Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 "Hotel Inselfriede" und die Beteiligung der

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Betreiberin des Hotel-Restaurants Inselfriede an der Südermenss 1 plant einen Erweiterungsneubau sowie eine Aufstockung mit bis zu 13 zusätzlichen Zimmern und eine Modernisierung hinsichtlich Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz. Um das Vorhaben planungsrechtlich zu sichern, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung Spiekeroog zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 (Plangebiet: Südermenss 1, Hotel Inselfriede) einschließlich gleichzeitigem Beschluss zur öffentlichen Auslegung; Phase: Aufstellungsbeschluss kombiniert mit Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Hintergrund

Das Hotel Inselfriede besteht bereits auf den Flurstücken 236/4 und 193/8, Flur 2. Die Gemeinde hat am 21. Juni 2024 die 7. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, die das Gebiet als Sonderbaufläche Tourismus/Gewerbe-Ortsmitte ausweist; die Genehmigung durch den Landkreis steht noch aus. Der Plan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt, der einen verbindlichen Durchführungsvertrag voraussetzt. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB (Innenentwicklung, Nachverdichtung) entfällt auf eine Umweltprüfung, verkürzt aber keine Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft unmittelbar die Ortsmitte von Spiekeroog: Ein zentrales Hotel wird vergrößert und modernisiert, was Lärmimmissionen und Baustellenverkehr während der Bauphase ab November 2024 bedeuten kann. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können alle Insulaner:innen und sonstige Betroffene Stellungnahmen einreichen. Langfristig verändert sich das Erscheinungsbild der Südermenss durch den Erweiterungsbau.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Hotel Inselfriede an der Südermenss 1 soll um bis zu 13 Zimmer erweitert und aufgestockt werden
  • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 ermöglicht der Gemeinde verbindliche Festsetzungen per Durchführungsvertrag
  • Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsbeschluss werden aus Verfahrensgründen in einer Sitzung zusammengefasst
  • Das Verfahren läuft als Plan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung, die öffentliche Auslegung findet aber statt
  • Baustart war laut Planungsstand Juni 2024 für November 2024 vorgesehen

Relevanz für Insulaner:innen: 7/10

bebauungsplanhotel inselfriedeerweiterungsneubauzimmerbarrierefreiheitbrandschutzenergieeffizienzvorhabenbezogener bebauungsplantourismusbauleitplanung

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/051/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
5 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (5)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
    24 "Hotel Inselfriede" und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger
    öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
    Sachverhalt:
    Auf den Flurstücken 236/4 und 193/8, Flur 2, befindet sich das Hotel „Inselfriede“. Die
    Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Hotel zu modernisieren, baulich zu erweitern und den
    Anforderungen der Zeit anzupassen.
    Entsprechend den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde sollen
    Beherbergungsbetriebe ab einer bestimmten Größenordnung künftig über
    vorhabenbezogene Bebauungspläne abgesichert werden, um die städtebauliche Entwicklung
    in dem Planbereich enger in den Blick nehmen zu können. Mit dem Bauvorhaben soll im
    November 2024 begonnen werden (Planungsstand Juni 2024).
    Der Bebauungsplan wird zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gem. § 8 Abs. 2 BauGB
    aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog in der Fassung der 7. Änderung
    entwickelt sein. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als Sonderbaufläche
    Zweckbestimmung: T ourismus/ Gewerbe-Ortsmitte dargestellt. Die 7. Änderung des
    Flächennutzungsplans wurde am 21.6.2024 vom Rat festgestellt und muss anschließend
    vom Landkreis geprüft und genehmigt werden. Einen erneuten Änderungsbedarf löst der
    vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht aus.
    Um eine möglichst passgenaue Bauleitplanung aufzustellen, die der Gemeinde die
    größtmögliche Steuerung an die Hand gibt, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
    gem. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt werden. Dieser Plantyp erlaubt
    Festsetzungen und begleitende vertragliche Regelungen in dem zwingend abzuschließenden
    Durchführungsvertrag, die in einem klassischen Angebotsbebauungsplan nicht möglich sind.
    Über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und den Durchführungsvertrag wird u.a.
    sichergestellt, dass Betriebswohnungen an das Vorhaben der Erweiterung eng verknüpft
    sind.
    Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt sind, soll der Bebauungsplan als Plan der
    Innenentwicklung aufgestellt werden. Das ist möglich, wenn der Bebauungsplan der
    Wiedernutzbarmachung von Flächen (Brachen) oder – wie hier – der Nachverdichtung dient
    und das Flächenmaß von 20.000 qm überbaubarer Grundfläche nicht überschreitet. Die
    Aufstellung erfolgt in einem beschleunigten Verfahren, sodass die sonst übliche frühzeitige
    Gemeinde Spiekeroog
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/051/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.07.2024
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 25.07.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 25.07.2024
    Betreff:
    - 2 -
    Beteiligungsphase nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB entfällt. Eine Verkürzung von
    Beteiligungsrechten ist für die Öffentlichkeit damit nicht verbunden, da sie in der sog.
    Offenlage Bedenken, Vorschläge und Anregungen in Stellungnahmen äußern kann.
    Außerdem ist nach § 13a Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im
    beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden soll
    und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
    unterrichten und sich zur Planung äußern kann.
    Mit der Vorhabenträgerin ist im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens über die vorbeschriebene
    Verfahrensweise Einigung erzielt worden. Die Vorhabenträgerin hat den nach § 12 Abs. 2
    Satz 1 BauGB erforderlichen Antrag gestellt. Die Planunterlagen sind erstellt ebenso wie der
    Durchführungsvertrag (insoweit informatorisch) beigefügt.
    Selbstverständlich wird das Bauleitplanverfahren ergebnisoffen geführt und bleiben
    Änderungen als Folge von Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
    Belange jederzeit möglich. Trotz der Vorarbeiten besitzt die Vorhabenträgerin keinen
    Anspruch auf die vorgeschlagene Bauleitplanung und besitzt im Falle des Abbruchs auch
    keinen Schadensersatzanspruch.
    Da sämtliche Unterlagen für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den §§ 3 Abs.
    2 und 4 Abs. 2 BauGB vorliegen, soll der Beteiligungsbeschluss aus
    verfahrensökonomischen Gründen unmittelbar mit dem Aufstellungsbeschluss verbunden
    werden. Das ermöglicht einen zeitnahen Verfahrensabschluss im Jahre 2024, ohne dass der
    Rat entsprechend gebunden wird.
    Beschlussvorschlag:
    1. Der Verwaltungsausschuss legt gem. § 58 Abs. 3 Satz 3 NKomVG die
    Beschlussfassungen zum Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ dem Rat zur
    Entscheidung vor.
    2. Der Rat der Gemeinde berechtigt den Bürgermeister, den Durchführungsvertrag zum
    vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ abzuschließen.
    3. Der Rat der Gemeinde beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des
    Bebauungsplanes Nr. 24 „Hotel Inselfriede“.
    4. Der Rat beschließt auf der Grundlage des Planentwurfs (Planzeichnung, Planbegrün-
    dung, Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie des Entwurfs des
    Durchführungsvertrages die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
    Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
    5. Der Aufstellungsbeschluss einschließlich der Information nach § 13a Abs. 3 BauGB
    ist mit der Information nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
    6. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung die
    Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
    Anlagenverzeichnis:
    Spiekeroog, den 25.07.2024
    (Bruns, Maren)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
    - 3 -
    01_Inselfriede_Beantragung_2024-06-20
    02_Inselfriede_Durchfuehrungsvertrag_v1
    03_ALT_B-Plan_24_Inselfriede_2024-06-16
    03_Tischvorlage_B-Plan_24_Inselfriede_2024-07-17_zur_Ratssitzung
    04_VE-Plan_24_Inselfriede_zur_Ratssitzung
    05_ALT_Begruendung_24_Inselfriede_2024-06-16
    05_Tischvorlage_Begruendung_24_Inselfriede_2024-07-22_zur_Ratssitzung
    Anlage_Aenderungen_Tischvorlage_zu_VA_Ratssitzung
    Anlage_Erlauterung_Aenderungen_nach_BA

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

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    03 Tischvorlage B-Plan 24 Inselfriede 2024-07-17 zur Ratssitzung
    PDF; CHARSET=UTF-81.6 MB11 k Zeichen Volltext
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    Übersicht 1 : 5.000 
    Topographische Karte 1 : 25.000
    GEMEINDE:
    ORTSTEIL:
    NEUAUFSTELLUNG
    1. ÄNDERUNG
    ERGÄNZUNG
    VEREINF. ÄND.
    BEZEICHNUNG:
    Spiekeroog
    Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24
    UNTERSCHRIFT
    DATUM
    DER ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANS WURDE AUSGEARBEITET VON:
    Textliche Festsetzungen (Fortsetzung)
    Aufstellungsbeschluss
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am ________ die Aufstellung des 
    vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 beschlossen. 
    Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am ________ ortsüblich bekanntgemacht.
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
                                                                                                                                       (Bürgermeister)
    Verfahrensvermerke
    Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am ________ dem Entwurf des vorhabenbezogenen 
    Bebauungsplans Nr. 24 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 mit der Begründung haben in der Zeit vom 
    ________ bis zum ________ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
    Ort und Dauer der Beteiligung wurden am _________ ortsüblich bekanntgemacht.
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
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    Satzungsbeschluss
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 nach Prüfung der 
    Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am ________ als Satzung (§ 10 BauGB) sowie 
    Begründung beschlossen.
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
                                                                                                                                        (Bürgermeister)
    Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
    Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Verletzung von 
    Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 214 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans nicht 
    geltend gemacht worden. 
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
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    Hinweise 
    sonstiges Sondergebiet
    Planzeichenerklärung
    1. Art der baulichen Nutzung 
    s. SO
    Zeichnerische Darstellungen und Festsetzungen
    Maßstab 1:500
    c  2024
    Amtliche Karte 1 :5.000 (AK 5) - Maßstab 1:5.000 
    Topographische Karte 1:25.000 (TK 25) - Maßstab 1:25.000
    Liegenschaftskarte - Maßstab 1:500
    Quelle:  Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen 
    Vermessungs- und Katasterverwaltung
    Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen
    - Katasteramt Wittmund -
    Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftkatasters und weist die städtebaulich 
    bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollstandig nach
    (Stand vom ________). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen 
    Anlagen geometrisch einwandfrei. Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die 
    Örtlichkeit ist einwandfrei möglich.
    Wittmund, den __________                                                            ........................................
    Katasteramt Wittmund                                                                           Unterschrift      
    Stand: 17.07.2024
    H:\_DC6\Spiekeroog\Südermenss 1_Germis-mehrere Bauvorhaben-\Südermenss 1_Germis-230710-\Spirit\_B-Plan\07 230710 B-Plan, 17.07.2024
    3. Baunutzungsverordnung
    Für die städtebauliche Beurteilung von Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB im Zusammenhang mit diesem 
    Bebauungsplan ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
    21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBI. S. 2023, 
    Nr. 176) anzuwenden.
    1. Altstandorte/Altablagerungen
    Sollten sich bei der Durchführung von Erd- oder Bauarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte 
    ergeben, ist unverzüglich die untere Abfallbehörde des Landkreises Wittmund zu benachrichtigen. 
    Meldepflichtig sind der Leiter der Arbeiten oder die bauausführende Firma.
    4. Bodenschutz
    Bei bekannt werden schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten im Sinne des 
    Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) bzw. des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) 
    ist unverzüglich die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Wittmund zu unterrichten.
    Quelle: Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) in der aktuellen Fassung.
    2. Bau- und Bodendenkmale
    Sollten bei den vorgesehenen Erd- oder Bauarbeiten archäologische Kulturdenkmale (Bau- und 
    Bodendenkmale) festgestellt werden, sind diese unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde des 
    Landkreises Wittmund oder der Ostfriesischen Landschaft zu melden. 
    Der Finder und der Leiter von Erd- oder Bauarbeiten sind verpflichtet, Bodenfunde anzuzeigen. Eine 
    Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde ist erforderlich, wenn Erd- oder Bauarbeiten an einer Stelle 
    vorgenommen werden, wo Funde vermutet werden. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit 
    Auflagen erteilt werden.
    Quelle: Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) in der aktuellen Fassung.
    Präambel
    Beteiligung der Behörden (§4 Abs. 2 BauGB)
    Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit 
    Anschreiben der Gemeinde Spiekeroog vom ________ in der Zeit vom ________ bis zum ________ 
    durchgeführt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten wurden mit gleichem Anschreiben von der öffentlichen 
    Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
                                                                                                                                       (Bürgermeister)
    Inkrafttreten (§ 10 Abs. 3 BauGB)
    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Amtsblatt für den Landkreis 
    Wittmund vom ________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplans Nr. 24  
    sind mit der ortsüblichen Bekanntmachung am ________ in Kraft getreten.
    Spiekeroog, den __________                                                                              .....................................
                                                                                                                                        (Bürgermeister)
    5. Kampfmittelbeseitigung
    Sollten bei den geplanten Erd- oder Bauarbeiten Hinweise auf Kampfmittel (z.B. Granaten, Panzerfäuste, 
    Minen, etc.) gefunden werden, ist die zuständige Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst 
    (KBD) des Landes Niedersachsen bei der Regionaldirektion Hameln-Hannover des LGLN zu benachrichtigen.
    Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des 
    Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog den 
    vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 "Hotel Inselfriede" (Planteil 1), bestehend aus der Planzeichnung 
    und den nebenstehenden textlichen Festsetzungen und den Vorhaben- und Erschließungsplan (Planteil 2), 
    gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
    Spiekeroog, den __________                                    (Siegel)                             .....................................
          (Bürgermeister)
    4. Sonstige Planzeichen
    Kartengrundlagedes vorhabenbezogenen Bebauungsplans
    Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
    2. Höhe baulicher Anlagen
    2.1 Die Gebäudehöhe ist das Maß zwischen Oberkante Straßenmitte der Straße Südermenss, gemessen in 
    Fassadenmitte (Bereich Gastronomie und Erweiterungsbau) und der oberen Kante des Gebäudes. Die 
    Gebäudehöhe darf nur von untergeordneten Bauteilen (z.B. Schornsteine, Antennen, Aufzüge oder 
    Wetterstationen) überschritten werden.
    2.2 Die Gebäudehöhe wird auf max. 11,0 m festgesetzt.
    6. Lage vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen
    Vor Beginn von Erd- oder Bauarbeiten sind die Bauunternehmen verpflichtet, sich rechtzeitig mit den jeweils 
    zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, deren Leitungen vor Ort verlegt sind, abzustimmen 
    (Erkundigungspflicht der Ausbauunternehmer). 
    Die jeweils zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen informieren über die Lage der vor Ort 
    vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Der Bauunternehmer genügt dieser Erkundigungs- und 
    Prüfungspflicht nicht, wenn er sich lediglich bei dem Grundstückseigentümer bzw. bei der 
    Kommunalverwaltung erkundigt.
    "Hotel / Schank- und Speisewirtschaft"
    Entwurf
    7. Weitere Satzungen der Gemeinde Spiekeroog
    Für das Plangebiet gelten zusätzlich folgende Satzungen der Gemeinde Spiekeroog, die zu beachten sind:
    - Die Örtliche Bauvorschrift für den Ortskern von Spiekeroog - Gestaltungssatzung I (Baugestaltungssatzung)
    - Die Erhaltungssatzung
    - Die Baumschutzsatzung
    Nachrichtliche Übernahmen
    1. Wasserschutzzone
    Das Plangebiet liegt komplett in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Spiekeroog. Die 
    Schutzzonenverordnung vom 17.08.1970 sowie die Verordnung über Schutzbestimmungen in 
    Wasserschutzgebieten (SchuVO) vom 09.11.2009 sind zu beachten.
    "Hotel Inselfriede" (Planteil 1)
    Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 24 "Hotel Inselfriede"
    Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
    Grundflächenzahl
    2. Maß der baulichen Nutzung
    II
    0.6
    3. Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB)
    3.1 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich  
    der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat. Änderungen des Durchführungsvertrags oder  
    der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig.
    3. Bauweise, Baugrenzen
    und nicht überbaubare Flächen
    außerhalb der Baugrenzen
    Baugrenze
    Überbaubare Flächen innerhalb
    - Katasteramt Wittmund -
    Flur:
    Gemarkung:
    Datum des Feldvergleichs:
    Aktenzeichen:
    Planunterlage
    2
    Spiekeroog
    22.04.2024
    Textliche Festsetzungen
    1. Art der baulichen Nutzung im sonstigen Sondergebiet (s. SO) - "Hotel / Schank- und 
    Speisewirtschaft"
    1.1 Das sonstige Sondergebiet dient der Unterbrigung eines Hotelbetriebs mit einer allgemein zugänglichen 
    Gastronomie. Zulässig sind: 
    - Hotel
    - Schank- und Speisewirtschaft (Restaurant, Gaststätte)
    0.6
    GH: 11.00 m
    II
    s. SO
    Gebäudehöhe als HöchstmaßGH: 11.00 m
    3.00 25.00
    3.00
    3.00
    3.00

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

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    04 VE-Plan 24 Inselfriede zur Ratssitzung
    PDF; CHARSET=UTF-85.5 MB9 k Zeichen Volltext
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    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Vorhaben- und Erschließungsplan 
    Vorhaben- und Erschließungsplan 
    zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 
    “Hotel Inselfriede” 
    der 
    Gemeinde Spiekeroog 
    (Planteil 2) 
    Stand: 16.06.2024 
    1
    3.003.63
    3.55
    3.14
    19.99
    10.74
    10.49
    M 1:500
    19.06.2024
    Lageplan
     230710
    Bauherr:
    Bauvorhaben:
    Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    Umbau und Erweiterung eines Hotels
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Bestand Neu
    -0.90
    -0.90 Höhenbezug
    Aufstockung
    Erweiterungsbau mit Nebenräumen
    Keller
    Keller
    43
    5
    9.12 27
    48
    5
    11.58
    5
    27
    12.34
    9.82
    5
    26 5.99 27
    6.52 4.82
    2.51
    5
    386.3330
    5
    2.92 4.09
    5
    5.65 26
    38 4.31 26
    1.26
    5
    4.95
    6.21
    5
    6.97
    9.11
    5
    11.34
    19.99
    64
    5
    Planinhalt: Grundriss Kellergeschoss
    Bauvorhaben:
    Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    N
    Vorhanden
    Umbau und Erweiterung eines Hotels
    Neu
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    47 x 58 cm 19.06.2024
    HC/lh
    230710-VEP-KG
    Blattgröße:
    gezeichnet:
    Planungsstand: Grundlage VEP
    Blatt-Nr.:
    Maßstab:
    M 1:100
    Datum: geprüft:
    B B
    C C
    Terrasse
    Erweiterungsbau mit 4 Hotelzimmern
    Bestand - Pub/Hotelzimmer
    Bestand - Hotelzimmer
    19.44
    7.16
    38 8.56
    5
    38
    9.32
    5
    7.16
    1.26
    5
    16.48
    5
    16.26
    5
    46.44
    5
    99
    75 18.49 75
    19.99
    4.50
    3815.2787
    5
    19.22
    5
    10.2450
    50 9.99 20.00
    5
    15.95
    Planinhalt: Grundriss Erdgeschoss
    Bauvorhaben:
    Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    Vorhanden
    Umbau und Erweiterung eines Hotels
    Neu
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    N
    64 x 65 cm 19.06.2024
    HC/lh
    230710-VEP-EG
    Blattgröße:
    gezeichnet:
    Planungsstand: VEP Grundlage
    Blatt-Nr.:
    Maßstab:
    M 1:100
    Datum: geprüft:
    B B
    C C
    Erweiterungsbau mit 4 Hotelzimmern
    Bestand / Aufstockung - Hotelzimmer
    Bestand - Hotelzimmer
    2.20m
    2.00m
    1.00m
    2.00m
    1.00m
    2.20m
    2.20m
    2.00m
    1.00m
    2.00m
    2.20m
    2.00m
    2.20m
    4.50
    19.99
    3015.574619.42
    10.24 19.44 16.26
    5
    45.94
    5
    42
    5
    8.46
    5
    43
    5
    9.32
    5
    7.15
    5
    16.48
    3015.574619.42
    29.99
    5
    15.95
    Planinhalt: Grundriss Obergeschoss
    Bauvorhaben:
    Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    Vorhanden
    Umbau und Erweiterung eines Hotels
    Neu
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    N
    59 x 61 cm 19.06.2024
    HC/lh
    230710-VEP-OG
    Blattgröße:
    gezeichnet:
    Planungsstand: VEP Grundlage
    Blatt-Nr.:
    Maßstab:
    M 1:100
    Datum: geprüft:
    B B
    C C
    Erweiterungsbau mit 3 Hotelzimmern
    Aufstockung - Hotelzimmer
    Bestand - Hotelzimmer
    4.50
    19.99
    3015.574619.42
    10.24 19.44 16.26
    5
    45.94
    5
    388.56
    5
    38
    9.32
    5
    7.15
    5
    16.48
    3815.494619.42
    29.99
    5
    15.95
    1.00m
    2.00m
    2.20m
    2.20m
    2.00m
    1.00m
    1.00m
    1.00m
    2.00m
    2.00m
    2.20m
    2.20m
    1.00m
    2.00m
    2.20m
    Planinhalt: Grundriss Dachgeschoss
    Bauvorhaben:
    Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    Vorhanden
    Umbau und Erweiterung eines Hotels
    Neu
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    N
    57 x 62 cm 19.06.2024
    HC/lh
    230710-VEP-DG
    Blattgröße:
    gezeichnet:
    Planungsstand: VEP - Grundlage
    Blatt-Nr.:
    Maßstab:
    M 1:100
    Datum: geprüft:
    B B
    C C
    6.71
    65
    9.58
    4
    2.38
    85
    5.25
    75
    11.97
    4
    1.89
    6.60
    05
    4.04
    95
    9.32
    55
    1.32
    45
    10.65
    8.35
    05
    2.52
    95
    8.31
    05
    2.52
    95
    10.883.06
    3.10 10.84
    5.75
    Traufhöhe ab Höhenbezugspunkt (-0.90m)
    5.09
    10.84
    Firsthöhe ab Höhenpunkt (-0.90m)
    Systemschnitt B-B
    Systemschnitt C-C
    ±0.00±0.00
    50°
    20°
    20°
    20°
    20°
    20° 20°
    50°
    50°
    50°
    50°
    ±0.00±0.00
    -0.90 -0.90
    -0.90 -0.90
    1.00 m
    2.20 m
    2.00 m
    2.20 m
    2.00 m
    1.00 m
    1.00 m
    2.00 m
    2.20 m
    1.00 m
    2.00 m
    2.20 m
    1.00 m
    2.00 m
    2.00 m
    2.20 m
    2.20 m
    Planinhalt: Systemschnitt B-B
    Bauvorhaben:
    Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    Vorhanden
    Umbau und Erweiterung eines Hotels
    Neu
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Systemschnitt C-C
    Höhenpunkt ±0.00m
    Höhenpunkt -0.90m (Straßenmitte)
    77 x 37 cm 19.06.2024
    HC/lh
    230710-VEP-SN
    Blattgröße:
    gezeichnet:
    Planungsstand: VEP Grundlage
    Blatt-Nr.:
    Maßstab:
    M 1:100
    Datum: geprüft:
    Bauvorhaben:
    Bauherr:
    Umbau und 
    Erweiterung eines 
    Hotels
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Hotel Inselfriede GmbH 
    & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    05.06.2024
    gezeichnet:
    geprüft:
    Blattgröße:
    Maßstab:
    Datum:
    Planungsstand:
    Planinhalt:
    Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder 
    Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder 
    vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte 
    auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu 
    Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben.
    Ansichten 1
    ohne Maßstab
    Bauantrag
    HC/lh
    A3
    Ansicht Osten
    Ansicht Norden
    Blatt NR.:
    230710-BA-AN1
    
    Bauvorhaben:
    Bauherr:
    Umbau und 
    Erweiterung eines 
    Hotels
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Hotel Inselfriede GmbH 
    & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    05.06.2024
    Ansicht Westen
    Ansicht Süden
    gezeichnet:
    geprüft:
    Blattgröße:
    Maßstab:
    Datum:
    Planungsstand:
    Planinhalt:
    Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder 
    Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder 
    vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte 
    auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu 
    Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben.
    Ansichten 2
    ohne Maßstab
    Bauantrag
    HC/lh
    A3
    Blatt NR.:
    230710-BA-AN2
    
    Bauvorhaben:
    Bauherr:
    Umbau und 
    Erweiterung eines 
    Hotels
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Hotel Inselfriede GmbH 
    & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    05.06.2024
    Perspektive Nord-Ost
    Perspektive Norden
    gezeichnet:
    geprüft:
    Blattgröße:
    Maßstab:
    Datum:
    Planungsstand:
    Planinhalt:
    Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder 
    Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder 
    vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte 
    auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu 
    Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben.
    Perspektiven 1
    ohne Maßstab
    Bauantrag
    HC/lh
    A3
    Blatt NR.:
    230710-BA-PE1
    
    Bauvorhaben:
    Bauherr:
    Umbau und 
    Erweiterung eines 
    Hotels
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Hotel Inselfriede GmbH 
    & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    05.06.2024
    Perspektive Süd-Ost
    Perspektive Osten
    gezeichnet:
    geprüft:
    Blattgröße:
    Maßstab:
    Datum:
    Planungsstand:
    Planinhalt:
    Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder 
    Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder 
    vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte 
    auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu 
    Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben.
    Perspektiven 2
    ohne Maßstab
    Bauantrag
    HC/lh
    A3
    Blatt NR.:
    230710-BA-PE 2
    
    Bauvorhaben:
    Bauherr:
    Umbau und 
    Erweiterung eines 
    Hotels
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Hotel Inselfriede GmbH 
    & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    05.06.2024
    Perspektive Süd-West
    Perspektive Süden
    gezeichnet:
    geprüft:
    Blattgröße:
    Maßstab:
    Datum:
    Planungsstand:
    Planinhalt:
    Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder 
    Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder 
    vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte 
    auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu 
    Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben.
    Perspektiven 3
    ohne Maßstab
    Bauantrag
    HC/lh
    A3
    Blatt NR.:
    230710-BA-PE3
    
    Bauvorhaben:
    Bauherr:
    Umbau und 
    Erweiterung eines 
    Hotels
    Südermenss 1
    26474 Spiekeroog
    Hotel Inselfriede GmbH 
    & Co. KG
    Süderloog 12
    26474 Spiekeroog
    05.06.2024
    Perspektive Nord-West
    Perspektive Westen
    gezeichnet:
    geprüft:
    Blattgröße:
    Maßstab:
    Datum:
    Planungsstand:
    Planinhalt:
    Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder 
    Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder 
    vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte 
    auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu 
    Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben.
    Perspektiven 4
    ohne Maßstab
    Bauantrag
    HC/lh
    A3
    Blatt NR.:
    230710-BA-PE4

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    05 Tischvorlage Begruendung 24 Inselfriede 2024-07-22 zur Ratssitzung
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    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    Begründung 
    zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 
    “Hotel Inselfriede” 
    der 
    Gemeinde Spiekeroog 
    -Entwurf- 
    Stand: 22.07.2024 
    1
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    Inhaltsverzeichnis 
    01. Grundlagen der Planaufstellung 3
    1.1 Aufstellungsbeschluss 3
    1.2 Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungspl ans 3
    1.3 Räumliche Lage und Geltungsbereich des Bauleitplan s 3
    02. Planerische Vorgaben 3-4 
    2.1 Raumordnung 3
    2.2 Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) 3
    2.3 Allgemeines Bau- und Planungsrecht 4
    03. Umweltbelange                                                                                         5-6 
    3.1 Umweltbericht 5
    3.2 Straßenverkehr 5
    3.3 Klima 5
    3.4 Natur und Landschaft 5
    3.5 Ver- und Entsorgung 5-6 
    3.6 Verkehr 6
    04. Festsetzungen des Bebauungsplans                                                     6-7    
    Vorbemerkung 6-7 
    4.1 Art der baulichen Nutzung 7
    4.2 Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,6 / Z II / GH 11 ,00 m) 7
    4.3 Baugrenzen 7
    4.4 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB) 7
    4.5 Sonstige Planzeichen 7
    05. Nachrichtliche Übernahmen                                                                    8 
    06. Hinweise                                                                                                    8 
    07. Planverfasser/Unterschriften                                                                  8 
    2
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    01. Grundlagen der Planaufstellung 
    1.1 Aufstellungsbeschluss 
    Der  Verwaltungsausschuss  der  Gemeinde  Spiekeroog  hat  in  seiner  Sitzung  am 
    xx.xx.xxxx den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Ho tel Inselfriede“ be-
    schlossen. 
    1.2 Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsp lans 
    Auf den Flurstücken 236/6 und 193/8, Flur 2, befindet sich das Hotel „Inselfriede“. 
    Der Vorhabenträger beabsichtigt, das Hotel zu modernisieren und den Anforderun-
    gen der Zeit anzupassen. 
    Entsprechend den  städtebaulichen Vorstellungen  der Gem einde  sollen  Beherber-
    gungsbetriebe ab einer bestimmten Größenordnung künft ig über vorhabenbezogene 
    Bebauungspläne  abgesichert werden, um  die städtebaulich e Entwicklung in  dem 
    Planbereich enger in den Blick nehmen zu können. Mit dem Bauvorhaben soll im No-
    vember 2024 begonnen werden. 
    1.3 Räumliche Lage und Geltungsbereich des Bauleitpl ans 
    Die Lage des Plangebiets im Raum ist den Übersichtsplänen im Maßstab 1:25.000 
    und 1:5.000 auf dem Bauleitplan zu entnehmen. 
    Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans im Maßst ab 1:500 ergibt sich aus 
    den äußeren Grenzen des Plangebiets. 
    02. Planerische Vorgaben 
    2.1 Raumordnung 
    Der vorliegende Bebauungsplan entspricht den Grundsätzen und Zielen der Raum-
    ordnung, die sich aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP Neubekanntma-
    chung 2017, Änderungsverordnung 2022) und dem Regionalen Raumordnungspro-
    gramm für den Landkreis Wittmund (RROP 2006) ergeben.
    Maßgeblich ist über das Landesrecht hinaus der länderübergreifende Raumord-
    nungsplan für den Hochwasserschutz. Dieser ist vorliegend nicht tangiert. 
    Im Ergebnis ist der Bebauungsplan gem. § 4 Abs. 1 Satz  1 ROG damit raumverträg-
    lich. 
    2.2 Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) 
    Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Fl ächennutzungsplan der 
    Gemeinde Spiekeroog in der Fassung der 7. Änderung e ntwickelt. Im Flächennut-
    zungsplan ist der Geltungsbereich als Sonderbaufläche Zwe ckbestimmung: Touris-
    mus / Gewerbe-Ortsmitte dargestellt. 
    3
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    2.3 Allgemeines Bau- und Planungsrecht 
    Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) 
    Der Bauleitplan ist gem. § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung angepasst. 
    § 12 BauGB „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ 
    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 12 BauGB ist durch drei Elemente 
    gekennzeichnet: den vom Vorhabenträger vorzulegenden Vorhaben- und Erschlie-
    ßungsvertrag, den von der Gemeinde als Satzung zu beschließende vorhabenbezo-
    gene Bebauungsplan und den Durchführungsvertrag als Sonderform eines städte-
    baulichen Vertrages. Alle drei Elemente müssen aufeinander abgestimmt sein. Der 
    Durchführungsvertrag ist nicht selbst Teil des Bebauungsplans und muss deshalb 
    nicht in der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbetei-
    ligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis gebracht werden. Der Durchführungsver-
    trag muss zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vom Vorhabenträger unterschrie-
    ben vorliegen. Der Durchführungsvertrag enthält eine terminierte Bauverpflichtung, 
    innerhalb derer das Vorhaben errichtet und die Nutzung aufgenommen werden 
    muss. Die Gemeinde hat die gesetzliche Voraussetzung des § 12 Abs. 1 Satz 1 
    BauGB geprüft und bejaht, wonach der Vorhabenträger bereit und in der Lage sein 
    muss, das planerisch abgesicherte Vorhaben umzusetzen. 
    Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ein 
    Sondergebiet und damit ein Baugebiet nach der Baunutzungsverordnung fest. 
    Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind gem. § 12 Abs. 3a Satz 2 BauGB nur 
    solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durch-
    führungsvertrag verpflichtet hat. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der 
    Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind gem. § 12 Abs. 3a Satz 3 
    BauGB zulässig (siehe auch Textliche Festsetzung Nr. 2.1 auf dem Bebauungsplan). 
    Voraussetzung dafür sind jedoch entsprechende Ratsbeschlüsse.
    § 13a BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ 
    Der Bebauungsplan wird als sog. kleiner Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 
    § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für 
    diesen Plantyp liegen vor. Der Bebauungsplan setzt weder eine zulässige Grundflä-
    che im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO noch die Größe der Grundfläche fest. Maß-
    geblich ist deshalb gem. § 13a Abs. 1 Satz 3 BauGB die voraussichtlich versiegelte 
    Fläche. Sie liegt eindeutig unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 20.000 qm. 
    Die gesetzlichen Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB sind offen-
    sichtlich nicht gegeben. Der Bebauungsplan zielt erkennbar auch auf eine Maßnah-
    me der Innenverdichtung; Außenbereichsflächen werden nicht überplant. 
    Geltendes Ortsrecht 
    Unabhängig vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten für das Plangebiet die 
    einschlägige Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift, die Erhaltungssatzung 
    gem. § 172 BauGB und die Baumschutzsatzung der Gemeinde. Die Satzungen ste-
    hen der Vollzugsfähigkeit der Planung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht 
    entgegen, sind aber im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. 
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    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    03. Umweltbelange 
    3.1 Umweltbericht 
    Der Bauleitplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB in Ver-
    bindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 
    BauGB ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Unabhängig davon bleiben Umwelt-
    belange abwägungsrelevant. Da es sich hier um die Aktualisierung des vorhandenen 
    Baubestandes innerhalb der geschlossenen Ortschaft handelt, sind Umweltbelange 
    durch die Neuplanung nicht betroffen. Der Bebauungsplan eröffnet auch keine Nut-
    zungsmöglichkeiten, die erstmals oder zusätzlich Emissionen verursachen. Die Insel 
    ist auto- und damit lärmfrei. Selbst eine geringfügige Erhöhung der Gästezahl löst 
    keine Lärmbelästigungen aus, die näher zu untersuchen wären. 
    3.2 Straßenverkehr 
    Der Verkehr auf der Insel Spiekeroog ist geprägt von Fußgängern, Fahrradfahrern 
    und dem Betrieb von Elektro-Fahrzeugen. Die Nutzung von Verbrennungsmotoren ist 
    lediglich Sonderfahrzeugen gestattet (Feuerwehr, Rettungsdienst). 
    3.3 Klima 
    Klimaschutz nach § 1a Abs. 5 BauGB / Bundesgesetz 
    Den  Erfordernissen  des  Klimaschutzes  soll  sowohl  durch  Maßnahmen,  die  dem 
    Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den 
    Klimawandel  dienen,  Rechnung  getragen  werden.  Dieser  Grundsatz  ist  in  der 
    Abwägung  zu  berücksichtigen  (§  1a  Abs.  5  BauGB).  Vor  de m  Hintergrund  der 
    globalen  Klimaerwärmung  sollte  jede  Bauleitplanung  eine  Aussage  darüber 
    enthalten,  wie  das  Thema  Klima  in  die  Abwägung  eing eflossen  ist.  Der 
    Bebauungsplan  sichert  die  Modernisierung  eines  bereits  vorhandenen 
    Hotelstandortes ab. Auswirkungen auf das Klima im Sin ne des bundesrechtlichen 
    KNAG und es landesrechtlichen NKlimaG ergeben sich dadu rch nicht. Das WPG 
    stellt an die Planung keine spezifischen Anforderungen. 
    3.4 Natur und Landschaft 
    Bei Bebauungsplänen der Innentwicklung gelten gem. § 1 3a Abs. 2 Nr. 4 BauGB 
    Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der A ufstellung des Bebauungsplans 
    zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6  BauGB vor der planerischen 
    Entscheidung als erfolgt oder zulässig. Eingriffe in Na tur und Landschaft durch den 
    vorhabenbezogenen  Bebauungsplan  sind  nicht  zu  besorgen.  Ein 
    naturschutzrechtlicher Eingriffsausgleich steht nicht in Rede. 
    3.5 Ver- und Entsorgung 
    Erdgasversorgung 
    Das Erdgasnetz wird von der EWE Netz GmbH, Netzregion Ostfriesland als Netzbe-
    treiber vorgehalten. Das Plangebiet wird, soweit noch nicht erfolgt, an das Erdgas-
    netz angeschlossen. Diverse Erdgasanbieter können von den potenziellen Kunden 
    frei gewählt werden. 
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    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    Stromversorgung 
    Das Stromnetz wird von der EWE Netz GmbH als Netzbetreiber vorgehalten. Das 
    Plangebiet wird, soweit noch nicht erfolgt, an das Stromnetz angeschlossen. Diverse 
    Stromanbieter können von den potenziellen Kunden frei gewählt werden. 
    Trinkwasserversorgung 
    Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an das Versorgungsnetz des Ol-
    denburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes OOWV. 
    Telekommunikation 
    Über verschiedene Anbieter (z.B. EWE, Vodafone / Kabel Deutschland, Telekom) 
    können Telekommunikationsnetze und -dienste (Telefonie, Internet, Fernsehen, Mo-
    bilfunk, Datendienste) in Anspruch genommen werden. 
    Abwasserentsorgung (zentrale Abwasserbeseitigung) 
    Die Abwasserentsorgung erfolgt über den OOWV, der die zentrale Kläranlage be-
    treibt. 
    Oberflächenentwässerung 
    Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird ein Oberflächenentwässerungs-
    konzept für das Baugrundstück vorgelegt. 
    Abfallentsorgung 
    Die Abfallentsorgung erfolgt zentral über den Landkreis Wittmund und den vom 
    Landkreis Wittmund beauftragten Abfuhrunternehmen. Die verschiedenen Abfallfrak-
    tionen werden zur Müllumschlagstation Spiekeroog transportiert. Von dort wird der 
    Abfall zum Festland gebracht. 
    3.6 Verkehr 
    Der Verkehr auf der Insel Spiekeroog ist geprägt von F ußgängern, Fahrradfahrern 
    und dem Betrieb von Elektro-Fahrzeugen. Die Nutzung von Verbrennungsmotoren ist 
    lediglich Sonderfahrzeugen gestattet (Feuerwehr, Rett ungsdienst). Eine besondere 
    Verkehrs- bzw. Erschließungsplanung ist nicht erforderli ch. Das Baugrundstück wird 
    über die Gemeindestraßen Süderloog im Norden und Sü dermenss im Westen er-
    schlossen. 
    04. Festsetzungen des Bebauungsplans 
    Vorbemerkung 
    Bei einem Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 Ba uGB ist die Gemeinde 
    nicht an  die  Festsetzungsmöglichkeiten  nach  §  9  BauGB  in  Verbindung  mit der 
    BauNVO  und  der  PlanzV  gebunden.  Andererseits  kann  sie  auf  diese 
    Festsetzungsmöglichkeiten  zurückgreifen.  Bei  der  Festsetz ung  der  Art  und  des 
    Maßes der baulichen Nutzung sowie der Baugrenzen hat di e Gemeinde Spiekeroog 
    von dieser Möglichkeit folgend Gebrauch gemacht. 
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    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    Art der baulichen Nutzung (Pkt. 1. Anlage PlanzV) 
    • S.SO „Hotel, Schank- und Speisewirtschaft“ 
    Maß der baulichen Nutzung (Pkt. 2. Anlage PlanzV) 
    • Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 
    • Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II 
    • Gebäudehöhe (GH) als Höchstmaß (11,00 m) 
    Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (Pkt. 3. Anlage PlanzV) 
    • Baugrenzen (siehe VBPL) 
    4.1 Art der baulichen Nutzung 
    Sonstiges Sondergebiet (s.SO) Hotel / Schank- und Speisewirtschaft 
    Mit der Festsetzung des s.SO „Hotel / Schank- und Speise wirtschaft“ wird auf den 
    Ursprungsbebauungsplan  Nr.  22  „Dorf“  Bezug  genommen.  I n  dem 
    vorhabenbezogenen  Bebauungsplan  wird  die  Textliche  Fest setzung  Nr.  1.3 
    „Sonstiges  Sondergebiet  Tourismus  /  Gewerbe  Ortsmitte “  des 
    Ursprungsbebauungsplans konkretisiert auf das Vorhaben, was tatsächlich realisiert 
    werden soll (Hotel, Schank- und Speisewirtschaft (Restaura nt, Gaststätte)) (siehe 
    dazu TF 1.) 
    4.2 Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,6 / Z II / GH 1 1,00 m) 
    Die festgesetzten Maße der baulichen Nutzung korrespondi eren mit dem Vorhaben 
    (siehe  Vorhaben-  und  Erschließungsplan).  Die  festgeset zten  Maße  setzen  den 
    Rahmen, in dem das Vorhaben realisiert werden kann. 
    4.3 Baugrenzen 
    Gleiches gilt für die Baugrenzen. Die Baugrenzen sind  aus dem BPL Nr. 22 „Dorf“ 
    übernommen. Eine Anpassung an das Vorhaben war hier nicht erforderlich. 
    4.4 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB) 
    Mit dieser Festsetzung wird klargestellt, dass der Vorhab enträger nur das Vorhaben 
    realisieren kann, zu dem er sich im Durchführungsvertrag v erpflichtet hat. Bei der 
    Änderungen des Vorhabens ist ein neuer Durchführungsver trag erforderlich. Somit 
    hat die Gemeinde Spiekeroog immer im Blick, was tatsächl ich vom Vorhabenträger 
    realisiert werden soll. 
    4.5 Sonstige Planzeichen 
    Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 
    Das  Planzeichen  markiert  den  Geltungsbereich  des  vorhabe nbezogenen  Bebau-
    ungsplans als örtliche Satzung. Die Grenze des Geltun gsbereichs des Bebauungs-
    plans ist deckungsgleich mit den Straßenbegrenzungslini en der angrenzenden Ge-
    meindestraßen. 
    7
    Gemeinde Spiekeroog 
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ 
    Begründung 
    05. Nachrichtliche Übernahmen 
    Nach  anderen  gesetzlichen  Vorschriften  getroffene  Festset zungen,  gemeindliche 
    Regelungen  zum  Anschluss-  und  Benutzungszwang  sowie  Denkmä ler  nach 
    Landesrecht sollen in den Bebauungsplan nachrichtlich übe rnommen werden, soweit 
    sie zu seinem Verständnis oder für die städtebauliche B eurteilung von Baugesuchen 
    notwendig oder zweckmäßig sind (§ 9 Abs. 6 BauGB). Vor diesem Hintergrund wurde 
    die  nachrichtliche  Übernahme  „Wasserschutzzone“  in  den  Beb auungsplan 
    übernommen. 
    06. Hinweise 
    Die Hinweise auf dem Bebauungsplan dienen insbesondere  der Aufklärung, wie in 
    bestimmten Situationen zu verfahren ist, oder geben H intergrundinformationen. Sie 
    richten sich an alle, die an der Umsetzung des Bebauun gsplans beteiligt sind. Die 
    Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Üb er die Hinweise hinaus 
    können weitere Sachverhalte relevant sein, die bei der  Umsetzung des Bebauungs-
    plans zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. 
    07. Planverfasser / Unterschriften 
    Unterzeichnet: 
    Spiekeroog, den 
    ……………………………………… 
    (Bürgermeister) 
    Entwurfsbearbeitung und Verfahrensbetreuung :
    Ubben - Ihnken - Ufken  Partnerschaft mbB 
    ARCHITEKTEN  +  INGENIEURE 
    Vor dem Drostentor 4 
    26427 Esens 
    Tel.: 04971-92910 
    mail@uiu-esens.de 
    www.uiu-esens.de 
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    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog11. Juli 2024, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog25. Juli 2024, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig