Rettungswache - Beratung und Beschluss zur Miterrichtung eines Wohngebäudes
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. März 2022
Beschlossen — einstimmig
am 03. März 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, das Ziel der Errichtung eines Wohngebäudes im nördlichen Teil der geplanten Rettungswache zum Baubeginn November 2022 nicht mehr weiter zu verfolgen. Die aus dem Planentwurf resultierenden Anforderungen an den Bebauungsplan werden aufgenommen, somit ist eine Realisierung zu einem späteren Zeitpunkt möglich. BM Kösters erläutert, dass mit dem Bau der Rettungswache die Gemeinde zusätzlich eine Bebauung geplant hatte. Die Bebauung kostet mit den geplanten 1,8 Mio Euro zu viel. Mit einer öffentlichen Ausschreibung wäre der Plan wirtschaftlich nicht darstellbar. Die existierenden Pläne wären gut und könnten in Zukunft neu verwendet werden. Aber derzeit ist eine Bebauung seitens der Gemeinde nicht möglich. RM Breuer fragt, ob man umgekehrt auf die Wohnungen verzichten könne? Eine Bebauung würde möglicherweise in Zukunft teurer. RV Redelfs meint: zu bauen mit einem zu hohen Risiko, das man der Folgegeneration überträgt, würde nicht gehen. Das Thema muss an die Ministerien gehen. Wir haben die Gelegenheit für den Bau, aber nicht das Geld. So könne es nicht gehen. RM Klasing stimmt dem Rückzug aus dem Projekt zu. Wenn das Mit-Bauen mit der Rettungswache nichts für die Gemeinde bringt, dann sollte man es nicht tun. Es wäre ein zu hohes finanzielles Risiko. Kämmerer Koffinke ergänzt: Man könnte mit der Summe von die 1,8 Mio Euro bauen; aber dann müsste man mit einer Kaltmiete von 20€ planen und das wäre – insbesondere für Mitarbeiterwohnraum – nicht leistbar. BM Kösters sagt, dass es am 31.03.einen Termin mit dem Umweltminister geben würde, um diese Themen zu besprechen. Bei dem Termin gehe es geht auch um Städtebauförderpläne und sonstige Fördermöglichkeiten. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung empfiehlt, auf den Bau eines Wohngebäudes neben der geplanten neuen Rettungswache vorerst zu verzichten. Die Kostenschätzung liegt bei 1,8 Mio. Euro — zu hoch und finanziell für die Gemeinde nicht darstellbar. Zusätzlich würden Zeitdruck und Planungsrisiken entstehen, wenn der Baubeginn parallel zur Rettungswache im November 2022 angestrebt würde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Wohnbauprojekt zurückzustellen, aber die Möglichkeit einer späteren Realisierung im Bebauungsplan offenzuhalten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Björn Koffinke, zur Beratung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Entscheidung im Rat der Gemeinde Spiekeroog im Februar/März 2022.
Hintergrund
Die Gemeinde plant eine neue Rettungswache. Im Zuge der Planung wurde geprüft, ob im nördlichen Teil des Gebäudes gleichzeitig Wohnraum entstehen kann. Ein überarbeiteter Architekturentwurf liegt vor; die Wohnfläche wurde gegenüber einem früheren Vorentwurf bei gleicher Gebäudegröße vergrößert. Eine ursprüngliche Kostenschätzung aus November 2021 wurde nicht aktualisiert, beziffert den Aufwand aber weiterhin auf 1,8 Mio. Euro. Der Bebauungsplan wird für die Rettungswache ohnehin angepasst; Festsetzungen für ein späteres Wohngebäude könnten dort aufgenommen werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein Wohngebäude neben der Rettungswache hätte zusätzlichen Wohnraum auf der Insel schaffen können — ein knappes Gut. Die Verwaltung empfiehlt aber, dieses Vorhaben wegen zu hoher Kosten und Planungsrisiken zurückzustellen. Die Option bleibt im Bebauungsplan offen, sodass ein späterer Bau möglich wäre. Die Rettungswache selbst ist von diesem Beschluss nicht betroffen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Kostenschätzung für das Wohngebäude liegt bei 1,8 Mio. Euro und übersteigt damit bisherige Projekte auf Spiekeroog deutlich
- Ein Baubeginn parallel zur Rettungswache im November 2022 wäre nur unter hohem Zeitdruck und mit bis zu 150.000 Euro zusätzlichen Planungskosten möglich
- Die Verwaltung sieht die Projektrisiken als zu hoch an und empfiehlt dem Rat, das Wohnbauziel nicht weiterzuverfolgen
- Die für ein Wohngebäude nötigen Festsetzungen sollen dennoch in den Bebauungsplan aufgenommen werden, um eine spätere Realisierung offenzuhalten
- Der überarbeitete Architekturentwurf liegt als Anlage bei und wurde ohne kostenintensive Bauteile wie Gauben oder Veranden konzipiert
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/020/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8101 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde prüft, ob beim Bau der neuen Rettungswache gleichzeitig Dauerwohnungen für Gemeindebedienstete und andere öffentliche Angestellte entstehen sollen. Hintergrund: Die Gemeinde hat derzeit drei Wohnungen weniger als Planstellen, mittelfristig werden sogar fünf Wohnungen benötigt. Die Verwaltung empfiehlt einen gemeinsamen Bau (Variante A), weil das Kosten spart; der Rat soll über drei Varianten entscheiden — von gemeinsamem Bau über Bauvoranfrage für einen anderen Träger bis zur Ablehnung.
Die Gemeinde Spiekeroog will neben der neuen Rettungswache gleichzeitig ein Wohngebäude für Dauerwohnraum errichten. Die Baukosten für den Wohnanteil schätzt das Architekturbüro auf rund 1,8 Mio. Euro. Als Alternative zur kommunalen Eigenrealisierung prüft die Verwaltung ein PPP-Modell — dabei baut und besitzt ein privater Träger das Gebäude auf einem Erbbaugrundstück und verpachtet es für 40 Jahre an die Gemeinde. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine Ausschreibung für dieses Modell vorzunehmen und die architektonischen Vorgaben als Planungsgrundlage festlegen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen städtebaulichen Vertrag mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH abschließen. Städtebauliche Verträge regeln typischerweise die Kostenübernahme oder die Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan oder einer anderen Bauleitplanung. Der Rat berät und beschließt über diesen Vertragsabschluss.
Die Gemeinde will sieben laufende Bebauungsplanverfahren professionell und rechtssicher vorantreiben, hat aber intern nicht genug Kapazität dafür. Die Verwaltung schlägt vor, eine Fachanwaltskanzlei für Baurecht unter Vertrag zu nehmen und gleichzeitig eine dreijährige Projektstelle auszuschreiben. Der Beschlussvorschlag sieht jährlich 15.000 Euro für den Rechtsanwalt sowie ein Gesamtbudget von 100 bis 200.000 Euro für die Projektstelle vor.