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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Diskussion und Beschluss über Beratung in HUFA und Bauausschuss auf dem Gelände Noorderloog 21 an Interessierte Bauland für ein 2 er oder 3 er Reihenhaus auf Erbpacht abzugeben

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. April 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. April 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat beschließt dass eine mögliche Ausschreibung für bauwillige Insulaner ohne Eigentum im BA sowie im HUFA diskutiert wird und aus der Vorberatung sowohl Baugröße, Vergabekriterien als auch der Erbpachtzins dem Rat für einen Beschluß eine Ausschreibung durchzuführen , vorgelegt werden. RM Warenski hat diesen TOP in die Gremien eingebracht und begründet dies damit, dass die NSB Vorüberlegungen für die Bebauung des hinteren Teils des Grundstückes „Noorderloog 21“ präsentiert hat. Er kann sich vorstellen eine Ausschreibung zu veröffentlichen, sobald der Rat die Rahmenbedingungen und Vergabekriterien festgelegt hat. RM Schreiber begrüßt diesen Vorschlag und regt an, bei dieser Gelegenheit den Abschluss des B-Plans weiter voranzutreiben. RM Heusipp erkundigt sich danach, ob ähnlich wie im Bereich „Lütt Slurpad“ eine Vermietung von 40% der Wohnfläche erlaubt werden soll. Nachdem RM Warenski erklärt, dass diese und andere Fragen durch die Fachausschüsse vorberaten werden sollen, warnt RM Heusipp davor, falsche Erwartungen bei Interessierten zu wecken. RM Klasing spricht sich dafür aus, die Interessen der DLRG zu berücksichtigen, die im bestehenden Gebäude untergebracht sind. RM Germis möchte, trotz der angedachten Möglichkeit das Grundstück weiter zu beplanen, die Bemühungen bzgl. des Gebietes „Achter d´ Utkiek“ nicht vernachlässigen. Dieses Thema wird lt. BM Piszczan auf der für kommenden Montag angesetzten Klausurtagung des Rates weiter besprochen werden. Weiterhin begrüßt er den Vorschlag von RM Warenski auch deswegen, da die Kommunalaufsicht die Frage gegenüber der Gemeinde stellen könnte, was seitens der Gemeinde zur Finanzierung des Haushaltes unternommen worden ist. Ein von RM Warenski leicht abgewandelter Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde will auf dem gemeindeeigenen Grundstück Noorderloog 21 Bauland auf Erbpacht an Insulaner:innen ohne Eigentum vergeben. Geplant ist ein Reihenhaus für zwei oder drei Parteien auf einer bebaubaren Grundfläche von rund 259 Quadratmetern. Der Rat soll beschließen, dass Bauausschuss und Hauptausschuss zunächst Baugröße, Vergabekriterien und Erbpachtzins beraten und dem Rat anschließend ein Interessenbekundungsverfahren zur Beschlussfassung vorlegen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung an Verwaltungsausschuss und Rat, Erstberatung. Es geht um den formalen Startschuss für ein Interessenbekundungsverfahren zur Erbpachtvergabe auf dem Grundstück Noorderloog 21.

Hintergrund

Das Grundstück Noorderloog 21 steht im Gemeindeeigentum und beherbergt das frühere DLRG-Haus, ein ehemaliges Ärztehaus mit Baudenkmalstatus. Ein Lageplan aus einer Klausurtagung der Nordseebad Spiekeroog GmbH vom November 2016 zeigt, dass im hinteren Bereich des Grundstücks ein Neubau mit rund 209 Quadratmetern Bruttogeschossfläche planungsrechtlich möglich ist. Konkrete Anfragen von Bauwilligen lagen der Verwaltung bereits vor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Insulaner:innen ohne eigenes Grundstück oder Haus könnten hier die Chance bekommen, auf der Insel zu bauen und langfristig zu wohnen — über ein Erbpachtmodell, bei dem das Grundstück im Gemeindeeigentum bleibt. Die Gemeinde würde im Gegenzug dauerhaft Erbpachtzinsen einnehmen. Konkrete Kosten oder Konditionen stehen noch nicht fest; das Verfahren soll erst in den Ausschüssen entwickelt werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Grundstück Noorderloog 21 ist gemeindeeigentum mit einer bebaubaren Fläche von rund 259 Quadratmetern
  • Geplant ist ein Zwei- oder Dreifamilienreihenhaus in Erbpacht für Insulaner:innen ohne Eigentum
  • Erbpacht bedeutet: Bauen auf fremdem Boden gegen laufende Pachtzahlung, das Grundstück bleibt der Gemeinde
  • Bauausschuss und Hauptausschuss sollen Baugröße, Vergabekriterien und Erbpachtzins vorberaten
  • Erst nach dieser Vorberatung legt die Verwaltung dem Rat ein konkretes Interessenbekundungsverfahren vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/014/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. April 2018, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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