Beschlüsse auf Grundlage des Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes (NBKAG)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. März 2024
Beschlossen — einstimmig
am 22. März 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 NBKAG für die Jahre bis einschließlich 2022 davon abzusehen, 1. den Anhang nach § 128 Abs.2 Nr. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu erstellen und 2. die Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) und die Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO aufzustellen. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gemäß §1 Abs. 2 NBKAG auch davon abzusehen, dass 1. für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 nach § 128 Abs.4 NKomVG einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen und 2. für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 nach § 128 Abs. 6 Satz 3 NKomVG dem Konsolidierungsbericht eine Kapitalabflussrechnung beizufügen. RV Redelfs führt ein: In der Landtagssitzung am 07.02.2023 wurde das Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG - Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Erstellung von kommunalen Abschlüssen für einen Übergangszeitraum zu vereinfachen, unter anderem durch den Verzicht auf die Vorlage bestimmter Bestandteile von Abschlüssen bis 2022 und von Prüfungen des Jahresabschlusses bis 2022. Die Gemeinde Spiekeroog hat noch Jahresrechnungen ab 2014 zu erstellen, wobei aufgrund fehlender abschlussvorbereitender Buchungen und unvollständiger Anlagenbuchhaltung diese Aufarbeitungen aufwendig sind. Sowohl das Rechnungsprüfungsamt als auch die Verwaltung befürworten, dass die Rechnungsprüfung auch für diese Jahre die Prüfung des Jahresabschlusses einschließt. Kämmerer Seifert ergänzt, wir könnten auch beschließen, dass nicht geprüft wird. Aber das mache wenig Sinn. Die Verwaltung möchte erkennen, wie sich die finanzielle Situation darstellt und die Bestätigung, dass alles korrekt erfasst und gebucht sei.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll Beschlüsse auf Grundlage des niedersächsischen Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes (NBKAG) fassen. Dieses Gesetz erleichtert Kommunen die Genehmigung überfälliger Jahresabschlüsse unter vereinfachten Bedingungen. Ein PDF zur Vorlage liegt nicht vor, der genaue Inhalt ist daher unklar.
Einordnung
Verwaltungsvorlage, eingebracht von der Gemeindeverwaltung, zur Beschlussfassung im Rat. Es handelt sich um ein haushalts- und rechnungswesenrechtliches Verfahren nach dem NBKAG.
Hintergrund
Das niedersächsische Gesetz zur Beschleunigung von Jahresabschlüssen (NBKAG) ermöglicht Kommunen, ausstehende Jahresabschlüsse unter erleichterten Bedingungen zu genehmigen. Viele niedersächsische Gemeinden haben in den vergangenen Jahren Rückstände bei der Aufstellung und Feststellung von Jahresabschlüssen angehäuft. Da nur der Titel vorliegt, ist nicht erkennbar, welche Haushaltsjahre konkret betroffen sind.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft primär das kommunale Rechnungswesen und ist für den Inselalltag nicht unmittelbar spürbar. Indirekt stellt die Feststellung von Jahresabschlüssen sicher, dass die Finanzen der Gemeinde geordnet und transparent sind. Da kein PDF vorliegt, können keine weiteren konkreten Auswirkungen benannt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll Beschlüsse nach dem NBKAG fassen, einem niedersächsischen Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Jahresabschlüsse
- Welche Haushaltsjahre betroffen sind, geht aus dem Titel allein nicht hervor
- Es liegt kein PDF vor, der genaue Beschlussinhalt ist daher nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/013/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Betriebssatzung ihres Eigenbetriebs, weil sich die zugrundeliegenden Landesgesetze seit 2010 geändert haben. Veraltete Paragrafenverweise werden durch die gültigen ersetzt, und ein Formfehler wird behoben: Die Satzung legt nun ausdrücklich fest, dass die Jahresabschlüsse nach der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) erstellt werden. Der Rat soll die Änderungssatzung beschließen.
Der Gemeinderat soll die Vertreter:innen Spiekerooges in der Verbandsversammlung des HZV anweisen, dem Jahresabschluss und dem Wirtschaftsplan 2013 zuzustimmen. Ein Weisungsbeschluss legt fest, wie die Gemeindevertreter:innen in einem übergeordneten Verbandsgremium abstimmen sollen. Nur der Titel liegt vor; Details zum Jahresabschluss und zum Wirtschaftsplan 2013 sind nicht bekannt.
Der Rat soll die Jahresrechnung 2013 förmlich prüfen und dem Bürgermeister Entlastung erteilen. Die Entlastung ist ein kommunalrechtlich vorgeschriebener Akt, mit dem der Rat bestätigt, dass die Haushaltsführung ordnungsgemäß war. Der ungewöhnlich lange Abstand zwischen dem Rechnungsjahr 2013 und dem Beschluss 2023 deutet auf eine erhebliche Verzögerung im Prüfverfahren hin.
Die Gemeinde Spiekeroog plant die Anschaffung einer Software für den sogenannten doppischen Gesamtabschluss — die Zusammenführung aller kommunalen Jahresabschlüsse nach dem kaufmännischen Buchführungssystem (Doppik). Der Rat soll über den Kauf entscheiden.