Beratung und Beschlusss über die Vergabe der Dienstleistung - Erstellung von Jahresabschlüssen 2011 - 2013 -
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Dezember 2017
Beschlossen — einstimmig
am 07. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt den Bürgermeister zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrage, zur Erstellung der Jahresabschlüsse 2011 – 2013, mit der NSI-Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH Braunschweig zum Preis von 16.500 € brutto abzuschließen. Zur Erstellung der Jahresabschlüsse der Haushalte 2011-2013 möchte sich die Verwaltung, mangels eigener Ressourcen, gerne der Hilfe externer Experten bedienen. Die Zustimmung des Rates wurde in einer früheren Sitzung bereits erteilt. Nun hat eine Ausschreibung ergeben, dass die NSI-Consult GmbH das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Jeder Jahresabschluss wird etwa 5.000€ kosten. RM Germis fragt an warum nur für die Jahre 2011-2013 die Abschlüsse erstellt werden. VA Koffinke erklärt, dass die eingestellten 15.000€ lediglich für die drei Jahre ausreichen. Im nächsten Jahr erhofft er sich einen Anschluss für die Jahre 2014-2016.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will einen externen Dienstleister beauftragen, die fehlenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2013 zu erstellen. Die eigene Verwaltung ist personell nicht in der Lage, diese Rückstände neben dem laufenden Betrieb aufzuholen. Von zwei eingeholten Angeboten empfiehlt die Verwaltung das günstigere: die NSI-Consult GmbH aus Braunschweig für 16.500 Euro brutto.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bereich Koffinke) zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags. Verwaltungsausschuss und Rat beraten und beschließen am 07.12.2017.
Hintergrund
Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, jährlich Jahresabschlüsse zu erstellen. Grundlage ist jeweils der Abschluss des Vorjahres oder — im ersten Jahr — die Eröffnungsbilanz. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Spiekeroog für 2011 liegt seit 2016 in genehmigter Form vor. Die Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 fehlen noch; die Rechtsaufsicht hat die Gemeinde bereits zur Nachholung aufgefordert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft die interne Finanzbuchhaltung der Gemeinde und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Mittelbar schafft die Nachholung der Abschlüsse die rechtliche Grundlage für eine ordnungsgemäße Haushaltsprüfung. Die Kosten von 16.500 Euro trägt die Gemeinde.
Die wichtigsten Punkte
- Die Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 sind noch nicht erstellt und wurden von der Rechtsaufsicht angemahnt
- Die Verwaltung hat drei Firmen angefragt; zwei gaben auswertbare Angebote ab (35.343 € und 16.500 €)
- Vorgeschlagen wird die Beauftragung von NSI-Consult GmbH Braunschweig zum Preis von 16.500 € brutto
- Der Rat soll den Bürgermeister zum Vertragsabschluss ermächtigen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/125/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8199 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll Beschlüsse auf Grundlage des niedersächsischen Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes (NBKAG) fassen. Dieses Gesetz erleichtert Kommunen die Genehmigung überfälliger Jahresabschlüsse unter vereinfachten Bedingungen. Ein PDF zur Vorlage liegt nicht vor, der genaue Inhalt ist daher unklar.
Der Gemeinderat soll die Vertreter:innen Spiekerooges in der Verbandsversammlung des HZV anweisen, dem Jahresabschluss und dem Wirtschaftsplan 2013 zuzustimmen. Ein Weisungsbeschluss legt fest, wie die Gemeindevertreter:innen in einem übergeordneten Verbandsgremium abstimmen sollen. Nur der Titel liegt vor; Details zum Jahresabschluss und zum Wirtschaftsplan 2013 sind nicht bekannt.
Die Gemeinde Spiekeroog plant die Anschaffung einer Software für den sogenannten doppischen Gesamtabschluss — die Zusammenführung aller kommunalen Jahresabschlüsse nach dem kaufmännischen Buchführungssystem (Doppik). Der Rat soll über den Kauf entscheiden.
Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Betriebssatzung ihres Eigenbetriebs, weil sich die zugrundeliegenden Landesgesetze seit 2010 geändert haben. Veraltete Paragrafenverweise werden durch die gültigen ersetzt, und ein Formfehler wird behoben: Die Satzung legt nun ausdrücklich fest, dass die Jahresabschlüsse nach der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) erstellt werden. Der Rat soll die Änderungssatzung beschließen.