Satzungsbeschluss | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 Hotel Inselfriede
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Hotel Inselfriede
Hintergrund
Der Rat hat am 25.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 beschlossen. Vorhabenträgerin ist die Betreiberin des Vier-Sterne-Hotels am Südermenss 1. Der Plan wird als Innenentwicklungsplan nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Zwei Runden der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung fanden zwischen Juli und Oktober 2024 statt; 15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange gingen ein, keine privaten Einwände.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft Gäste und Beschäftigte des Hotels sowie die unmittelbare Nachbarschaft am Südermenss. Für die breite Inselgemeinschaft entsteht ein verändertes Ortsbild in der Ortsmitte. Die geplante Erweiterung schafft bis zu 13 zusätzliche Hotelzimmer und verbessert Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz.
Die wichtigsten Punkte
- Das Hotel Inselfriede am Südermenss 1 soll saniert, aufgestockt und um einen Erweiterungsbau ergänzt werden
- Geplant sind bis zu 13 zusätzliche Zimmer sowie Verbesserungen bei Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sichert die Verknüpfung von Betriebswohnungen mit dem Erweiterungsvorhaben vertraglich ab
- Die Erschließungspflicht wird per Durchführungsvertrag auf die Vorhabenträgerin übertragen
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Plan als Satzung zu beschließen und den Bürgermeister zum Abschluss des Durchführungsvertrags zu ermächtigen
Relevanz für Insulaner:innen: 7/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/091/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 5 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (5)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-890 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Satzungsbeschluss | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 Hotel Inselfriede Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 unter der Vorlagen- Nr. 01/051/2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ beschlossen. Auf den Flurstücken 236/4 und 193/8, Flur 2, befindet sich das Hotel „Inselfriede“. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Hotel zu modernisieren, baulich zu erweitern und den Anforderungen der Zeit anzupassen. Mit der Vorhabenträgerin ist im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens über die Verfahrensweise Einigung erzielt worden. Die Vorhabenträgerin hat den nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB erforderlichen Antrag gestellt. Die Planungsabsicht wurde in den Planunterlagen umgesetzt, die Planunterlagen haben öffentlich gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB ausgelegen. Der Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog in der Fassung der 7. Änderung entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als Sonderbaufläche Zweckbestimmung: T ourismus/ Gewerbe- Ortsmitte dargestellt. Um eine möglichst passgenaue Bauleitplanung aufzustellen, die der Gemeinde die größtmögliche Steuerung an die Hand gibt, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Dieser Plantyp erlaubt Festsetzungen und begleitende vertragliche Regelungen in dem zwingend abzuschließenden Durchführungsvertrag, die in einem klassischen Angebotsbebauungsplan nicht möglich sind. Über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und den Durchführungsvertrag wird u.a. sichergestellt, dass Betriebswohnungen an das Vorhaben der Erweiterung eng verknüpft sind. Zudem wird eine Erschließungsverpflichtung auf die Vorhabenträgerin übertragen. Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt sind, wird der Bebauungsplan als Plan der Innenentwicklung aufgestellt. Das ist möglich, wenn der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen (Brachen) oder – wie hier – der Nachverdichtung dient und das Flächenmaß von 20.000 qm überbaubarer Grundfläche nicht überschreitet. Die Aufstellung erfolgt in einem beschleunigten Verfahren, sodass die sonst übliche frühzeitige Beteiligungsphase nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB entfällt. Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/091/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 28.11.2024 Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 10.12.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 19.12.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 13.02.2025 Betreff: - 2 - Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fanden nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig im Zeitraum vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 statt. Das Ergebnis dieser Beteiligungen ist in die Planung eingeflossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 und der Anhörung Träger öffentlicher Belange vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 gingen insgesamt 12 Stellungnahmen ein. 12 Träger öffentlicher Belange nahmen zum Bebauungsplanentwurf Stellung. Es liegen keine privaten Anregungen vor. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB fanden gleichzeitig im Zeitraum vom 10.10.2024 bis zum 25.10.2024 statt. Das Ergebnis dieser Beteiligungen ist in die Planung eingeflossen. Im Rahmen einer erneuten Auslegung vom 10.10.2024 bis zum 25.10.2024 und der Anhörung Träger öffentlicher Belange vom 10.10.2024 bis zum 25.10.2024 gingen insgesamt 3 Stellungnahmen ein. 3 Träger öffentlicher Belange nahmen zum Bebauungsplanentwurf Stellung. Es liegen keine privaten Anregungen vor. Die eingegangenen Stellungnahmen zu den Beteiligungsschritten sind zusammengestellt worden und liegen dieser Vorlage bei. Zu den Eingängen ist jeweils ein Entscheidungsvorschlag beigefügt, über den der Rat abschließend befindet. Die Inhalte der Planung können dem Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ und dem Vorhabens- und Erschließungsplan entnommen werden. Die ebenfalls beigefügte Begründung zum Bebauungsplan dient dessen Verständnis und seiner Erläuterung. Die Begründung ist selbst nicht T eildes Bebauungsplanes. Beschlussvorschlag: 1. Den in den Zusammenstellungen der Anregungen und Stellungnahmen (Abwägung der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB) enthaltenen Entscheidungsvorschlägen wird zugestimmt. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ (Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan) wird als Satzung beschlossen. 3. Der Rat der Gemeinde berechtigt den Bürgermeister, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ abzuschließen. 4. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wird ebenfalls beschlossen. Anlagenverzeichnis: 01_B-Plan_24_Inselfriede_Beantragung_2024-06-20 02_B-Plan_24_Hotel_Inselfriede_2024 03_B-Plan_24_VEP 04_B-Plan24_Durchfuehrungsvertrag 05_B-Plan_24_Begruendung 06_B-Plan_24_Abwaegungen 07_B-Plan_24_Aenderungen_zur_Offenlage_II_2024-10-08 Spiekeroog, den 28.01.2025 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 3 -
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
- 📄01 B-Plan 24 Inselfriede Beantragung 2024-06-20PDF; CHARSET=UTF-841 kB
- 📄02 B-Plan 24 Hotel Inselfriede 2024PDF; CHARSET=UTF-81.8 MB≈ 22 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Übersicht 1 : 5.000 Topographische Karte 1 : 25.000 BEZEICHNUNG: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 UNTERSCHRIFT DATUM DER ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANS WURDE AUSGEARBEITET VON: Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am ________ die Aufstellung des VBPL (Planteil 1) und V+E-Plan (Planteil 2) Nr. 24 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am ________ ortsüblich bekanntgemacht. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) Verfahrensvermerke Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am ________ dem Entwurf des VBPL (Planteil 1) und V+E-Plan (Planteil 2) Nr. 24 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 mit der Begründung haben in der Zeit vom ________ bis zum ________ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Beteiligung wurden am _________ ortsüblich bekanntgemacht. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat den VBPL (Planteil 1) und V+E-Plan (Planteil 2) Nr. 24 nach Prüfung der Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am ________ als Satzung (§ 10 BauGB) sowie die Begründung beschlossen. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des geänderten / VBPL (Planteil 1) und V+E-Plan (Planteil 2) ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 214 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans nicht geltend gemacht worden. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) Hinweise sonstiges Sondergebiet Planzeichenerklärung 1. Art der baulichen Nutzung s. SO Zeichnerische Darstellungen und Festsetzungen Maßstab 1:500 c 2024 Amtliche Karte 1 :5.000 (AK 5) - Maßstab 1:5.000 Topographische Karte 1:25.000 (TK 25) - Maßstab 1:25.000 Liegenschaftskarte - Maßstab 1:500 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - Katasteramt Wittmund - Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftkatasters und weist die städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollstandig nach (Stand vom ________). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich. Wittmund, den __________ ........................................ Katasteramt Wittmund Unterschrift 3. Baunutzungsverordnung Für die städtebauliche Beurteilung von Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBI. S. 2023, Nr. 176) anzuwenden. 1. Altstandorte/Altablagerungen Sollten sich bei der Durchführung von Erd- oder Bauarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte ergeben, ist unverzüglich die untere Abfallbehörde des Landkreises Wittmund zu benachrichtigen. Meldepflichtig sind der Leiter der Arbeiten oder die bauausführende Firma. 4. Bodenschutz Bei bekannt werden schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) bzw. des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) ist unverzüglich die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Wittmund zu unterrichten. Quelle: Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) in der aktuellen Fassung. 2. Bau- und Bodendenkmale Sollten bei den vorgesehenen Erd- oder Bauarbeiten archäologische Kulturdenkmale (Bau- und Bodendenkmale) festgestellt werden, sind diese unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittmund oder der Ostfriesischen Landschaft zu melden. Der Finder und der Leiter von Erd- oder Bauarbeiten sind verpflichtet, Bodenfunde anzuzeigen. Eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde ist erforderlich, wenn Erd- oder Bauarbeiten an einer Stelle vorgenommen werden, wo Funde vermutet werden. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Quelle: Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) in der aktuellen Fassung. Beteiligung der Behörden (§4 Abs. 2 BauGB) Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Anschreiben der Gemeinde Spiekeroog vom ________ in der Zeit vom ________ bis zum ________ durchgeführt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten wurden mit gleichem Anschreiben von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) Inkrafttreten (§ 10 Abs. 3 BauGB) Der geänderten / VBPL (Planteil 1) und V+E-Plan (Planteil 2) ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Amtsblatt für den Landkreis Wittmund vom ________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplans Nr. 24 ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung am ________ in Kraft getreten. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) 5. Kampfmittelbeseitigung Sollten bei den geplanten Erd- oder Bauarbeiten Hinweise auf Kampfmittel (z.B. Granaten, Panzerfäuste, Minen, etc.) gefunden werden, ist die zuständige Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) des Landes Niedersachsen bei der Regionaldirektion Hameln-Hannover des LGLN zu benachrichtigen. 4. Sonstige Planzeichen Kartengrundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 2. Höhe baulicher Anlagen 2.1 Die Gebäudehöhe ist das Maß zwischen Oberkante Straßenmitte der Straße Südermenss, gemessen in Fassadenmitte (Bereich Gastronomie und Erweiterungsbau) und der oberen Kante des Gebäudes. Die Gebäudehöhe darf nur von untergeordneten Bauteilen (z.B. Schornsteine, Antennen, Aufzüge oder Wetterstationen) überschritten werden. 2.2 Die Gebäudehöhe wird auf max. 11,0 m festgesetzt. 6. Lage vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen Vor Beginn von Erd- oder Bauarbeiten sind die Bauunternehmen verpflichtet, sich rechtzeitig mit den jeweils zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, deren Leitungen vor Ort verlegt sind, abzustimmen (Erkundigungspflicht der Ausbauunternehmer). Die jeweils zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen informieren über die Lage der vor Ort vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Der Bauunternehmer genügt dieser Erkundigungs- und Prüfungspflicht nicht, wenn er sich lediglich bei dem Grundstückseigentümer bzw. bei der Kommunalverwaltung erkundigt. "Hotel / Schank- und Speisewirtschaft" 7. Weitere Satzungen der Gemeinde Spiekeroog Für das Plangebiet gelten zusätzlich folgende Satzungen der Gemeinde Spiekeroog, die zu beachten sind: - die Erhaltungssatzung - die Baumschutzsatzung Nachrichtliche Übernahmen 1. Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt komplett in der Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Spiekeroog. Die Schutzzonenverordnung vom 17.08.1970 sowie die Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) vom 09.11.2009 sind zu beachten. "Hotel Inselfriede" (Planteil 1) Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 24 "Hotel Inselfriede" Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Grundflächenzahl 2. Maß der baulichen Nutzung II 0.6 3. Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB) 3.1 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig. 3. Bauweise, Baugrenzen und nicht überbaubare Flächen außerhalb der Baugrenzen Baugrenze Überbaubare Flächen innerhalb - Katasteramt Wittmund - Flur: Gemarkung: Datum des Feldvergleichs: Aktenzeichen: Planunterlage 2 Spiekeroog 22.04.2024 Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung im sonstigen Sondergebiet (s. SO) - "Hotel / Schank- und Speisewirtschaft" 1.1 Das sonstige Sondergebiet dient der Unterbrigung eines Hotelbetriebs mit einer allgemein zugänglichen Gastronomie. Zulässig sind: - Hotel - Schank- und Speisewirtschaft (Restaurant, Gaststätte) 0.6 GH: 11.00 m II s. SO Gebäudehöhe als HöchstmaßGH: 11.00 m 3.00 25.00 3.00 3.00 3.00 1. Dächer 1.1 Alle Dächer, mit Ausnahme von Dächern der Dachausbauten und Verandendächern, sind als gleichgeneigte Sattel- oder Krüppelwalmdächer auszubilden. Für sämtliche Gebäude ist eine Dachneigung von weniger als 35° und mehr als 50° zur Waagerechten nicht zulässig. Der Krüppelwalm darf höchstens 30 % der Höhe zwischen der Waagerechten zwischen den Schnittpunkten der Traufenwand-Außenhaut mit der äußeren Dachhaut und dem First betragen. Jedes einzelne Gebäude ist mit nicht dauerhaft glänzenden Pfannen einer Sorte einzudecken in den Farben der Farbtöne rot bis rotbraun gemäß Punkt 11 „Farbe“. 1.2 Dachgauben sind als Giebelgaube, Walmgaube und als gerade Schleppgaube zulässig. Die Seitenwände der Schleppgaube sind senkrecht auszuführen. Giebel- und Walmgauben sind mit einer Dachneigung zwischen 35°-50°, Schleppgauben mit einer Dachneigung zwischen 20°-30° zulässig. Die Gaubenhöhe ist das Maß der Senkrechten vom Dachaustritt der Gaube bis zur Gaubentraufe bzw. bis zum First der Gaube. Die Seitenleibungen sind gleichbreit zu gestalte. 1.3 Dacheinschnitte (z.B. Loggien) sind nicht zulässig. 1.4 Windfedern sind grundsätzlich anzubringen, Farben weiß oder grün gemäß Punkt 11 „Farbe“. 1.5 Aus der Dachfläche ragende Bauteile wie z.B. Entlüftungsrohre sind im Farbton der Dacheindeckung und Schornsteine sind im Farbton der Außenwände zu halten. 1.6 An traufständigen Häusern darf der Abstand der Traufe zur Traufwand nicht weniger als 0,25 m und nicht mehr als 0,70 m betragen. 1.7 Giebelwände sind bündig (ohne Versatz) auszuführen. Der Dachüberstand an der Giebelwandseite darf maximal 0,35 m betragen. 2. Fassade 2.1 Die straßen- und platzseitigen Giebelwände eines Gebäudes dürfen nicht breiter als 10,00 m sein 2.2 Arkaden und Kragdächer sind nicht zulässig. 3. Fenster und Türöffnungen 3.1 Das einzelne Fenster, mit Ausnahme von Schaufenstern, muss bei einer Glasfläche von über 0,6 qm eine Zweiteilung durch Sprossen, bei über 1,0 qm mindestens eine Dreiteilung aufweisen; eine Glasfläche dieser Fenster darf eine Größe von 0,4 qm nicht überschreiten. Vorhandene Fenster mit klassischer Aufteilung und oberen Rundbögen sind in der vorhandenen Form zu erhalten und in Glas auszuführen. 3.2 Schaufenster sind nur im Erdgeschoss von gewerblichen Nutzungen zulässig. Senkrechte Teilungen von Schaufenstern und Türen müssen mindestens alle 2,00 m erfolgen. Die trennenden Pfeiler oder Wandflächen müssen bündig mit der übrigen Fassade und mindestens 24 cm breit sein. 3.3 Außentüren an Hauptgebäuden müssen aus Holz gefertigt sein. Sie müssen weiß oder/und grün gemäß Punkt 11 „Farbe“ gestrichen werden. 3.4 Als Material für die Fenster sind nur Holz mit Farbanstrich in weiß und/oder dunkelgrün gemäß Punkt 11 „Farbe“ sowie Kunststoff mit gleicher Profilierung und Farbe wie Holzkonstruktionen zulässig. 3.5 Vom öffentlichen Straßenraum einsehbare Falttore sind nicht zulässig. 3.6 Fenster mit einer Fensterglasfläche größer als 0,4 qm sind mit min. 25 mm und max. 80 mm breiten beidseitig aufliegenden Sprossen zu unterteilen. 3.7 Eine Verglasung von Fenstern mit gewölbten Scheiben ist unzulässig. 4. Veranden 4.1 Veranden im Sinne dieser Satzung sind unselbständige, konstruktiv mit einem (Haupt)Gebäude verbundene, erdgeschossige Bauteile, die als Vorbau vor die Gebäudeumfassungswand und die Überdachung vorspringen. 4.2 Offene Veranden sind Veranden, die nicht dauerhaft beheizbar sind, eine umlaufende Brüstung besitzen und nicht zu allen Seiten Fenster oder Türen haben. Geschlossene Veranden sind Aufenthaltsräume im Sinne von § 2 Abs. 8 der Niedersächsischen Bauordnung in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzungsänderung geltenden Fassung. 4.3 Die Dachflächen der Veranden sind als Pultdach mit einer vom Hauptgebäude in Material und Farbe abweichenden Dacheindeckung auszuführen. Als Dachmaterialien und Dachfarben sind nur matte Ausführungen zulässig. Als Dachmaterialien sind besandete oder unbesandete Dichtungsbahnen, Flachdachabdichtungen und Metallstehfalzabdeckungen zulässig. Als Farben sind schwarz und anthrazit zulässig. Dachbegrünung ist zulässig. Die zulässige Dachneigung liegt zwischen 10° und 15° zur Waagerechten. 4.4 Die maximale Tiefe einer Veranda, gemessen im rechten Winkel zum (Haupt)Gebäude darf 4,00 m nicht überschreiten; maßgeblich ist das aufgehende Außenmauerwerk der dem (Haupt)Gebäude gegenüberliegenden Außenwand bzw. Brüstung der Veranda. 5. Materialien 5.1 Alle sichtbaren Wandflächen sind mit Sichtmauerwerk unter Verwendung der dunkelroten/rotbraunen Ziegel nicht größer als NF-Format, liegend zu vermauern (gemäß Punkt 11 „Farbe“), weiß oder ungefärbtem Zementmörtel verfugt auszuführen. Zulässig ist eine weiße Schlämmung. 5.2 Giebeldreiecke können als Material für die Ansichtsflächen der Außenwände senkrechte Holzverschalungen haben, die mit einem Farbanstrich in dunkelgrün gemäß Punkt 11 „Farbe“ herzustellen sind. 5.3 Nebengebäude können als Material für die Ansichtsflächen der Außenwände Holzverschalung haben, die naturbelassen / unbehandelt sind oder mit einem Farbanstrich in dunkelgrün gemäß Punkt 11 „Farbe“ herzustellen sind. 6. Werbeanlagen 6.1 Werbeanlagen sind nur unterhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses zulässig; ist kein 1. Obergeschoß vorhanden, bis zur Fensterbrüstung des Dachgeschosses. 6.2 Parallel zur Fassade angebrachte Werbeanlagen (Flachwerbung) dürfen nicht mehr als 0,25 m ausladen und eine Höhe von 0,60 m nicht überschreiten. Die Länge der Schriftzüge eines Fassadenabschnitts, Farbbänder oder Zeichen dürfen nicht mehr als 3,00 m betragen. Zu den seitlichen Gebäudekanten und zu den Grenzen eines Fassadenabschnittes ist jeweils ein Mindestabstand von 0,75 m einzuhalten. 6.3 Senkrecht zur Fassade angeordnete Werbeanlagen (Ausleger) dürfen nicht tiefer als 0,20 m und nicht höher als 0,60 m sein. Sie dürfen nicht mehr als 0,80 m auskragen. Die Unterkante der Werbeanlage muss mindestens 2,50 m über der Erschließungsstraßenmitte liegen. Je Geschäft ist nur ein Ausleger zulässig. Örtliche Bauvorschriften (§ 84 NBauO) Erneute Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB) Die nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Beteiligten wurden mit gleichem Anschreiben von der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt. Die Dauer der Frist zur Stellungnahme wurde angemessen verkürzt. Spiekeroog , den __________ ....................................... (Bürgermeister) Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Neuaufstellung des VBPL (Planteil 1) und V+E-Plan (Planteil 2) Nr. 24 "Hotel Inselfriede", bestehend aus den Planzeichnungen, den nebenstehenden textlichen Festsetzungen und den nebenstehenden Örtlichen Bauvorschriften, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Spiekeroog , den __________ ........................................ (Bürgermeister) (Siegel) Präambel Die Dauer der Auslegung wurde angemessen verkürzt. Spiekeroog, den __________ ..................................... (Bürgermeister) 6.4 Werbeanlagen mit Tagesleucht- und Reflexfarben, mit wechselndem oder beweglichem Licht sowie mit Spiegeln unterlegte, akustische oder bewegliche Werbeanlagen sind unzulässig. 6.5 Das Anbringen von Plakaten und Aufklebern derselben ist nur an Laden- und Schaufenstern zulässig. Die Fläche der angebrachten Plakate darf insgesamt 1/5 der Glasfläche des jeweiligen Fensters nicht überschreiten. Farbanstriche auf Glasflächen der Laden- und Schaufenster sind unzulässig. 6.6 Warenautomaten sind an Einfriedigungen oder in Vorgärten unzulässig. Warenautomaten dürfen nicht vor die Gebäudeaußenwand hervortreten. Je Geschäft ist nur ein Warenautomat am Gebäude zulässig. 7. Markisen und Rollläden 7.1 Vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbare, starre Markisen sind unzulässig. 7.2 Einziehbare Markisen sind nur im Erdgeschoss zulässig. Sie müssen eine textil- oder textilstrukturähnliche, nicht glänzende Oberfläche aufweisen. Sie dürfen nicht mehr als 1,20 m auskragen und dürfen eine Länge von 3,50 m nicht überschreiten. Markisen müssen eine Mindesthöhe von 2,30 m über Erschließungsstraßenmitte, von der Fassadenmitte aus gemessen, einhalten. 7.3 Außenrollläden sind nicht zulässig. 8. Einfriedungen 8.1 Als Einfriedung sind zulässig: Staketenzäune, gehobelte Bohlenzäune und lebende Hecken (Dünenrosen, Hainbuche, Liguster). 8.2 Die Zäune sind dunkelgrün und/oder weiß gemäß Punkt 11 „Farbe“ zu streichen. 8.3 Die Zäune sind straßen- und platzseitig bis zu einer max. Höhe von 1,40 m zulässig. 9. Nebengebäude 9.1 Die Ansichtsflächen von Nebengebäuden sind nur in Materialien und Farben gem. Punkt 5 zulässig. 9.2 Die Dachflächen von Nebengebäuden können mit Ziegeln in den Farbtönen „rot bis rotbraun“ gemäß Punkt 11 „Farbe“ eingedeckt werden. Des Weiteren sind als Dachmaterialien besandete oder unbesandete Dichtungsbahnen, Flachdachabdichtungen und Metallstehfalzabdeckungen zulässig. Als Farben sind schwarz und anthrazit zulässig. Dachmaterialien und Dachfarben sind nur in matten Ausführungen zulässig. Dachbegrünung ist zulässig. 10. Sonstige bauliche Anlagen 10.1 Von der Verkehrsfläche einsehbare oberirdische, ortsfeste Behälter für verflüssigte oder unverflüssigte Gase und luftgetragene Schwimmbadüberdachungen sind nicht zulässig. 10.2 Freistehende Treppen an Gebäuden, ausgenommen Feuerleitern, mit mehr als 6 Auftritten sind nicht zulässig. 10.3 Freistehende Masten und Antennen, ausgenommen Fahnenmasten, sind nicht zulässig. 10.4 Für jedes Gebäude ist maximal eine Außenantenne zulässig. 11. Farbe 11.1 Für die in den Punkten 1 und 5 festgesetzten Farbtöne „rot bis rotbraun“ sind Farben zu verwenden, die sich im Rahmen der nachstehend aufgeführten Farbmuster nach Farbregister RAL 8 40 HR halten: 2002 blutorange 3000 feuerrot 3002 kaminrot 3003 rubinrot 3011 braunrot 3013 tomatenrot 11.2 Für den in den Punkten 1, 3, 5 und 8 festgesetzten Farbton „grün“ oder „dunkelgrün“ sind Farben zu verwenden, die sich im Rahmen der nachstehend aufgeführten Farbmuster nach Farbregister RAL 8 40 HR halten: 6001 smaragdgrün 6002 laubgrün 6005 moosgrün 6016 türkisgrün 6028 kiefergrün 6029 minzgrün 11.3 Für den in den Punkten 1, 3, 5 und 8 §§ 2, 4, 5, 6, und 9 festgesetzten Farbton „weiß“ sind Farben zu verwenden, die sich im Rahmen der nachstehend aufgeführten Farbmuster nach Farbregister RAL 8 40 HR halten: 1013 perlweiß 9001 cremeweiß 9002 grauweiß 9010 reinweiß 12. Ausnahmen Von den Örtlichen Bauvorschriften unberührt bleiben folgende Bausegmente des Bestandsgebäudes: - Fenster und Eingangsbereich, hier insbesondere die Eingangstür, im Bereich des Pubs - vorhandene Schieferverkleidung der Bestandsgauben - der Punkt 1.7 gilt nicht für die Bestandsgebäude 13. ImOrdnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt gem. § 80 Abs. 3 NBauO handelt, wer im räumlichen Geltungsbereich der vorliegenden Satzung vorsätzlich oder fahrlässig den vorstehenden örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EURO geahndet werden. 8. Planüberdeckung Der VBPL Nr. 24 "Hotel Inselfriede" überdeckt die Örtliche Bauvorschrift für den Ortskern Spiekeroog - Gestaltungssatzung I (Baugestaltungssatzung). Die überdeckten Teile treten mit Inkrafttreten dieses VBPL außer Kraft. Die Örtlichen Bauvorschriften auf diesem VBPL ersetzen somit die zitierte Baugestaltungssatzung.Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
- 📄03 B-Plan 24 VEPPDF; CHARSET=UTF-82.7 MB≈ 6 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Vorhaben- und Erschließungsplan Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 “Hotel Inselfriede” der Gemeinde Spiekeroog (Planteil 2) 1 3.003.63 3.55 3.14 19.99 10.74 10.49 M 1:500Lageplan 230710 Bauherr: Bauvorhaben: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog Sanierung, Umbau und Erweiterung Südermenss 1 26474 Spiekeroog Bestand Neu -0.90 -0.90 Höhenbezug Aufstockung Sanierung eines Hotels Erweiterungsbau mit Nebenräumen Keller Keller 12.34 9.82 5 6.52 4.82 2.51 5 2.92 4.09 5 1.26 5 4.95 6.21 5 6.97 9.11 5 11.34 19.99 64 5 Planinhalt: Grundriss Kellergeschoss Bauvorhaben: Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog N Vorhanden Sanierung, Umbau und Erweiterung Neu Südermenss 1 26474 Spiekeroog 47 x 58 cm HC/lh 230710-VEP-KG Blattgröße: gezeichnet: Planungsstand: Grundlage VEP Blatt-Nr.: Maßstab: M 1:100 geprüft: Sanierung Sanierung Sanierung eines Hotels Sanierung Sanierung Sanierung Sanierung B B C C Terrasse Erweiterungsbau mit 4 Hotelzimmern Bestand - Pub/Hotelzimmer Bestand - Hotelzimmer 19.44 7.16 9.32 5 7.16 1.26 5 16.48 5 16.26 5 46.44 5 99 75 18.49 75 19.99 4.50 10.2450 50 9.99 20.00 5 15.95 Planinhalt: Grundriss Erdgeschoss Bauvorhaben: Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog Vorhanden Sanierung, Umbau und Erweiterung Neu Südermenss 1 26474 Spiekeroog N 64 x 65 cm HC/lh 230710-VEP-EG Blattgröße: gezeichnet: Planungsstand: VEP Grundlage Blatt-Nr.: Maßstab: M 1:100 geprüft: Sanierung Sanierung Sanierung eines Hotels B B C C Erweiterungsbau mit 4 Hotelzimmern Bestand / Aufstockung - Hotelzimmer Bestand - Hotelzimmer 2.20m 2.00m 1.00m 2.00m 1.00m 2.20m 2.20m 2.00m 1.00m 2.00m 2.20m 2.00m 2.20m 4.50 19.99 10.24 19.44 16.26 5 45.94 5 9.32 5 7.15 5 16.48 20.00 5 29.99 5 15.95 10.00 Planinhalt: Grundriss Obergeschoss Bauvorhaben: Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog Vorhanden Sanierung, Umbau und Erweiterung Neu Südermenss 1 26474 Spiekeroog N 59 x 61 cm HC/lh 230710-VEP-OG Blattgröße: gezeichnet: Planungsstand: VEP Grundlage Blatt-Nr.: Maßstab: M 1:100 geprüft: Sanierung Sanierung Sanierung Sanierung Sanierung eines Hotels B B C C Erweiterungsbau mit 3 Hotelzimmern Aufstockung - Hotelzimmer Bestand - Hotelzimmer 4.50 19.99 10.24 19.44 16.26 5 45.94 5 9.32 5 7.15 5 16.48 29.99 5 15.95 1.00m 2.00m 2.20m 2.20m 2.00m 1.00m 1.00m 1.00m 2.00m 2.00m 2.20m 2.20m 1.00m 2.00m 2.20m Planinhalt: Grundriss Dachgeschoss Bauvorhaben: Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog Vorhanden Sanierung, Umbau und Erweiterung Neu Südermenss 1 26474 Spiekeroog N 57 x 62 cm HC/lh 230710-VEP-DG Blattgröße: gezeichnet: Planungsstand: VEP - Grundlage Blatt-Nr.: Maßstab: M 1:100 geprüft: Sanierung Sanierung Sanierung Sanierung Sanierung eines Hotels Sanierung B B C C 6.60 05 4.04 95 9.32 55 1.32 45 10.65 8.35 05 2.52 95 8.31 05 2.52 95 10.883.06 3.10 10.84 5.75 Traufhöhe ab Höhenbezugspunkt (-0.90m) 5.09 10.84 Firsthöhe ab Höhenpunkt (-0.90m) Systemschnitt B-B Systemschnitt C-C ±0.00±0.00 50° 20° 20° 20° 20° 20° 20° 50° 50° 50° 50° ±0.00±0.00 -0.90 -0.90 -0.90 -0.90 1.00 m 2.20 m 2.00 m 2.20 m 2.00 m 1.00 m 1.00 m 2.00 m 2.20 m 1.00 m 2.00 m 2.20 m 1.00 m 2.00 m 2.00 m 2.20 m 2.20 m Planinhalt: Systemschnitt B-B Bauvorhaben: Bauherr: Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog Vorhanden Sanierung, Umbau und Erweiterung Neu Südermenss 1 26474 Spiekeroog Systemschnitt C-C Höhenpunkt ±0.00m Höhenpunkt -0.90m (Straßenmitte) 77 x 37 cm HC/lh 230710-VEP-SN Blattgröße: gezeichnet: Planungsstand: VEP Grundlage Blatt-Nr.: Maßstab: M 1:100 geprüft: Sanierung, Photovoltaiknutzung Sanierung, Photovoltaiknutzung eines Hotels Sanierung Sanierung Bauvorhaben: Bauherr: Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Hotels Südermenss 1 26474 Spiekeroog Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog gezeichnet: geprüft: Blattgröße: Maßstab: Planungsstand: Planinhalt: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben. Ansichten 1:100 Bauantrag HC/lh 78 x 35cm Ansicht Osten Ansicht Norden Blatt NR.: 230710-BA-AN Ansicht Süden Bauvorhaben: Bauherr: Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Hotels Südermenss 1 26474 Spiekeroog Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog gezeichnet: geprüft: Blattgröße: Maßstab: Planungsstand: Planinhalt: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben. Ansichten, Perspektiven 1:100, ohne Bauantrag HC/lh 78 x 35cm Perspektive Norden Ansicht Westen Blatt NR.: 230710-BA-AN, PE Perspektive Nord-Ost Bauvorhaben: Bauherr: Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Hotels Südermenss 1 26474 Spiekeroog Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG Süderloog 12 26474 Spiekeroog gezeichnet: geprüft: Blattgröße: Maßstab: Planungsstand: Planinhalt: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, und sie darf durch den Empfänger oder Dritte auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben. Perspektiven ohne Bauantrag HC/lh 78 x 35cm Perspektive Westen Perspektive Osten Blatt NR.: 230710-BA-PE Perspektive Nord-West Perspektive Süd-Ost
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
- 📄05 B-Plan 24 BegruendungPDF; CHARSET=UTF-861 kB≈ 19 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 “Hotel Inselfriede” der Gemeinde Spiekeroog Planteile 1 und 2 1 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung Inhaltsverzeichnis 01. Grundlagen der Planaufstellung 3 1.1 Verfahrensstand 3 1.2 Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s 3 1.3 Räumliche Lage und Geltungsbereich des Bauleitplans 3 02. Planerische Vorgaben 3-5 2.1 Raumordnung 3-4 2.2 Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) 4 2.3 Allgemeines Bau- und Planungsrecht 4-5 03. Umweltbelange 5-6 3.1 Umweltbericht 5 3.2 Straßenverkehr 5 3.3 Klima 5 3.4 Natur und Landschaft 5-6 3.5 Ver- und Entsorgung 6 3.6 Verkehr 6 04. Festsetzungen des Bebauungsplans 7-8 Vorbemerkung 7 4.1 Art der baulichen Nutzung 7 4.2 Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,6 / Z II / GH 11 ,00 m) 7 4.3 Baugrenzen 7 4.4 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB) 7 4.5 Sonstige Planzeichen 8 05. Örtliche Bauvorschriften (§ 84 NBauO) 8 06. Nachrichtliche Übernahmen 9 07. Hinweise 9 08. Planverfasser/Unterschriften 9 2 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung 01. Grundlagen der Planaufstellung 1.1 Verfahrensstand Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 die Aufstel- lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Ho tel Inselfriede“ (Planteile 1 und 2) beschlossen. In der Zeit vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 wurde n die Beteiligungen nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. Weil der Bebauungsplan nach diesen Beteiligungen um Ör tliche Bauvorschriften er- gänzt wurde, war eine erneute Beteiligung erforderlich. Die erneute Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Zeit vom 10.10.2024 bis zum 25.1 0.2024 durchgeführt. Dabei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänder ten / ergänzten Teilen abgeben werden können. Die Dauer der Beteiligungen w urde angemessen verkürzt (2 Wochen). Außerdem wurde der Kreis der Beteiligte n nach Prüfung der Betroffenheiten begrenzt. 1.2 Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsp lans Auf den Flurstücken 236/6 und 193/8, Flur 2, befindet sich das Hotel „Inselfriede“. Der Vorhabenträger beabsichtigt, das Hotel zu modernisieren und den Anforderun- gen der Zeit anzupassen. Entsprechend den städtebaulichen Vorstellungen der Geme inde sollen Beherber- gungsbetriebe ab einer bestimmten Größenordnung künft ig über vorhabenbezogene Bebauungspläne abgesichert werden, um die städtebaulich e Entwicklung in dem Planbereich enger in den Blick nehmen zu können. Mit dem Bauvorhaben soll im No- vember 2024 begonnen werden. 1.3 Räumliche Lage und Geltungsbereich des Bauleitpl ans Die Lage des Plangebiets im Raum ist den Übersichtsplänen im Maßstab 1:25.000 und 1:5.000 auf dem Bauleitplan zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans im Maß stab 1:500 ergibt sich aus den äußeren Grenzen des Plangebiets. 02. Planerische Vorgaben 2.1 Raumordnung Der vorliegende Bebauungsplan entspricht den Grundsätzen und Zielen der Raum- ordnung, die sich aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP Neubekanntma- chung 2017, Änderungsverordnung 2022) und dem Regionalen Raumordnungspro- gramm für den Landkreis Wittmund (RROP 2006) ergeben. Maßgeblich ist über das Landesrecht hinaus der länderübergreifende Raumord- nungsplan für den Hochwasserschutz. Dieser ist vorliegend nicht tangiert. 3 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung Im Ergebnis ist der Bebauungsplan gem. § 4 Abs. 1 Sat z 1 ROG damit raumverträg- lich. 2.2 Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Fl ächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog in der Fassung der 7. Änderung ent wickelt. Im Flächennut- zungsplan ist der Geltungsbereich als Sonderbaufläche Zweckbestimmung: Touris- mus / Gewerbe-Ortsmitte dargestellt. 2.3 Allgemeines Bau- und Planungsrecht Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) Der Bauleitplan ist gem. § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung angepasst. § 12 BauGB „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 12 BauGB ist durch drei Elemente gekennzeichnet: den vom Vorhabenträger vorzulegenden Vorhaben- und Erschlie- ßungsvertrag, den von der Gemeinde als Satzung zu beschließende vorhabenbezo- gene Bebauungsplan und den Durchführungsvertrag als Sonderform eines städte- baulichen Vertrages. Alle drei Elemente müssen aufeinander abgestimmt sein. Der Durchführungsvertrag ist nicht selbst Teil des Bebauungsplans und muss deshalb nicht in der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbetei- ligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis gebracht werden. Der Durchführungsver- trag muss zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vom Vorhabenträger unterschrie- ben vorliegen. Der Durchführungsvertrag enthält eine terminierte Bauverpflichtung, innerhalb derer das Vorhaben errichtet und die Nutzung aufgenommen werden muss. Die Gemeinde hat die gesetzliche Voraussetzung des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB geprüft und bejaht, wonach der Vorhabenträger bereit und in der Lage sein muss, das planerisch abgesicherte Vorhaben umzusetzen. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ein Sondergebiet und damit ein Baugebiet nach der Baunutzungsverordnung fest. Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind gem. § 12 Abs. 3a Satz 2 BauGB nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durch- führungsvertrag verpflichtet hat. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind gem. § 12 Abs. 3a Satz 3 BauGB zulässig (siehe auch Textliche Festsetzung Nr. 2.1 auf dem Bebauungsplan). Voraussetzung dafür sind jedoch entsprechende Ratsbeschlüsse. § 13a BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ Der Bebauungsplan wird als sog. kleiner Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Plantyp liegen vor. Der Bebauungsplan setzt weder eine zulässige Grundflä- che im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO noch die Größe der Grundfläche fest. Maß- geblich ist deshalb gem. § 13a Abs. 1 Satz 3 BauGB die voraussichtlich versiegelte Fläche. Sie liegt eindeutig unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 20.000 qm. Die gesetzlichen Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB sind offen- 4 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung sichtlich nicht gegeben. Der Bebauungsplan zielt erkennbar auch auf eine Maßnah- me der Innenverdichtung; Außenbereichsflächen werden nicht überplant. Geltendes Ortsrecht Unabhängig vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten für das Plangebiet die einschlägige Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift, die Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB und die Baumschutzsatzung der Gemeinde. Die Satzungen ste- hen der Vollzugsfähigkeit der Planung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht entgegen, sind aber im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. 03. Umweltbelange 3.1 Umweltbericht Der Bauleitplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB in Ver- bindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Unabhängig davon bleiben Umwelt- belange abwägungsrelevant. Da es sich hier um die Aktualisierung des vorhandenen Baubestandes innerhalb der geschlossenen Ortschaft handelt, sind Umweltbelange durch die Neuplanung nicht betroffen. Der Bebauungsplan eröffnet auch keine Nut- zungsmöglichkeiten, die erstmals oder zusätzlich Emissionen verursachen. Die Insel ist auto- und damit lärmfrei. Selbst eine geringfügige Erhöhung der Gästezahl löst keine Lärmbelästigungen aus, die näher zu untersuchen wären. 3.2 Straßenverkehr Der Verkehr auf der Insel Spiekeroog ist geprägt von Fußgängern, Fahrradfahrern und dem Betrieb von Elektro-Fahrzeugen. Die Nutzung von Verbrennungsmotoren ist lediglich Sonderfahrzeugen gestattet (Feuerwehr, Rettungsdienst). 3.3 Klima Klimaschutz nach § 1a Abs. 5 BauGB / Bundesgesetz Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Dieser Grundsatz ist in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 1a Abs. 5 BauGB). Vor dem Hintergrund der globalen Klimaerwärmung sollte jede Bauleitplanung e ine Aussage darüber enthalten, wie das Thema Klima in die Abwägung eing eflossen ist. Der Bebauungsplan sichert die Modernisierung eines bereits vorhandenen Hotelstandortes ab. Auswirkungen auf das Klima im Sinn e des bundesrechtlichen KNAG und es landesrechtlichen NKlimaG ergeben sich dadur ch nicht. Das WPG stellt an die Planung keine spezifischen Anforderungen. 3.4 Natur und Landschaft Bei Bebauungsplänen der Innentwicklung gelten gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der A ufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig. Eingriffe in N atur und Landschaft durch den 5 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind nicht zu besorgen. Ein naturschutzrechtlicher Eingriffsausgleich steht nicht in Rede. 3.5 Ver- und Entsorgung Erdgasversorgung Das Erdgasnetz wird von der EWE Netz GmbH, Netzregion Ostfriesland als Netzbe- treiber vorgehalten. Das Plangebiet wird, soweit noch nicht erfolgt, an das Erdgas- netz angeschlossen. Diverse Erdgasanbieter können von den potenziellen Kunden frei gewählt werden. Stromversorgung Das Stromnetz wird von der EWE Netz GmbH als Netzbetreiber vorgehalten. Das Plangebiet wird, soweit noch nicht erfolgt, an das Stromnetz angeschlossen. Diverse Stromanbieter können von den potenziellen Kunden frei gewählt werden. Trinkwasserversorgung Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an das Versorgungsnetz des Ol- denburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes OOWV. Telekommunikation Über verschiedene Anbieter (z.B. EWE, Vodafone / Kabel Deutschland, Telekom) können Telekommunikationsnetze und -dienste (Telefonie, Internet, Fernsehen, Mo- bilfunk, Datendienste) in Anspruch genommen werden. Abwasserentsorgung (zentrale Abwasserbeseitigung) Die Abwasserentsorgung erfolgt über den OOWV, der die zentrale Kläranlage be- treibt. Oberflächenentwässerung Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird ein Oberflächenentwässerungs- konzept für das Baugrundstück vorgelegt. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt zentral über den Landkreis Wittmund und den vom Landkreis Wittmund beauftragten Abfuhrunternehmen. Die verschiedenen Abfallfrak- tionen werden zur Müllumschlagstation Spiekeroog transportiert. Von dort wird der Abfall zum Festland gebracht. 3.6 Verkehr Der Verkehr auf der Insel Spiekeroog ist geprägt von Fußgängern, Fahrradfahrern und dem Betrieb von Elektro-Fahrzeugen. Die Nutzung von Verbrennungsmotoren ist lediglich Sonderfahrzeugen gestattet (Feuerwehr, Rett ungsdienst). Eine besondere Verkehrs- bzw. Erschließungsplanung ist nicht erforderlich. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraßen Süderloog im Norden und Süd ermenss im Westen er- schlossen. 6 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung 04. Festsetzungen des Bebauungsplans Vorbemerkung Bei einem Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 B auGB ist die Gemeinde nicht an die Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB in Verbindung mit der BauNVO und der PlanzV gebunden. Andererseits kann sie auf diese Festsetzungsmöglichkeiten zurückgreifen. Bei der Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Baugrenzen hat die Gemeinde Spiekeroog von dieser Möglichkeit folgend Gebrauch gemacht. Art der baulichen Nutzung (Pkt. 1. Anlage PlanzV) • S.SO „Hotel, Schank- und Speisewirtschaft“ Maß der baulichen Nutzung (Pkt. 2. Anlage PlanzV) • Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 • Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II • Gebäudehöhe (GH) als Höchstmaß (11,00 m) Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (Pkt. 3. Anlage PlanzV) • Baugrenzen (siehe VBPL) 4.1 Art der baulichen Nutzung Sonstiges Sondergebiet (s.SO) Hotel / Schank- und Speisewirtschaft Mit der Festsetzung des s.SO „Hotel / Schank- und Speise wirtschaft“ wird auf den Ursprungsbebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ Bezug genommen. In dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Textliche Fe stsetzung Nr. 1.3 „Sonstiges Sondergebiet Tourismus / Gewerbe Ortsmitte“ des Ursprungsbebauungsplans konkretisiert auf das Vorhaben, w as tatsächlich realisiert werden soll (Hotel, Schank- und Speisewirtschaft) (siehe dazu TF 1.) 4.2 Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,6 / Z II / GH 11 ,00 m) Die festgesetzten Maße der baulichen Nutzung korresp ondieren mit dem Vorhaben (siehe Vorhaben- und Erschließungsplan). Die festgesetzte n Maße setzen den Rahmen, in dem das Vorhaben realisiert werden kann. 4.3 Baugrenzen Gleiches gilt für die Baugrenzen. Die Baugrenzen sin d aus dem BPL Nr. 22 „Dorf“ übernommen. Eine Anpassung an das Vorhaben war hier nicht erforderlich. 4.4 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB) Mit dieser Festsetzung wird klargestellt, dass der Vorhab enträger nur das Vorhaben realisieren kann, zu dem er sich im Durchführungsvertrag verpflichtet hat. Bei der Änderungen des Vorhabens ist ein neuer Durchführungsve rtrag erforderlich. Somit hat die Gemeinde Spiekeroog immer im Blick, was tatsäc hlich vom Vorhabenträger realisiert werden soll. 7 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung 4.5 Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Das Planzeichen markiert den Geltungsbereich des vorhab enbezogenen Bebau- ungsplans als örtliche Satzung. Die Grenze des Geltun gsbereichs des Bebauungs- plans ist deckungsgleich mit den Straßenbegrenzungslinien der angrenzenden Ge- meindestraßen. 05. Örtliche Bauvorschriften (§ 84 NBauO) Gem. § 84 Abs. 3 NBauO können die Gemeinden durch ö rtliche Bauvorschrift für bestimmte Teile des Gemeindegebiets u.a. besondere An forderungen an die Gestaltung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlage n sowie die Gestaltung von Einfriedungen stellen. Die Gemeinde hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Gestaltungssatzungen I und II erlassen. D as Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung I. Die Gemeinde wählt bei besonderen Bauvorhaben, die n ach ihrer Art, ihrer Funktion, ihrer Baumasse o.ä. Umständen aus den die Insel prägen den baulichen Anlagen herausfallen, zur planerischen Absicherung den Plantyp d es vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Mit diesem Plantyp lassen sich passgenaue u nd individuelle städtebauliche Lösungen entwickeln. Derartigen besondere n Vorhaben werden Satzungen, die typisierend größere Gemeindeteile erf assen, häufig nicht gerecht. Zu diesen generalisierenden Satzungen gehören auch die Ge staltungssatzungen. Die Gestaltungssatzung I lässt sich bei einem Hotelbau wie dem „Hotel Inselfriede“ nicht umsetzen, ohne dass die Eigentümerinteressen und damit die gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten verhältnismäßig gewahrt bleib en. Auch der Umbau und die Änderung des Hotels lassen sich unter vollständiger B eachtung der Gestaltungssatzung I nicht umsetzen. Andererseits ist der Gemeinde daran gelegen, das Vorhaben nicht ohne Gestaltungsvorgaben zu lassen, um das harmonische Ortsbild soweit wie möglich zu wahren. Die Gemeinde macht deshalb von § 9 Abs. 4 BauGB in Ver bindung mit § 84 Abs. 6 NBauO Gebrauch. Danach können örtliche Bauvorschriften u .a. in Bebauungspläne aufgenommen werden. Die Vorschrift gilt auch für vorha benbezogene Bebauungspläne. Die entsprechenden Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan treten als das jüngere und speziellere Recht an die S telle der Gestaltungssatzung, ohne dass es deren ausdrücklicher Aufhebung für das Plangebiet bedarf. In Anlehnung an die Gestaltungssatzung I werden vorliegend örtliche Bauvorschriften formuliert, die speziell für das Vorhaben gelten und die als jüngeres Recht die Regelungen der Gestaltungssatzung I als älteres Recht ü berlagern. Soweit die Vorhabenträgerin im Baugenehmigungsverfahren die Gest altungsregelungen dieses Bebauungsplanes beachtet, bedarf es keiner Abweichungse ntscheidung der Baugenehmigungsbehörde nach § 66 NBauO. Unter Pkt. 12 „Ausnahmen“ werden Bausegmente des Best andsgebäudes genannt, die von den örtlichen Bauvorschriften auf dem VBPL un berührt bleiben. Die genannten Bauteile genießen Bestandsschutz. Erforderli che Sanierungsarbeiten im Rahmen der Bauunterhaltung werden von dem Bestandsschutz gedeckt. 8 Gemeinde Spiekeroog Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ Begründung 06. Nachrichtliche Übernahmen Nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetz ungen, gemeindliche Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang sowie Denkmä ler nach Landesrecht sollen in den Bebauungsplan nachrichtlich übe rnommen werden, soweit sie zu seinem Verständnis oder für die städtebauliche B eurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind (§ 9 Abs. 6 BauGB). Vor diesem Hintergrund wurde die nachrichtliche Übernahme „Wasserschutzzone“ in den Beb auungsplan übernommen. 07. Hinweise Die Hinweise auf dem Bebauungsplan dienen insbesondere der Aufklärung, wie in bestimmten Situationen zu verfahren ist, oder geben H intergrundinformationen. Sie richten sich an alle, die an der Umsetzung des Bebauun gsplans beteiligt sind. Die Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Üb er die Hinweise hinaus können weitere Sachverhalte relevant sein, die bei der Umsetzung des Bebauungs- plans zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. 08. Planverfasser / Unterschriften Unterzeichnet: Spiekeroog, den ……………………………………… (Bürgermeister) Entwurfsbearbeitung und Verfahrensbetreuung : Ubben - Ihnken - Ufken Partnerschaft mbB ARCHITEKTEN + INGENIEURE Vor dem Drostentor 4 26427 Esens Tel.: 04971-92910 mail@uiu-esens.de www.uiu-esens.de 9
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.