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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beschlüsse auf Grundlage des Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes (NBKAG)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. März 2024

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 22. März 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 NBKAG für die Jahre bis einschließlich 2022 davon abzusehen, 1. den Anhang nach § 128 Abs.2 Nr. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu erstellen und 2. die Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) und die Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO aufzustellen. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gemäß §1 Abs. 2 NBKAG auch davon abzusehen, dass 1. für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 nach § 128 Abs.4 NKomVG einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen und 2. für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 nach § 128 Abs. 6 Satz 3 NKomVG dem Konsolidierungsbericht eine Kapitalabflussrechnung beizufügen. RV Redelfs führt ein: In der Landtagssitzung am 07.02.2023 wurde das Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG - Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Erstellung von kommunalen Abschlüssen für einen Übergangszeitraum zu vereinfachen, unter anderem durch den Verzicht auf die Vorlage bestimmter Bestandteile von Abschlüssen bis 2022 und von Prüfungen des Jahresabschlusses bis 2022. Die Gemeinde Spiekeroog hat noch Jahresrechnungen ab 2014 zu erstellen, wobei aufgrund fehlender abschlussvorbereitender Buchungen und unvollständiger Anlagenbuchhaltung diese Aufarbeitungen aufwendig sind. Sowohl das Rechnungsprüfungsamt als auch die Verwaltung befürworten, dass die Rechnungsprüfung auch für diese Jahre die Prüfung des Jahresabschlusses einschließt. Kämmerer Seifert ergänzt, wir könnten auch beschließen, dass nicht geprüft wird. Aber das mache wenig Sinn. Die Verwaltung möchte erkennen, wie sich die finanzielle Situation darstellt und die Bestätigung, dass alles korrekt erfasst und gebucht sei.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Der Rat soll Beschlüsse auf Grundlage des niedersächsischen Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes (NBKAG) fassen. Dieses Gesetz erleichtert Kommunen die Genehmigung überfälliger Jahresabschlüsse unter vereinfachten Bedingungen. Ein PDF zur Vorlage liegt nicht vor, der genaue Inhalt ist daher unklar.

Einordnung

Verwaltungsvorlage, eingebracht von der Gemeindeverwaltung, zur Beschlussfassung im Rat. Es handelt sich um ein haushalts- und rechnungswesenrechtliches Verfahren nach dem NBKAG.

Hintergrund

Das niedersächsische Gesetz zur Beschleunigung von Jahresabschlüssen (NBKAG) ermöglicht Kommunen, ausstehende Jahresabschlüsse unter erleichterten Bedingungen zu genehmigen. Viele niedersächsische Gemeinden haben in den vergangenen Jahren Rückstände bei der Aufstellung und Feststellung von Jahresabschlüssen angehäuft. Da nur der Titel vorliegt, ist nicht erkennbar, welche Haushaltsjahre konkret betroffen sind.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft primär das kommunale Rechnungswesen und ist für den Inselalltag nicht unmittelbar spürbar. Indirekt stellt die Feststellung von Jahresabschlüssen sicher, dass die Finanzen der Gemeinde geordnet und transparent sind. Da kein PDF vorliegt, können keine weiteren konkreten Auswirkungen benannt werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll Beschlüsse nach dem NBKAG fassen, einem niedersächsischen Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Jahresabschlüsse
  • Welche Haushaltsjahre betroffen sind, geht aus dem Titel allein nicht hervor
  • Es liegt kein PDF vor, der genaue Beschlussinhalt ist daher nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/013/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. März 2024, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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