Definition eines Arbeitsprogrammes im Rahmen des Kooperationsvertrages zwischen NPV und Gemeinde zum Aufgabenfeld – Wanderwege auf Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. März 2019
Beschlossen — einstimmig
am 14. März 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung (NPV) ein Arbeitsprogramm für die Wanderwege auf der Insel festlegen. Geregelt werden soll, wie die Wege beschildert und gekennzeichnet werden, ob eine gemeinsame Wanderwegekarte erscheint, wer die Kosten trägt und wer Pflege und Unterhaltung übernimmt. Grundlage ist ein bereits bestehender Gestattungsvertrag zwischen der Domänenverwaltung des Landes Niedersachsen und der Gemeinde, der die Nutzung der Wege auf Landesflächen regelt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung, eingebracht von Claas Warenski, zur Erstberatung in Umweltausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im Februar/März 2019. Sie soll das konkrete Arbeitsprogramm im Rahmen des Kooperationsverhältnisses zwischen Gemeinde und Nationalparkverwaltung für das Wegenetz auf Spiekeroog definieren.
Hintergrund
Ein Gestattungsvertrag zwischen der Domänenverwaltung des Landes Niedersachsen und der Gemeinde Spiekeroog regelt seit dem 1. Januar 2016 die Nutzung, Unterhaltung und Verkehrssicherung der Wege auf Landesliegenschaften. Die Gemeinde übernimmt darin auf eigene Kosten die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht. Für Arbeiten im Nationalpark gelten zusätzlich naturschutzrechtliche Vorgaben des NWattNPG sowie Leitlinien der Nationalparkverwaltung zum Einsatz von Materialien wie Heu und Teek. Das nun zu definierende Arbeitsprogramm soll die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und NPV operativ konkretisieren.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Wegenetz ist für Insulaner:innen und Gäste gleichermaßen relevant — es erschließt Dünen, Strände und Naturgebiete der Insel. Klare Zuständigkeiten bei Pflege, Beschilderung und Kostenübernahme bestimmen, in welchem Zustand die Wege gehalten werden und wie gut sie ausgeschildert sind. Eine gemeinsame Wanderwegekarte von Nationalpark und Gemeinde könnte die Orientierung auf der Insel verbessern.
Die wichtigsten Punkte
- Die Vorlage zielt auf ein gemeinsames Arbeitsprogramm zwischen Gemeinde und Nationalparkverwaltung für das Wegenetz auf Spiekeroog
- Geregelt werden sollen Beschilderung, eine gemeinsame Wanderwegekarte, Kostenübernahme sowie Pflege und Unterhaltung der Wege
- Grundlage ist ein Gestattungsvertrag mit der Domänenverwaltung des Landes Niedersachsen, der seit Januar 2016 gilt
- Die Gemeinde trägt nach dem Vertrag die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Wegeflächen auf Landeseigentum
- Naturschutzrechtliche Vorgaben des Nationalparks schränken die Unterhaltungsmaßnahmen ein und erfordern Abstimmung mit der NPV
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/005/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB
- 📄Lageplan WegePDF; CHARSET=UTF-81.1 MB
- 📄Wegeabdeckung Heu Teek 20160929PDF; CHARSET=UTF-883 kB
- 📄WegevertragPDF; CHARSET=UTF-8614 kB
Beratungsfolge
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