Beratung und Beschluss zur Nachgenehmigung des Nachtrages der Firma G-C GMBH - Los Heizung-Sanitär
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. April 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 12. April 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog genehmigt nachträglich die Nachträge 1 und 2 der Firma G+C GmbH in brutto 33.011,79 Euro. BM Piszczan nimmt wieder an der Sitzung teil. Herr Koffinke erklärt, dass eine Lüftungsanlage für die Feucht-und fensterlosen Räume erforderlich ist. Unter Hinzuziehung aller Auf- und Nachträge stehen derzeit überplanmäßige Ausgaben von 32.000,-€ zu Buche. Die Mehrkosten durch das Drehen des Hauses sind bereits berücksichtigt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll nachträglich Mehrkosten von 33.011,79 Euro brutto für Heizung- und Sanitärarbeiten an einem kommunalen Wohngebäude genehmigen. Die Kosten entstanden durch Planungsänderungen während des Baus: u.a. Duschkabinen statt gemauerten Duschabteilen, mechanische Lüftung für fensterlose Räume und eine Trinkwasser-Hygieneprüfung. Die Verwaltung hält eine Rückforderung vom Planer für nicht möglich, da es sich überwiegend um sogenannte Sowiesokosten handelt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur nachträglichen Genehmigung von zwei Auftragsnachträgen im Bereich Heizung und Sanitär; Beratung in Verwaltungsausschuss und Rat am 12. April 2019.
Hintergrund
Die kommunale Wohnungswirtschaft der Gemeinde Spiekeroog lässt ein Wohngebäude bauen oder sanieren. Während der Bauausführung wurden Änderungen notwendig, die beim ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehen waren. Das Lüftungskonzept lag erst während des Baus vor, weshalb die daraus folgenden Maßnahmen nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren. Laut Verwaltung sind die Mehrkosten nicht vom Planer rückforderbar, weil sie auch bei korrekter Planung angefallen wären.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft die kommunale Wohnungswirtschaft der Gemeinde und damit mittelbar alle Insulaner:innen als Eigentümergemeinschaft. Die Mehrkosten von gut 33.000 Euro erhöhen die Gesamtkosten des Bauvorhabens und belasten den Gemeindehaushalt. Für Mieter:innen der betreffenden Wohnungen bedeutet der Einbau von Duschkabinen und mechanischer Lüftung einen verbesserten Standard.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll zwei Nachträge der Firma G+C GmbH mit insgesamt 33.011,79 Euro brutto nachträglich genehmigen
- Die Mehrkosten entstanden u.a. durch Duschkabinen statt gemauerten Duschen, mechanische Zwangsentlüftung und eine Trinkwasser-Hygieneprüfung
- Ein Waschtischunterbau wurde bei der Ausschreibung vergessen und musste nachträglich beauftragt werden
- Die Verwaltung bewertet die Kosten als nicht rückforderbar vom Planer, da es sich überwiegend um Sowiesokosten handelt
- Das betroffene Gewerk ist der Bereich Heizung und Sanitär eines kommunalen Wohngebäudes
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/023/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB
Beratungsfolge
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