Errichtung einer südlichen Außenwand
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. März 2021
Beschlossen — einstimmig
am 04. März 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert, dass es um den ehemaligen Bahnhof gehe; die Terrassen sollen überdacht und damit die Wohnungen vergrößert werden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag zur Errichtung einer südlichen Außenwand an einer bestehenden Stützenreihe liegt dem Gemeinderat vor. Vier Mitarbeiterappartements sollen dadurch um insgesamt 36,28 m² Wohnfläche vergrößert werden. Die Grundfläche des Gebäudes ändert sich nicht, weil der Bereich bereits überdacht ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch zu erteilen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellers für ein Grundstück im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A (Sondergebiet Besonderes Wohngebiet I, 997 m²); Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A und unterliegt der Baugestaltungssatzung II sowie einer Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Die bisher offene Veranda an der Südseite ist bereits überdacht; eine Außenwand in Holzständerbauweise (RAL-grün) ist laut Satzung zulässig. Der Landkreis hat am 28.01.2021 die Stellungnahme der Gemeinde angefordert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ausschließlich ein privates Grundstück und die dortigen Mitarbeiterappartements. Für die übrigen Insulaner:innen entstehen keine direkten Auswirkungen. Die Erhaltungssatzung, die auf die Bewahrung der Bevölkerungsstruktur zielt, wird laut Vorlage eingehalten.
Die wichtigsten Punkte
- An einer bestehenden Stützenreihe soll eine südliche Außenwand in Holzständerbauweise errichtet werden
- Die vier südlichen Mitarbeiterappartements gewinnen dadurch insgesamt 36,28 m² Wohnfläche
- Die Grundfläche (bebaute Fläche) des Gebäudes bleibt unverändert, da der Bereich bereits überdacht ist
- Die Wand entspricht der Baugestaltungssatzung II: senkrechte Holzverschalung in RAL-grün
- Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen der Gemeinde nach BauGB zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/087/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8120 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Jemand möchte im Außenbereich von Spiekeroog einen Hühnerstall mit überdachter Voliere (32 Quadratmeter) errichten. Da das Grundstück außerhalb der Bebauungspläne liegt, beurteilt die Verwaltung das Vorhaben nach dem Baugesetzbuch; öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zur Genehmigung erteilen.
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