Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 "Hotel Inselfriede" und die Beteiligung der
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Betreiberin des Hotel-Restaurants Inselfriede an der Südermenss 1 plant einen Erweiterungsneubau sowie eine Aufstockung mit bis zu 13 zusätzlichen Zimmern und eine Modernisierung hinsichtlich Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz. Um das Vorhaben planungsrechtlich zu sichern, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung Spiekeroog zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 (Plangebiet: Südermenss 1, Hotel Inselfriede) einschließlich gleichzeitigem Beschluss zur öffentlichen Auslegung; Phase: Aufstellungsbeschluss kombiniert mit Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Hintergrund
Das Hotel Inselfriede besteht bereits auf den Flurstücken 236/4 und 193/8, Flur 2. Die Gemeinde hat am 21. Juni 2024 die 7. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, die das Gebiet als Sonderbaufläche Tourismus/Gewerbe-Ortsmitte ausweist; die Genehmigung durch den Landkreis steht noch aus. Der Plan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt, der einen verbindlichen Durchführungsvertrag voraussetzt. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB (Innenentwicklung, Nachverdichtung) entfällt auf eine Umweltprüfung, verkürzt aber keine Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft unmittelbar die Ortsmitte von Spiekeroog: Ein zentrales Hotel wird vergrößert und modernisiert, was Lärmimmissionen und Baustellenverkehr während der Bauphase ab November 2024 bedeuten kann. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können alle Insulaner:innen und sonstige Betroffene Stellungnahmen einreichen. Langfristig verändert sich das Erscheinungsbild der Südermenss durch den Erweiterungsbau.
Die wichtigsten Punkte
- Das Hotel Inselfriede an der Südermenss 1 soll um bis zu 13 Zimmer erweitert und aufgestockt werden
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 ermöglicht der Gemeinde verbindliche Festsetzungen per Durchführungsvertrag
- Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsbeschluss werden aus Verfahrensgründen in einer Sitzung zusammengefasst
- Das Verfahren läuft als Plan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung, die öffentliche Auslegung findet aber statt
- Baustart war laut Planungsstand Juni 2024 für November 2024 vorgesehen
Relevanz für Insulaner:innen: 7/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/051/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 5 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (5)
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 "Hotel Inselfriede" und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Sachverhalt: Auf den Flurstücken 236/4 und 193/8, Flur 2, befindet sich das Hotel „Inselfriede“. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Hotel zu modernisieren, baulich zu erweitern und den Anforderungen der Zeit anzupassen. Entsprechend den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde sollen Beherbergungsbetriebe ab einer bestimmten Größenordnung künftig über vorhabenbezogene Bebauungspläne abgesichert werden, um die städtebauliche Entwicklung in dem Planbereich enger in den Blick nehmen zu können. Mit dem Bauvorhaben soll im November 2024 begonnen werden (Planungsstand Juni 2024). Der Bebauungsplan wird zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog in der Fassung der 7. Änderung entwickelt sein. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als Sonderbaufläche Zweckbestimmung: T ourismus/ Gewerbe-Ortsmitte dargestellt. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 21.6.2024 vom Rat festgestellt und muss anschließend vom Landkreis geprüft und genehmigt werden. Einen erneuten Änderungsbedarf löst der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht aus. Um eine möglichst passgenaue Bauleitplanung aufzustellen, die der Gemeinde die größtmögliche Steuerung an die Hand gibt, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt werden. Dieser Plantyp erlaubt Festsetzungen und begleitende vertragliche Regelungen in dem zwingend abzuschließenden Durchführungsvertrag, die in einem klassischen Angebotsbebauungsplan nicht möglich sind. Über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und den Durchführungsvertrag wird u.a. sichergestellt, dass Betriebswohnungen an das Vorhaben der Erweiterung eng verknüpft sind. Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt sind, soll der Bebauungsplan als Plan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Das ist möglich, wenn der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen (Brachen) oder – wie hier – der Nachverdichtung dient und das Flächenmaß von 20.000 qm überbaubarer Grundfläche nicht überschreitet. Die Aufstellung erfolgt in einem beschleunigten Verfahren, sodass die sonst übliche frühzeitige Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/051/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.07.2024 Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 25.07.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 25.07.2024 Betreff: - 2 - Beteiligungsphase nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB entfällt. Eine Verkürzung von Beteiligungsrechten ist für die Öffentlichkeit damit nicht verbunden, da sie in der sog. Offenlage Bedenken, Vorschläge und Anregungen in Stellungnahmen äußern kann. Außerdem ist nach § 13a Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern kann. Mit der Vorhabenträgerin ist im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens über die vorbeschriebene Verfahrensweise Einigung erzielt worden. Die Vorhabenträgerin hat den nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB erforderlichen Antrag gestellt. Die Planunterlagen sind erstellt ebenso wie der Durchführungsvertrag (insoweit informatorisch) beigefügt. Selbstverständlich wird das Bauleitplanverfahren ergebnisoffen geführt und bleiben Änderungen als Folge von Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange jederzeit möglich. Trotz der Vorarbeiten besitzt die Vorhabenträgerin keinen Anspruch auf die vorgeschlagene Bauleitplanung und besitzt im Falle des Abbruchs auch keinen Schadensersatzanspruch. Da sämtliche Unterlagen für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorliegen, soll der Beteiligungsbeschluss aus verfahrensökonomischen Gründen unmittelbar mit dem Aufstellungsbeschluss verbunden werden. Das ermöglicht einen zeitnahen Verfahrensabschluss im Jahre 2024, ohne dass der Rat entsprechend gebunden wird. Beschlussvorschlag: 1. Der Verwaltungsausschuss legt gem. § 58 Abs. 3 Satz 3 NKomVG die Beschlussfassungen zum Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ dem Rat zur Entscheidung vor. 2. Der Rat der Gemeinde berechtigt den Bürgermeister, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ abzuschließen. 3. Der Rat der Gemeinde beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Hotel Inselfriede“. 4. Der Rat beschließt auf der Grundlage des Planentwurfs (Planzeichnung, Planbegrün- dung, Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie des Entwurfs des Durchführungsvertrages die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. 5. Der Aufstellungsbeschluss einschließlich der Information nach § 13a Abs. 3 BauGB ist mit der Information nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 6. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Anlagenverzeichnis: Spiekeroog, den 25.07.2024 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 3 - 01_Inselfriede_Beantragung_2024-06-20 02_Inselfriede_Durchfuehrungsvertrag_v1 03_ALT_B-Plan_24_Inselfriede_2024-06-16 03_Tischvorlage_B-Plan_24_Inselfriede_2024-07-17_zur_Ratssitzung 04_VE-Plan_24_Inselfriede_zur_Ratssitzung 05_ALT_Begruendung_24_Inselfriede_2024-06-16 05_Tischvorlage_Begruendung_24_Inselfriede_2024-07-22_zur_Ratssitzung Anlage_Aenderungen_Tischvorlage_zu_VA_Ratssitzung Anlage_Erlauterung_Aenderungen_nach_BA
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- 📄01 Inselfriede Beantragung 2024-06-20PDF; CHARSET=UTF-841 kB
- 📄03 Tischvorlage B-Plan 24 Inselfriede 2024-07-17 zur RatssitzungPDF; CHARSET=UTF-81.6 MB≈ 11 k Zeichen Volltext
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Übersicht 1 : 5.000 Topographische Karte 1 : 25.000 GEMEINDE: ORTSTEIL: NEUAUFSTELLUNG 1. ÄNDERUNG ERGÄNZUNG VEREINF. ÄND. BEZEICHNUNG: Spiekeroog Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 UNTERSCHRIFT DATUM DER ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANS WURDE AUSGEARBEITET VON: Textliche Festsetzungen (Fortsetzung) Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am ________ die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am ________ ortsüblich bekanntgemacht. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) Verfahrensvermerke Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am ________ dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 mit der Begründung haben in der Zeit vom ________ bis zum ________ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Beteiligung wurden am _________ ortsüblich bekanntgemacht. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 nach Prüfung der Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am ________ als Satzung (§ 10 BauGB) sowie Begründung beschlossen. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 214 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans nicht geltend gemacht worden. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) Hinweise sonstiges Sondergebiet Planzeichenerklärung 1. Art der baulichen Nutzung s. SO Zeichnerische Darstellungen und Festsetzungen Maßstab 1:500 c 2024 Amtliche Karte 1 :5.000 (AK 5) - Maßstab 1:5.000 Topographische Karte 1:25.000 (TK 25) - Maßstab 1:25.000 Liegenschaftskarte - Maßstab 1:500 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - Katasteramt Wittmund - Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftkatasters und weist die städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollstandig nach (Stand vom ________). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich. Wittmund, den __________ ........................................ Katasteramt Wittmund Unterschrift Stand: 17.07.2024 H:\_DC6\Spiekeroog\Südermenss 1_Germis-mehrere Bauvorhaben-\Südermenss 1_Germis-230710-\Spirit\_B-Plan\07 230710 B-Plan, 17.07.2024 3. Baunutzungsverordnung Für die städtebauliche Beurteilung von Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBI. S. 2023, Nr. 176) anzuwenden. 1. Altstandorte/Altablagerungen Sollten sich bei der Durchführung von Erd- oder Bauarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte ergeben, ist unverzüglich die untere Abfallbehörde des Landkreises Wittmund zu benachrichtigen. Meldepflichtig sind der Leiter der Arbeiten oder die bauausführende Firma. 4. Bodenschutz Bei bekannt werden schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) bzw. des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) ist unverzüglich die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Wittmund zu unterrichten. Quelle: Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) in der aktuellen Fassung. 2. Bau- und Bodendenkmale Sollten bei den vorgesehenen Erd- oder Bauarbeiten archäologische Kulturdenkmale (Bau- und Bodendenkmale) festgestellt werden, sind diese unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittmund oder der Ostfriesischen Landschaft zu melden. Der Finder und der Leiter von Erd- oder Bauarbeiten sind verpflichtet, Bodenfunde anzuzeigen. Eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde ist erforderlich, wenn Erd- oder Bauarbeiten an einer Stelle vorgenommen werden, wo Funde vermutet werden. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Quelle: Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) in der aktuellen Fassung. Präambel Beteiligung der Behörden (§4 Abs. 2 BauGB) Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Anschreiben der Gemeinde Spiekeroog vom ________ in der Zeit vom ________ bis zum ________ durchgeführt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten wurden mit gleichem Anschreiben von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) Inkrafttreten (§ 10 Abs. 3 BauGB) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Amtsblatt für den Landkreis Wittmund vom ________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplans Nr. 24 sind mit der ortsüblichen Bekanntmachung am ________ in Kraft getreten. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) 5. Kampfmittelbeseitigung Sollten bei den geplanten Erd- oder Bauarbeiten Hinweise auf Kampfmittel (z.B. Granaten, Panzerfäuste, Minen, etc.) gefunden werden, ist die zuständige Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) des Landes Niedersachsen bei der Regionaldirektion Hameln-Hannover des LGLN zu benachrichtigen. Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 "Hotel Inselfriede" (Planteil 1), bestehend aus der Planzeichnung und den nebenstehenden textlichen Festsetzungen und den Vorhaben- und Erschließungsplan (Planteil 2), gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Spiekeroog, den __________ (Siegel) ..................................... (Bürgermeister) 4. Sonstige Planzeichen Kartengrundlagedes vorhabenbezogenen Bebauungsplans Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 2. Höhe baulicher Anlagen 2.1 Die Gebäudehöhe ist das Maß zwischen Oberkante Straßenmitte der Straße Südermenss, gemessen in Fassadenmitte (Bereich Gastronomie und Erweiterungsbau) und der oberen Kante des Gebäudes. Die Gebäudehöhe darf nur von untergeordneten Bauteilen (z.B. Schornsteine, Antennen, Aufzüge oder Wetterstationen) überschritten werden. 2.2 Die Gebäudehöhe wird auf max. 11,0 m festgesetzt. 6. Lage vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen Vor Beginn von Erd- oder Bauarbeiten sind die Bauunternehmen verpflichtet, sich rechtzeitig mit den jeweils zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, deren Leitungen vor Ort verlegt sind, abzustimmen (Erkundigungspflicht der Ausbauunternehmer). Die jeweils zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen informieren über die Lage der vor Ort vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Der Bauunternehmer genügt dieser Erkundigungs- und Prüfungspflicht nicht, wenn er sich lediglich bei dem Grundstückseigentümer bzw. bei der Kommunalverwaltung erkundigt. "Hotel / Schank- und Speisewirtschaft" Entwurf 7. Weitere Satzungen der Gemeinde Spiekeroog Für das Plangebiet gelten zusätzlich folgende Satzungen der Gemeinde Spiekeroog, die zu beachten sind: - Die Örtliche Bauvorschrift für den Ortskern von Spiekeroog - Gestaltungssatzung I (Baugestaltungssatzung) - Die Erhaltungssatzung - Die Baumschutzsatzung Nachrichtliche Übernahmen 1. Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt komplett in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Spiekeroog. Die Schutzzonenverordnung vom 17.08.1970 sowie die Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) vom 09.11.2009 sind zu beachten. "Hotel Inselfriede" (Planteil 1) Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 24 "Hotel Inselfriede" Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Grundflächenzahl 2. Maß der baulichen Nutzung II 0.6 3. Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB) 3.1 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig. 3. Bauweise, Baugrenzen und nicht überbaubare Flächen außerhalb der Baugrenzen Baugrenze Überbaubare Flächen innerhalb - Katasteramt Wittmund - Flur: Gemarkung: Datum des Feldvergleichs: Aktenzeichen: Planunterlage 2 Spiekeroog 22.04.2024 Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung im sonstigen Sondergebiet (s. SO) - "Hotel / Schank- und Speisewirtschaft" 1.1 Das sonstige Sondergebiet dient der Unterbrigung eines Hotelbetriebs mit einer allgemein zugänglichen Gastronomie. Zulässig sind: - Hotel - Schank- und Speisewirtschaft (Restaurant, Gaststätte) 0.6 GH: 11.00 m II s. SO Gebäudehöhe als HöchstmaßGH: 11.00 m 3.00 25.00 3.00 3.00 3.00Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
- 📄04 VE-Plan 24 Inselfriede zur RatssitzungPDF; CHARSET=UTF-85.5 MB≈ 9 k Zeichen Volltext
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Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Vorhaben- und Erschließungsplan Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 “Hotel Inselfriede” der Gemeinde Spiekeroog (Planteil 2) Stand: 16.06.2024 1 3.003.63 3.55 3.14 19.99 10.74 10.49 M 1:500 19.06.2024 Lageplan 230710 Bauherr: Bauvorhaben: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog Umbau und Erweiterung eines Hotels Südermenss 1 26474 Spiekeroog Bestand Neu -0.90 -0.90 Höhenbezug Aufstockung Erweiterungsbau mit Nebenräumen Keller Keller 43 5 9.12 27 48 5 11.58 5 27 12.34 9.82 5 26 5.99 27 6.52 4.82 2.51 5 386.3330 5 2.92 4.09 5 5.65 26 38 4.31 26 1.26 5 4.95 6.21 5 6.97 9.11 5 11.34 19.99 64 5 Planinhalt: Grundriss Kellergeschoss Bauvorhaben: Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog N Vorhanden Umbau und Erweiterung eines Hotels Neu Südermenss 1 26474 Spiekeroog 47 x 58 cm 19.06.2024 HC/lh 230710-VEP-KG Blattgröße: gezeichnet: Planungsstand: Grundlage VEP Blatt-Nr.: Maßstab: M 1:100 Datum: geprüft: B B C C Terrasse Erweiterungsbau mit 4 Hotelzimmern Bestand - Pub/Hotelzimmer Bestand - Hotelzimmer 19.44 7.16 38 8.56 5 38 9.32 5 7.16 1.26 5 16.48 5 16.26 5 46.44 5 99 75 18.49 75 19.99 4.50 3815.2787 5 19.22 5 10.2450 50 9.99 20.00 5 15.95 Planinhalt: Grundriss Erdgeschoss Bauvorhaben: Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog Vorhanden Umbau und Erweiterung eines Hotels Neu Südermenss 1 26474 Spiekeroog N 64 x 65 cm 19.06.2024 HC/lh 230710-VEP-EG Blattgröße: gezeichnet: Planungsstand: VEP Grundlage Blatt-Nr.: Maßstab: M 1:100 Datum: geprüft: B B C C Erweiterungsbau mit 4 Hotelzimmern Bestand / Aufstockung - Hotelzimmer Bestand - Hotelzimmer 2.20m 2.00m 1.00m 2.00m 1.00m 2.20m 2.20m 2.00m 1.00m 2.00m 2.20m 2.00m 2.20m 4.50 19.99 3015.574619.42 10.24 19.44 16.26 5 45.94 5 42 5 8.46 5 43 5 9.32 5 7.15 5 16.48 3015.574619.42 29.99 5 15.95 Planinhalt: Grundriss Obergeschoss Bauvorhaben: Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog Vorhanden Umbau und Erweiterung eines Hotels Neu Südermenss 1 26474 Spiekeroog N 59 x 61 cm 19.06.2024 HC/lh 230710-VEP-OG Blattgröße: gezeichnet: Planungsstand: VEP Grundlage Blatt-Nr.: Maßstab: M 1:100 Datum: geprüft: B B C C Erweiterungsbau mit 3 Hotelzimmern Aufstockung - Hotelzimmer Bestand - Hotelzimmer 4.50 19.99 3015.574619.42 10.24 19.44 16.26 5 45.94 5 388.56 5 38 9.32 5 7.15 5 16.48 3815.494619.42 29.99 5 15.95 1.00m 2.00m 2.20m 2.20m 2.00m 1.00m 1.00m 1.00m 2.00m 2.00m 2.20m 2.20m 1.00m 2.00m 2.20m Planinhalt: Grundriss Dachgeschoss Bauvorhaben: Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog Vorhanden Umbau und Erweiterung eines Hotels Neu Südermenss 1 26474 Spiekeroog N 57 x 62 cm 19.06.2024 HC/lh 230710-VEP-DG Blattgröße: gezeichnet: Planungsstand: VEP - Grundlage Blatt-Nr.: Maßstab: M 1:100 Datum: geprüft: B B C C 6.71 65 9.58 4 2.38 85 5.25 75 11.97 4 1.89 6.60 05 4.04 95 9.32 55 1.32 45 10.65 8.35 05 2.52 95 8.31 05 2.52 95 10.883.06 3.10 10.84 5.75 Traufhöhe ab Höhenbezugspunkt (-0.90m) 5.09 10.84 Firsthöhe ab Höhenpunkt (-0.90m) Systemschnitt B-B Systemschnitt C-C ±0.00±0.00 50° 20° 20° 20° 20° 20° 20° 50° 50° 50° 50° ±0.00±0.00 -0.90 -0.90 -0.90 -0.90 1.00 m 2.20 m 2.00 m 2.20 m 2.00 m 1.00 m 1.00 m 2.00 m 2.20 m 1.00 m 2.00 m 2.20 m 1.00 m 2.00 m 2.00 m 2.20 m 2.20 m Planinhalt: Systemschnitt B-B Bauvorhaben: Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog Vorhanden Umbau und Erweiterung eines Hotels Neu Südermenss 1 26474 Spiekeroog Systemschnitt C-C Höhenpunkt ±0.00m Höhenpunkt -0.90m (Straßenmitte) 77 x 37 cm 19.06.2024 HC/lh 230710-VEP-SN Blattgröße: gezeichnet: Planungsstand: VEP Grundlage Blatt-Nr.: Maßstab: M 1:100 Datum: geprüft: Bauvorhaben: Bauherr: Umbau und Erweiterung eines Hotels Südermenss 1 26474 Spiekeroog Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog 05.06.2024 gezeichnet: geprüft: Blattgröße: Maßstab: Datum: Planungsstand: Planinhalt: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben. Ansichten 1 ohne Maßstab Bauantrag HC/lh A3 Ansicht Osten Ansicht Norden Blatt NR.: 230710-BA-AN1 Bauvorhaben: Bauherr: Umbau und Erweiterung eines Hotels Südermenss 1 26474 Spiekeroog Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog 05.06.2024 Ansicht Westen Ansicht Süden gezeichnet: geprüft: Blattgröße: Maßstab: Datum: Planungsstand: Planinhalt: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben. Ansichten 2 ohne Maßstab Bauantrag HC/lh A3 Blatt NR.: 230710-BA-AN2 Bauvorhaben: Bauherr: Umbau und Erweiterung eines Hotels Südermenss 1 26474 Spiekeroog Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog 05.06.2024 Perspektive Nord-Ost Perspektive Norden gezeichnet: geprüft: Blattgröße: Maßstab: Datum: Planungsstand: Planinhalt: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben. Perspektiven 1 ohne Maßstab Bauantrag HC/lh A3 Blatt NR.: 230710-BA-PE1 Bauvorhaben: Bauherr: Umbau und Erweiterung eines Hotels Südermenss 1 26474 Spiekeroog Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog 05.06.2024 Perspektive Süd-Ost Perspektive Osten gezeichnet: geprüft: Blattgröße: Maßstab: Datum: Planungsstand: Planinhalt: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben. Perspektiven 2 ohne Maßstab Bauantrag HC/lh A3 Blatt NR.: 230710-BA-PE 2 Bauvorhaben: Bauherr: Umbau und Erweiterung eines Hotels Südermenss 1 26474 Spiekeroog Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog 05.06.2024 Perspektive Süd-West Perspektive Süden gezeichnet: geprüft: Blattgröße: Maßstab: Datum: Planungsstand: Planinhalt: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben. Perspektiven 3 ohne Maßstab Bauantrag HC/lh A3 Blatt NR.: 230710-BA-PE3 Bauvorhaben: Bauherr: Umbau und Erweiterung eines Hotels Südermenss 1 26474 Spiekeroog Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog 05.06.2024 Perspektive Nord-West Perspektive Westen gezeichnet: geprüft: Blattgröße: Maßstab: Datum: Planungsstand: Planinhalt: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben. Perspektiven 4 ohne Maßstab Bauantrag HC/lh A3 Blatt NR.: 230710-BA-PE4
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Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 “Hotel Inselfriede” der Gemeinde Spiekeroog -Entwurf- Stand: 22.07.2024 1 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung Inhaltsverzeichnis 01. Grundlagen der Planaufstellung 3 1.1 Aufstellungsbeschluss 3 1.2 Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungspl ans 3 1.3 Räumliche Lage und Geltungsbereich des Bauleitplan s 3 02. Planerische Vorgaben 3-4 2.1 Raumordnung 3 2.2 Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) 3 2.3 Allgemeines Bau- und Planungsrecht 4 03. Umweltbelange 5-6 3.1 Umweltbericht 5 3.2 Straßenverkehr 5 3.3 Klima 5 3.4 Natur und Landschaft 5 3.5 Ver- und Entsorgung 5-6 3.6 Verkehr 6 04. Festsetzungen des Bebauungsplans 6-7 Vorbemerkung 6-7 4.1 Art der baulichen Nutzung 7 4.2 Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,6 / Z II / GH 11 ,00 m) 7 4.3 Baugrenzen 7 4.4 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB) 7 4.5 Sonstige Planzeichen 7 05. Nachrichtliche Übernahmen 8 06. Hinweise 8 07. Planverfasser/Unterschriften 8 2 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung 01. Grundlagen der Planaufstellung 1.1 Aufstellungsbeschluss Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Ho tel Inselfriede“ be- schlossen. 1.2 Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsp lans Auf den Flurstücken 236/6 und 193/8, Flur 2, befindet sich das Hotel „Inselfriede“. Der Vorhabenträger beabsichtigt, das Hotel zu modernisieren und den Anforderun- gen der Zeit anzupassen. Entsprechend den städtebaulichen Vorstellungen der Gem einde sollen Beherber- gungsbetriebe ab einer bestimmten Größenordnung künft ig über vorhabenbezogene Bebauungspläne abgesichert werden, um die städtebaulich e Entwicklung in dem Planbereich enger in den Blick nehmen zu können. Mit dem Bauvorhaben soll im No- vember 2024 begonnen werden. 1.3 Räumliche Lage und Geltungsbereich des Bauleitpl ans Die Lage des Plangebiets im Raum ist den Übersichtsplänen im Maßstab 1:25.000 und 1:5.000 auf dem Bauleitplan zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans im Maßst ab 1:500 ergibt sich aus den äußeren Grenzen des Plangebiets. 02. Planerische Vorgaben 2.1 Raumordnung Der vorliegende Bebauungsplan entspricht den Grundsätzen und Zielen der Raum- ordnung, die sich aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP Neubekanntma- chung 2017, Änderungsverordnung 2022) und dem Regionalen Raumordnungspro- gramm für den Landkreis Wittmund (RROP 2006) ergeben. Maßgeblich ist über das Landesrecht hinaus der länderübergreifende Raumord- nungsplan für den Hochwasserschutz. Dieser ist vorliegend nicht tangiert. Im Ergebnis ist der Bebauungsplan gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG damit raumverträg- lich. 2.2 Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Fl ächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog in der Fassung der 7. Änderung e ntwickelt. Im Flächennut- zungsplan ist der Geltungsbereich als Sonderbaufläche Zwe ckbestimmung: Touris- mus / Gewerbe-Ortsmitte dargestellt. 3 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung 2.3 Allgemeines Bau- und Planungsrecht Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) Der Bauleitplan ist gem. § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung angepasst. § 12 BauGB „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 12 BauGB ist durch drei Elemente gekennzeichnet: den vom Vorhabenträger vorzulegenden Vorhaben- und Erschlie- ßungsvertrag, den von der Gemeinde als Satzung zu beschließende vorhabenbezo- gene Bebauungsplan und den Durchführungsvertrag als Sonderform eines städte- baulichen Vertrages. Alle drei Elemente müssen aufeinander abgestimmt sein. Der Durchführungsvertrag ist nicht selbst Teil des Bebauungsplans und muss deshalb nicht in der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbetei- ligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis gebracht werden. Der Durchführungsver- trag muss zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vom Vorhabenträger unterschrie- ben vorliegen. Der Durchführungsvertrag enthält eine terminierte Bauverpflichtung, innerhalb derer das Vorhaben errichtet und die Nutzung aufgenommen werden muss. Die Gemeinde hat die gesetzliche Voraussetzung des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB geprüft und bejaht, wonach der Vorhabenträger bereit und in der Lage sein muss, das planerisch abgesicherte Vorhaben umzusetzen. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ein Sondergebiet und damit ein Baugebiet nach der Baunutzungsverordnung fest. Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind gem. § 12 Abs. 3a Satz 2 BauGB nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durch- führungsvertrag verpflichtet hat. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind gem. § 12 Abs. 3a Satz 3 BauGB zulässig (siehe auch Textliche Festsetzung Nr. 2.1 auf dem Bebauungsplan). Voraussetzung dafür sind jedoch entsprechende Ratsbeschlüsse. § 13a BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ Der Bebauungsplan wird als sog. kleiner Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Plantyp liegen vor. Der Bebauungsplan setzt weder eine zulässige Grundflä- che im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO noch die Größe der Grundfläche fest. Maß- geblich ist deshalb gem. § 13a Abs. 1 Satz 3 BauGB die voraussichtlich versiegelte Fläche. Sie liegt eindeutig unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 20.000 qm. Die gesetzlichen Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB sind offen- sichtlich nicht gegeben. Der Bebauungsplan zielt erkennbar auch auf eine Maßnah- me der Innenverdichtung; Außenbereichsflächen werden nicht überplant. Geltendes Ortsrecht Unabhängig vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten für das Plangebiet die einschlägige Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift, die Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB und die Baumschutzsatzung der Gemeinde. Die Satzungen ste- hen der Vollzugsfähigkeit der Planung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht entgegen, sind aber im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. 4 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung 03. Umweltbelange 3.1 Umweltbericht Der Bauleitplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB in Ver- bindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Unabhängig davon bleiben Umwelt- belange abwägungsrelevant. Da es sich hier um die Aktualisierung des vorhandenen Baubestandes innerhalb der geschlossenen Ortschaft handelt, sind Umweltbelange durch die Neuplanung nicht betroffen. Der Bebauungsplan eröffnet auch keine Nut- zungsmöglichkeiten, die erstmals oder zusätzlich Emissionen verursachen. Die Insel ist auto- und damit lärmfrei. Selbst eine geringfügige Erhöhung der Gästezahl löst keine Lärmbelästigungen aus, die näher zu untersuchen wären. 3.2 Straßenverkehr Der Verkehr auf der Insel Spiekeroog ist geprägt von Fußgängern, Fahrradfahrern und dem Betrieb von Elektro-Fahrzeugen. Die Nutzung von Verbrennungsmotoren ist lediglich Sonderfahrzeugen gestattet (Feuerwehr, Rettungsdienst). 3.3 Klima Klimaschutz nach § 1a Abs. 5 BauGB / Bundesgesetz Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Dieser Grundsatz ist in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 1a Abs. 5 BauGB). Vor de m Hintergrund der globalen Klimaerwärmung sollte jede Bauleitplanung eine Aussage darüber enthalten, wie das Thema Klima in die Abwägung eing eflossen ist. Der Bebauungsplan sichert die Modernisierung eines bereits vorhandenen Hotelstandortes ab. Auswirkungen auf das Klima im Sin ne des bundesrechtlichen KNAG und es landesrechtlichen NKlimaG ergeben sich dadu rch nicht. Das WPG stellt an die Planung keine spezifischen Anforderungen. 3.4 Natur und Landschaft Bei Bebauungsplänen der Innentwicklung gelten gem. § 1 3a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der A ufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig. Eingriffe in Na tur und Landschaft durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind nicht zu besorgen. Ein naturschutzrechtlicher Eingriffsausgleich steht nicht in Rede. 3.5 Ver- und Entsorgung Erdgasversorgung Das Erdgasnetz wird von der EWE Netz GmbH, Netzregion Ostfriesland als Netzbe- treiber vorgehalten. Das Plangebiet wird, soweit noch nicht erfolgt, an das Erdgas- netz angeschlossen. Diverse Erdgasanbieter können von den potenziellen Kunden frei gewählt werden. 5 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung Stromversorgung Das Stromnetz wird von der EWE Netz GmbH als Netzbetreiber vorgehalten. Das Plangebiet wird, soweit noch nicht erfolgt, an das Stromnetz angeschlossen. Diverse Stromanbieter können von den potenziellen Kunden frei gewählt werden. Trinkwasserversorgung Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an das Versorgungsnetz des Ol- denburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes OOWV. Telekommunikation Über verschiedene Anbieter (z.B. EWE, Vodafone / Kabel Deutschland, Telekom) können Telekommunikationsnetze und -dienste (Telefonie, Internet, Fernsehen, Mo- bilfunk, Datendienste) in Anspruch genommen werden. Abwasserentsorgung (zentrale Abwasserbeseitigung) Die Abwasserentsorgung erfolgt über den OOWV, der die zentrale Kläranlage be- treibt. Oberflächenentwässerung Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird ein Oberflächenentwässerungs- konzept für das Baugrundstück vorgelegt. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt zentral über den Landkreis Wittmund und den vom Landkreis Wittmund beauftragten Abfuhrunternehmen. Die verschiedenen Abfallfrak- tionen werden zur Müllumschlagstation Spiekeroog transportiert. Von dort wird der Abfall zum Festland gebracht. 3.6 Verkehr Der Verkehr auf der Insel Spiekeroog ist geprägt von F ußgängern, Fahrradfahrern und dem Betrieb von Elektro-Fahrzeugen. Die Nutzung von Verbrennungsmotoren ist lediglich Sonderfahrzeugen gestattet (Feuerwehr, Rett ungsdienst). Eine besondere Verkehrs- bzw. Erschließungsplanung ist nicht erforderli ch. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraßen Süderloog im Norden und Sü dermenss im Westen er- schlossen. 04. Festsetzungen des Bebauungsplans Vorbemerkung Bei einem Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 Ba uGB ist die Gemeinde nicht an die Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB in Verbindung mit der BauNVO und der PlanzV gebunden. Andererseits kann sie auf diese Festsetzungsmöglichkeiten zurückgreifen. Bei der Festsetz ung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Baugrenzen hat di e Gemeinde Spiekeroog von dieser Möglichkeit folgend Gebrauch gemacht. 6 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung Art der baulichen Nutzung (Pkt. 1. Anlage PlanzV) • S.SO „Hotel, Schank- und Speisewirtschaft“ Maß der baulichen Nutzung (Pkt. 2. Anlage PlanzV) • Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 • Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II • Gebäudehöhe (GH) als Höchstmaß (11,00 m) Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (Pkt. 3. Anlage PlanzV) • Baugrenzen (siehe VBPL) 4.1 Art der baulichen Nutzung Sonstiges Sondergebiet (s.SO) Hotel / Schank- und Speisewirtschaft Mit der Festsetzung des s.SO „Hotel / Schank- und Speise wirtschaft“ wird auf den Ursprungsbebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ Bezug genommen. I n dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Textliche Fest setzung Nr. 1.3 „Sonstiges Sondergebiet Tourismus / Gewerbe Ortsmitte “ des Ursprungsbebauungsplans konkretisiert auf das Vorhaben, was tatsächlich realisiert werden soll (Hotel, Schank- und Speisewirtschaft (Restaura nt, Gaststätte)) (siehe dazu TF 1.) 4.2 Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,6 / Z II / GH 1 1,00 m) Die festgesetzten Maße der baulichen Nutzung korrespondi eren mit dem Vorhaben (siehe Vorhaben- und Erschließungsplan). Die festgeset zten Maße setzen den Rahmen, in dem das Vorhaben realisiert werden kann. 4.3 Baugrenzen Gleiches gilt für die Baugrenzen. Die Baugrenzen sind aus dem BPL Nr. 22 „Dorf“ übernommen. Eine Anpassung an das Vorhaben war hier nicht erforderlich. 4.4 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB) Mit dieser Festsetzung wird klargestellt, dass der Vorhab enträger nur das Vorhaben realisieren kann, zu dem er sich im Durchführungsvertrag v erpflichtet hat. Bei der Änderungen des Vorhabens ist ein neuer Durchführungsver trag erforderlich. Somit hat die Gemeinde Spiekeroog immer im Blick, was tatsächl ich vom Vorhabenträger realisiert werden soll. 4.5 Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Das Planzeichen markiert den Geltungsbereich des vorhabe nbezogenen Bebau- ungsplans als örtliche Satzung. Die Grenze des Geltun gsbereichs des Bebauungs- plans ist deckungsgleich mit den Straßenbegrenzungslini en der angrenzenden Ge- meindestraßen. 7 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung 05. Nachrichtliche Übernahmen Nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festset zungen, gemeindliche Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang sowie Denkmä ler nach Landesrecht sollen in den Bebauungsplan nachrichtlich übe rnommen werden, soweit sie zu seinem Verständnis oder für die städtebauliche B eurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind (§ 9 Abs. 6 BauGB). Vor diesem Hintergrund wurde die nachrichtliche Übernahme „Wasserschutzzone“ in den Beb auungsplan übernommen. 06. Hinweise Die Hinweise auf dem Bebauungsplan dienen insbesondere der Aufklärung, wie in bestimmten Situationen zu verfahren ist, oder geben H intergrundinformationen. Sie richten sich an alle, die an der Umsetzung des Bebauun gsplans beteiligt sind. Die Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Üb er die Hinweise hinaus können weitere Sachverhalte relevant sein, die bei der Umsetzung des Bebauungs- plans zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. 07. Planverfasser / Unterschriften Unterzeichnet: Spiekeroog, den ……………………………………… (Bürgermeister) Entwurfsbearbeitung und Verfahrensbetreuung : Ubben - Ihnken - Ufken Partnerschaft mbB ARCHITEKTEN + INGENIEURE Vor dem Drostentor 4 26427 Esens Tel.: 04971-92910 mail@uiu-esens.de www.uiu-esens.de 8
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