Bestandsaufnahme Gebäude und Nutzungsarten
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. Mai 2022
Beschlossen — mehrheitlich
am 19. Mai 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, einen Erhebungsprozess für den Immobilienbestand auf Spiekeroog zu erarbeiten und diesen umzusetzen. RV Redelfs berichtet aus dem Bauausschuss und erläutert den Hintergrund des Vorhabens. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde will erfassen, wie alle Immobilien auf Spiekeroog genutzt werden — ob als Ferienunterkunft, Dauerwohnung, Gewerbefläche oder anderes. Dazu sollen alle Grundstückseigentümer:innen befragt werden; die Daten werden anschließend mit vorhandenen Informationen aus GIS, Bauakten und Gastgeberverzeichnis abgeglichen. Die Erfassung soll über die Vermieterdatenbank von Webtop-Media erfolgen und etwa 2.000 Euro kosten. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diesen Erhebungsprozess zu erarbeiten und umzusetzen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau), erstmals eingebracht im April 2022. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Die Vorlage knüpft an die laufende Bebauungsplanung auf Spiekeroog an. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung fehlt der Gemeinde bislang ein systematischer Überblick, welche Gebäude wie genutzt werden. Bestehende Informationsquellen wie GIS-Daten, Bauakten und frühere Bebauungspläne sollen mit neuen Eigentümerangaben zusammengeführt werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Alle Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog werden gebeten, Angaben zur Nutzung ihrer Immobilie zu machen — inklusive Flächen in Quadratmetern und Anzahl der Einheiten. Die erhobenen Daten sollen der Gemeinde als Planungsgrundlage dienen, etwa für Entscheidungen über Dauerwohnraum und touristische Nutzung. Für Mieter:innen und Gäste entstehen keine unmittelbaren Pflichten.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde will den Nutzungsstatus aller Immobilien auf Spiekeroog systematisch erfassen
- Abgefragt werden unter anderem Ferienvermietung, Dauerwohnen, Gewerbeflächen und Mitarbeiterwohnraum
- Die Erfassung soll über die Vermieterdatenbank von Webtop-Media erfolgen, die vielen Eigentümer:innen bereits bekannt ist
- Die einmaligen Kosten für die Erfassung betragen etwa 2.000 Euro; die laufende Pflege übernimmt das Bauamt
- Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, den Erhebungsprozess zu erarbeiten und umzusetzen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/040/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8202 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert ihre Satzung zum Schutz der Fremdenverkehrsfunktion — das Regelwerk aus dem Jahr 2007 ist durch Gesetzesänderungen veraltet. Die Satzung schreibt vor, dass bestimmte Eigentumsveränderungen an Wohn- und Beherbergungsimmobilien genehmigungspflichtig sind, etwa die Aufteilung in Wohnungseigentum oder die dauerhafte Nutzung als Nebenwohnung. Der Rat soll die Neufassung am 02.03.2023 beschließen.
Eine Ferienwohnung im Erdgeschoss eines Hauses im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A soll zur Dauerwohnung umgewidmet werden. Das Dachgeschoss des Gebäudes ist bereits Dauerwohnung. Bauliche Veränderungen sind nicht geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB zu erteilen.
Die Verwaltung empfiehlt, einem Bauantrag auf Umwandlung einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung nicht zuzustimmen. Das betroffene kleine Haus (rund 69 m² Grundfläche) liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die genau solche Umnutzungen verbietet, um dauerhaften Wohnraum für Insulaner:innen zu sichern. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird nicht erteilt.
Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.