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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Errichtung eines Anbaus an der Nordseite des Heulagerschuppens des früheren Reitstalls

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. September 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 02. September 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 33 Abs. 2 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert, dass der Reitstall Petschat seine Kutschen in einem neuen Schuppen unterbringen möchte. Das Land hat dem Antrag bereits zugestimmt; auch die deichrechtliche Genehmigung liegt vor. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Am Heulagerschuppen des früheren Reitstalls im Gewerbegebiet Achter d' Diek soll an der Nordseite ein Schleppdach aus Trapezblech angebaut werden. Das Dach (12 m lang, 2,40 m breit, bis 2,60 m hoch) dient der Unterstellung von zwei Pferdekutschen und wird in Eigenleistung errichtet. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan-Gebiet Gewerbegebiet Achter d' Diek; eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung vom NLWKN liegt bereits vor. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Gemeinde erteilt ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 33 Abs. 2 BauGB.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers zur Errichtung eines Schleppdach-Anbaus am Heulagerschuppen des früheren Reitstalls im Gewerbegebiet Achter d' Diek; die Gemeinde wird um ihr gemeindliches Einvernehmen gebeten.

Hintergrund

Der Heulagerschuppen wurde 1997 genehmigt und misst 16,20 m × 5,00 m. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan-Gebiet Gewerbegebiet Achter d' Diek, ausgewiesen als Sondergebiet mit eingeschränktem Gewerbe (SO 4), in dem Lagerhäuser und Lagerplätze zulässig sind. Weil das Vorhaben in Deichnähe liegt, hat der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) bereits eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen gelten für diesen Bereich nicht.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein gewerblich genutztes Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Der Schritt ist ein routinemäßiger Bauantrag im Gewerbegebiet.

Die wichtigsten Punkte

  • An der Nordseite des Heulagerschuppens des früheren Reitstalls soll ein Schleppdach aus Trapezblech entstehen
  • Das Dach ist 12 m lang, 2,40 m breit und 2,20 bis 2,60 m hoch
  • Es dient der Unterstellung von zwei Pferdekutschen und wird in Eigenleistung errichtet
  • Eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung des NLWKN liegt bereits vor
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/137/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. August 2021, 20:01 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. September 2021, 20:05 UhrEntscheidungeinstimmig

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Errichtung eines Anbaus an der Nordseite des Heulagerschuppens des früheren Reitstalls — Spiekeroog-Radar