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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Errichtung einer südlichen Außenwand

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. März 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 04. März 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert, dass es um den ehemaligen Bahnhof gehe; die Terrassen sollen überdacht und damit die Wohnungen vergrößert werden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Bauantrag zur Errichtung einer südlichen Außenwand an einer bestehenden Stützenreihe liegt dem Gemeinderat vor. Vier Mitarbeiterappartements sollen dadurch um insgesamt 36,28 m² Wohnfläche vergrößert werden. Die Grundfläche des Gebäudes ändert sich nicht, weil der Bereich bereits überdacht ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch zu erteilen.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers für ein Grundstück im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A (Sondergebiet Besonderes Wohngebiet I, 997 m²); Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A und unterliegt der Baugestaltungssatzung II sowie einer Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Die bisher offene Veranda an der Südseite ist bereits überdacht; eine Außenwand in Holzständerbauweise (RAL-grün) ist laut Satzung zulässig. Der Landkreis hat am 28.01.2021 die Stellungnahme der Gemeinde angefordert.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ausschließlich ein privates Grundstück und die dortigen Mitarbeiterappartements. Für die übrigen Insulaner:innen entstehen keine direkten Auswirkungen. Die Erhaltungssatzung, die auf die Bewahrung der Bevölkerungsstruktur zielt, wird laut Vorlage eingehalten.

Die wichtigsten Punkte

  • An einer bestehenden Stützenreihe soll eine südliche Außenwand in Holzständerbauweise errichtet werden
  • Die vier südlichen Mitarbeiterappartements gewinnen dadurch insgesamt 36,28 m² Wohnfläche
  • Die Grundfläche (bebaute Fläche) des Gebäudes bleibt unverändert, da der Bereich bereits überdacht ist
  • Die Wand entspricht der Baugestaltungssatzung II: senkrechte Holzverschalung in RAL-grün
  • Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen der Gemeinde nach BauGB zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/087/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8120 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog16. Februar 2021, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog4. März 2021, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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