BGS II - Satzungsbeschluss | 1. Änderung der Baugestaltungssatzung II Spiekeroog, örtliche Bauvorschrift - Zone II
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. April 2024
Beschlossen — mehrheitlich
am 19. April 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss über die Abwägung aller schriftlich eingereichten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (aus der frühzeitigen wie aus der formellen Beteiligung). Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu. In Kenntnis aller schriftlich eingereichten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird die 1. Änderungssatzung zur Baugestaltungssatzung II Spiekeroog, örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den den Ortskern umgebenden Bereich von Spiekeroog – Zone II in der vorliegenden Form (siehe Anlage) beschlossen. Ausschussvorsitzende Redelfs verweist auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt, der Satzungsbeschluss der BGS II sowie die bisherige Vorgehensweise verhalte sich analog dazu. Zur besseren Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit soll der Titel der in der Anlage der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungssatzung wie folgt geändert werden. Bisher: „1. Änderungssatzung der Baugestaltungssatzung II Spiekeroog örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den den Ortskern umgebenden Bereich von Spiekeroog – Zone II; vom 06.12.2005, bekannt gemacht am 31.03.2006“ Finale Überschrift für Satzung u. Veröffentlichung: „Satzung zur 1. Änderung der Baugestaltungssatzung II der Gemeinde Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung für den den Ortskern umgebenden Bereich von Spiekeroog – Zone II – )“
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog beschließt die erste Änderung ihrer Baugestaltungssatzung II (Zone II). Diese Satzung regelt örtliche Bauvorschriften für ein bestimmtes Gebiet der Insel und legt gestalterische Anforderungen an Gebäude fest. Mit dem Satzungsbeschluss tritt die Änderung formal in Kraft.
Einordnung
Es handelt sich um einen Satzungsbeschluss — den abschließenden Beschlussschritt — zur 1. Änderung der Baugestaltungssatzung II (Zone II), eingebracht von der Verwaltung. Baugestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften, die über das allgemeine Baurecht hinaus Vorgaben zu Erscheinungsbild und Gestaltung von Gebäuden machen.
Hintergrund
Die Baugestaltungssatzung II regelt als örtliche Bauvorschrift die gestalterischen Anforderungen an Gebäude in der Zone II auf Spiekeroog. Sie ergänzt das allgemeine Bauordnungsrecht des Landes Niedersachsen. Die nun vorliegende 1. Änderung deutet auf einen Anpassungsbedarf hin, der aus veränderten tatsächlichen Verhältnissen oder Planungszielen entstanden sein kann. Da kein PDF vorliegt, sind die konkreten Änderungsinhalte nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für Grundstückseigentümer:innen und Bauherr:innen in der betroffenen Zone II gilt nach Inkrafttreten der Satzung ein geänderter Regelrahmen für Bauvorhaben — etwa zu Dachform, Fassade oder Farbgebung. Da kein Vorlagentext vorliegt, lässt sich nicht benennen, welche konkreten Anforderungen sich ändern.
Die wichtigsten Punkte
- Es handelt sich um den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Baugestaltungssatzung II für die Zone II auf Spiekeroog
- Baugestaltungssatzungen bestimmen, wie Gebäude in einem Gebiet äußerlich gestaltet sein müssen
- Der Vorlagentext lag nicht vor, sodass die konkreten inhaltlichen Änderungen hier nicht wiedergegeben werden können
- Nach dem Satzungsbeschluss tritt die geänderte Satzung formal in Kraft und ist für alle Bauvorhaben in Zone II verbindlich
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/029/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog leitet das formale Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung der Baugestaltungssatzung II (Zone II) ein. Dabei werden sowohl die Öffentlichkeit als auch die zuständigen Behörden beteiligt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Beteiligung offiziell zu beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog plant Änderungen an ihren Baugestaltungssatzungen. Baugestaltungssatzungen legen fest, wie Gebäude auf der Insel äußerlich gestaltet sein müssen — etwa Dachform, Fassade oder Farben. Welche konkreten Regelungen geändert werden sollen, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Die Gemeinde Spiekeroog beschließt die 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I (BGS I) als Satzung. Diese Satzung legt örtliche Bauvorschriften für das Erscheinungsbild von Gebäuden in der Zone I der Insel fest. Mit dem Satzungsbeschluss tritt die geänderte Fassung formal in Kraft.
Die Gemeinde will die Baugestaltungssatzung für den Ortskern (Zone I) ändern, um sogenannte Sünntelte — offene, unverglaste Veranden — rechtlich zu erfassen und neu genehmigungsfähig zu machen. Bisher regelt die Satzung nur geschlossene Veranden; offene Veranden blieben ungeklärt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verandendefinition zu erweitern und die Verwaltung mit einer rechtssicheren Umsetzung zu beauftragen.