Antrag RM Warenski: Wohnungsbauprojekt Gemeinde
Stand der Beratung
Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. März 2017
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 09. März 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas geplante gemeindliche Wohnungsbauprojekt am Achter d Diek verzögert sich wegen Nachbareinsprüchen bis mindestens Herbst 2018. Ratsmitglied Warenski hat beantragt, dass die Gemeinde einen Plan B entwickelt. Die Verwaltung soll dem Bauausschuss eine Liste geeigneter gemeindlicher Grundstücke mit rechtsgültigem Bebauungsplan vorlegen, damit dort Wohnraum zur Miete entstehen kann.
Einordnung
Beschlussvorlage auf Antrag von Ratsmitglied Warenski, eingebracht über die Verwaltung (Bereich Piszczan). Die Vorlage läuft zunächst durch den Verwaltungsausschuss, dann durch den Gemeinderat.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog plant seit Längerem Wohnungsbau auf einem Grundstück am Achter d Diek. Nachbarinnen und Nachbarn haben Einsprüche erhoben, die einen Baubeginn vor Herbst 2018 verhindern. Deshalb soll geprüft werden, ob andere gemeindliche Flächen mit bestehendem Baurecht kurzfristig bebaut werden können.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Hinter der Vorlage steht die Frage, wie die Gemeinde zusätzlichen Mietwohnraum für Insulaner:innen schaffen kann. Verzögert sich das Hauptprojekt weiter, könnte ein Ausweichstandort den Engpass beim Wohnen auf der Insel abfedern. Konkrete Grundstücke oder Zeitpläne sind in der Vorlage noch nicht genannt.
Die wichtigsten Punkte
- Nachbareinsprüche blockieren den Baubeginn am Achter d Diek bis voraussichtlich Herbst 2018
- Die Verwaltung soll dem Bauausschuss eine Liste gemeindlicher Grundstücke mit gültigem Bebauungsplan vorlegen
- Der Bauausschuss soll mögliche Baumaßnahmen diskutieren und Grundflächen für Mietwohnungen benennen
- Das Ergebnis wird dem Gemeinderat zur weiteren Beratung vorgelegt
- Ratsmitglied Warenski hat den Antrag auf Entwicklung dieses Plan B gestellt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/123/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-867 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Das Planungsbüro NWP hat den aktuellen Entwurfsstand des Bebauungsplans 'Dorf' präsentiert, der das gesamte Dorfgebiet von Spiekeroog regelt. Ratsmitglied Redelfs hat beantragt, diesen Stand in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zu beraten. Die Gremien sollen entscheiden, ob die vorgelegte Präsentation als Grundlage für die weitere Planung dienen kann oder ob Änderungswünsche bestehen.
Der Bauausschuss berät über das weitere Vorgehen beim Bebauungsplan Dorf-Teil A. Als Arbeitsgrundlage dienen mehrere nichtöffentliche Anlagen, darunter textliche Festsetzungen, ein Abwägungsdokument und ein erneuter Planentwurf. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der öffentlichen Vorlage nicht enthalten.
Die finalen Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog liegen vor. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Unterlagen und können Anmerkungen einbringen. Die Beschlüsse sollen jeweils in den einzelnen Sitzungen formuliert werden.
Die Gemeinde will ihre beiden Gestaltungssatzungen — die Bauvorschriften für den historischen Ortskern (I) und den umgebenden Bereich (II) — in drei Punkten ändern. Neu eingeführt wird eine Kollisionsregelung, die klarstellt: Wo ein Bebauungsplan eigene Gestaltungsregeln enthält, gilt die Gestaltungssatzung dort nicht. Außerdem soll ein redaktioneller Fehler aus der Satzungsänderung 2024 behoben werden, der unbeabsichtigt flexible Dachformen bei Nebengebäuden wieder ausschloss. Zusätzlich prüft der Bauausschuss, ob in der Gestaltungssatzung II künftig auch Fassadenmaterialien in Holzoptik (z.B. Faserzement) zulässig sein sollen.