrag mit dem OOWV läuft am 31. Dezember 2018 aus
- Die Verwaltung empfiehlt die Erweiterung der bereits bestehenden Mitgliedschaft im OOWV auf den Bereich Trinkwasser
- Mit dem Beitritt überträgt die Gemeinde die Aufgabe der Trinkwasserversorgung vollständig an den OOWV
- Parallel zur Mitgliedschaft ist ein Begleitvertrag abzuschließen, der Einzelheiten wie Wasserpreise und Kündigungsregeln festlegt
- Als Alternativen nennt die Vorlage eine Zweckvereinbarung, einen Konzessionsvertrag mit Ausschreibung oder eine Eigenversorgung durch die Gemeinde
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/090/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8236 kB
- 📄2018-04-20 Arbeitshilfe neue Mitglieder- SpiekeroogPDF; CHARSET=UTF-8216 kB
- 📄Zusammnefassung Handlungsoptionen und BVPDF; CHARSET=UTF-8129 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) hat dem Gemeinderat Spiekeroog seine Pläne zur Sicherung der Trinkwasserversorgung vorgestellt. Kern ist ein mehrstufiges Erkundungsprojekt: Ab Herbst/Winter 2022/2023 werden neue Grundwassermessstellen und Versuchsbrunnen im östlichen Bereich der Süßwasserlinse gebohrt, um künftige Förderbrunnenstandorte zu erkunden. Parallel dazu plant der OOWV die Sanierung und Modernisierung des bestehenden Wasserwerks aus dem Jahr 1983. Es handelt sich um eine reine Informationsvorlage ohne Beschlussvorschlag.
Der OOWV (Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband) soll ein Konzept zur Erkundung der Süßwasserlinse auf Spiekeroog entwickeln oder vorlegen. Die Süßwasserlinse ist das unterirdische Süßwasservorkommen unter der Insel, das die Trinkwasserversorgung sichert. Ob das Konzept bereits vorliegt oder erst beauftragt werden soll, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Der Rat soll der Trinkwasserversorgung auf Spiekeroog den Weg freimachen. Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) plant hydrogeologische Erkundungsbohrungen und den Bau einer Grundwassermessstelle im Außenbereich der Insel. Die Gemeinde ist im Anhörungsverfahren der zuständigen Behörden beteiligt und soll eine positive Stellungnahme abgeben sowie baurechtliche Zustimmungen und Sondernutzungserlaubnisse für gemeindliche Straßen erteilen.
Der OOWV (Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband) muss eine Abwasserleitung am Süderloog 30 verlegen, weil das dortige Grundstück bebaut werden soll. Der Rat soll dem OOWV erlauben, bereits ab dem 16. Oktober 2025 mit den Bauarbeiten zu beginnen — außerhalb der regulären Bauzeit. Die Verwaltung bevorzugt diesen früheren Herbststart gegenüber einer Verlängerung in den Sommer, um die Nachbarschaft in der Hauptsaison zu schonen. Ruhezeiten (22–9 Uhr und 13–15 Uhr) müssen eingehalten werden.