BGS I - Satzungsbeschluss | 2. Änderung der Baugestaltungssatzung I Spiekeroog, örtliche Bauvorschrift - Zone I
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. April 2024
Beschlossen — mehrheitlich
am 19. April 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss über die Abwägung aller schriftlich eingereichten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (aus der frühzeitigen wie aus der formellen Beteiligung). Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu. In Kenntnis aller schriftlich eingereichten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird die 2. Änderungssatzung zur Baugestaltungssatzung I Spiekeroog, örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I in der vorliegenden Form (siehe Anlage) beschlossen. Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den Sachverhalt, der neue B-Plan habe die Anpassung der Gestaltungssatzungen notwendig gemacht, im Wesentlichen lag der Fokus auf Vereinfachungen sowie der Anpassung besonders relevanter Festsetzungen. Die Satzung wurde in diversen Sitzungen behandelt, die Offenlage sei erfolgt und die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange lägen nun vor. Das Planungsbüro habe diese gemeinsam mit der Verwaltung abgewogen, diese Abwägungsvorschläge liegen den Ratsmitgliedern vor, aus Sicht des Planungsbüros ergeben sich keine Änderungsbedarfe. Sie fragt, ob es noch Rückfragen von Ratsmitgliedern gebe, was diese verneinen. BM Kösters ergänzt, dass zur besseren Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Titel der in der Anlage der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungssatzung wie folgt geändert werde: Bisher: „2. Änderungssatzung zur Baugestaltungssatzung Spiekeroog örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I; vom 23.10.1985, bekannt gemacht am 02.05.1986“ Finale Überschrift für Satzung u. Veröffentlichung: „Satzung zur 2. Änderung der Baugestaltungssatzung I der Gemeinde Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I – )“ Die Ratsmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog beschließt die 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I (BGS I) als Satzung. Diese Satzung legt örtliche Bauvorschriften für das Erscheinungsbild von Gebäuden in der Zone I der Insel fest. Mit dem Satzungsbeschluss tritt die geänderte Fassung formal in Kraft.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Satzungsbeschluss — der abschließenden Beschlussstufe — über die 2. Änderung der örtlichen Baugestaltungssatzung Zone I (BGS I). Die Satzung legt verbindliche Gestaltungsanforderungen für Bauvorhaben in diesem Teilbereich der Gemeinde Spiekeroog fest.
Hintergrund
Die Baugestaltungssatzung Zone I regelt das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden in einem definierten Bereich Spierooggs — etwa Dachform, Fassade oder Materialien. Eine Erstfassung und eine 1. Änderung existierten bereits; die vorliegende 2. Änderung passt einzelne Vorschriften an. Da kein PDF vorliegt, sind die konkreten geänderten Regelungspunkte hier nicht benennbar.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Satzung bindet alle Grundstückseigentümer:innen und Bauherr:innen in Zone I: Wer dort baut, umbaut oder renoviert, muss die neuen Gestaltungsvorschriften einhalten. Da kein PDF vorliegt, lassen sich die konkreten Änderungen und ihre Auswirkungen auf einzelne Bauvorhaben hier nicht im Detail darstellen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde beschließt die 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I als verbindliche Satzung
- Der Satzungsbeschluss ist die abschließende Stufe des Änderungsverfahrens
- Zone I bezeichnet einen räumlich abgegrenzten Bereich auf Spiekeroog mit besonderen Gestaltungsanforderungen
- Die Satzung betrifft alle Bauvorhaben in diesem Bereich, nicht die gesamte Insel
- Die genauen inhaltlichen Änderungen sind mangels PDF-Unterlage hier nicht darstellbar
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/028/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, ihre Baugestaltungssatzungen zu ändern und leitet dafür das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren ein. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung werden Bürger:innen und Behörden informiert und können Stellungnahmen abgeben. Der Rat soll den Beschluss zur Einleitung dieses Verfahrens fassen.
Die Gemeinde Spiekeroog entwickelt ihre Baugestaltungssatzungen I und II weiter und vereinfacht sie. Die Satzungen regeln, wie Gebäude auf der Insel gestaltet sein müssen. Der Rat wird über den aktuellen Stand informiert.
Die Gemeinde Spiekeroog leitet die zweite Änderung der Baugestaltungssatzung für Zone I ein. Dazu sollen nun Öffentlichkeit und Behörden formal beteiligt werden — das ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt im Verfahren. Der Rat soll diesen Beteiligungsschritt beschließen.
Die Gemeinde will die Baugestaltungssatzung für den Ortskern (Zone I) ändern, um sogenannte Sünntelte — offene, unverglaste Veranden — rechtlich zu erfassen und neu genehmigungsfähig zu machen. Bisher regelt die Satzung nur geschlossene Veranden; offene Veranden blieben ungeklärt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verandendefinition zu erweitern und die Verwaltung mit einer rechtssicheren Umsetzung zu beauftragen.