Beratung und Beschluss über die Zulassung von Baumaßnahmen im Außenbereich
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2022
Beschlossen — einstimmig
am 31. August 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, dass die Verwaltung eine positive Stellungnahme zum vorgestellte Projekt abgibt. Nötige baurechtliche Zustimmungen für das Bauen im Außenbereich als privilegierte Bauvorhaben (Daseinsvorsorge) abgibt sowie nötige Sondernutzungserlaubnisse zur Benutzung der gemeindlichen Straßen erteilt. Der OOWV will Probebohrungen durchführen, um die Wasserversorgung sicherzustellen. Dafür muss eine Genehmigung für den Außenbereich erstellt werden. Die Notwendigkeit der Verlagerung von Brunnen wurde durch den OOWV bereits in einer Ratssitzung vorgestellt. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll der Verwaltung erlauben, dem OOWV (Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband) grünes Licht für Bauarbeiten im Außenbereich der Insel zu geben. Konkret geht es um hydrogeologische Erkundungsbohrungen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung auf Spiekeroog. Die Gemeinde wird im laufenden Genehmigungsverfahren als Anhörungsbeteiligte einbezogen und soll eine positive Stellungnahme abgeben sowie baurechtliche Zustimmungen und Sondernutzungserlaubnisse für gemeindliche Straßen erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau), eingebracht zur Erst-Beratung im Bauausschuss, danach im Verwaltungsausschuss und Rat. Die Gemeinde wird im Anhörungsverfahren anderer Behörden beteiligt und muss formal Stellung nehmen.
Hintergrund
Der OOWV hat das Projekt Sicherung der Trinkwasserversorgung auf Spiekeroog bereits in der Maisitzung 2022 als Informationsvorlage vorgestellt. Nun hat der Verband die erforderlichen Anträge bei den zuständigen Behörden eingereicht, darunter einen Antrag auf Befreiung vom Nationalparkrecht beim Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Das Vorhaben umfasst hydrogeologische Erkundungsbohrungen in der Nationalparkzone sowie den Bau einer Grundwassermessstelle außerhalb des Nationalparks. Da Teile der Maßnahmen im baurechtlichen Außenbereich liegen, braucht der OOWV die Zustimmung der Gemeinde als privilegiertes Vorhaben der Daseinsvorsorge.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Trinkwasserversorgung ist eine Grundvoraussetzung für das Leben auf der Insel. Erkundungsbohrungen und begleitende Bauarbeiten können vorübergehend gemeindliche Straßen und Wege im Außenbereich beeinträchtigen. Langfristig soll das Projekt die Versorgungssicherheit für alle Insulaner:innen und Gäste verbessern. Der Beschluss selbst ist ein formaler Verfahrensschritt; die eigentlichen Bauarbeiten folgen erst nach Abschluss aller Genehmigungen.
Die wichtigsten Punkte
- Der OOWV plant hydrogeologische Erkundungsbohrungen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung auf Spiekeroog
- Das Vorhaben berührt den Außenbereich und teilweise die Nationalparkzone; dafür laufen behördliche Genehmigungsverfahren
- Die Gemeinde soll eine positive Stellungnahme abgeben und baurechtliche Zustimmungen als privilegiertes Vorhaben der Daseinsvorsorge erteilen
- Zusätzlich soll die Verwaltung Sondernutzungserlaubnisse für die Nutzung gemeindlicher Straßen erteilen
- Das Projekt wurde dem Rat bereits im Mai 2022 als Informationsvorlage vorgestellt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/060/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8196 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄AnhörungPDF; CHARSET=UTF-8979 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) hat dem Gemeinderat Spiekeroog seine Pläne zur Sicherung der Trinkwasserversorgung vorgestellt. Kern ist ein mehrstufiges Erkundungsprojekt: Ab Herbst/Winter 2022/2023 werden neue Grundwassermessstellen und Versuchsbrunnen im östlichen Bereich der Süßwasserlinse gebohrt, um künftige Förderbrunnenstandorte zu erkunden. Parallel dazu plant der OOWV die Sanierung und Modernisierung des bestehenden Wasserwerks aus dem Jahr 1983. Es handelt sich um eine reine Informationsvorlage ohne Beschlussvorschlag.
Die Gemeinde Spiekeroog will die Trinkwasserversorgung dauerhaft an den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) übertragen, indem sie dort Mitglied im Bereich Trinkwasser wird. Auslöser ist das Auslaufen des bisherigen Vertrags mit dem OOWV zum 31. Dezember 2018. Die Verwaltung empfiehlt die direkte Mitgliedschaft als einfachste und rechtssicherste Lösung gegenüber drei Alternativen. Der Rat soll zum 1. Januar 2019 den Beitritt beschließen und einem ergänzenden Begleitvertrag zustimmen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll sich an einem EU-Forschungsprojekt namens BUFFER beteiligen, das untersucht, wie der Klimawandel die Trinkwasserversorgung von Inseln beeinflusst. Vorgeschlagen hat die Teilnahme der Wasserversorger OOWV. Das Projekt ist für die Gemeinde kostenneutral; für Teilnahme an Terminen gibt es sogar einen Aufwandsausgleich. Der Rat soll der Teilnahme zustimmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) plant Probebohrungen auf Spiekeroog, um neue Standorte für Brunnenanlagen zu erkunden. Ziel ist nicht eine höhere Förderleistung, sondern eine schonendere Verteilung der Wasserentnahme über ein größeres Gebiet, um die Süßwasserlinse langfristig zu stabilisieren. Der Bauausschuss beschloss, Variante 2 aus dem Transportkonzept des OOWV zu wählen.