Errichtung von 2 Balkonanlagen und Errichtung von 2 Veranden an 2 Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Mai 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 02. Mai 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei Veranden und den Windfang wird erteilt. Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei westlich geplanten Balkonanlagen wird erteilt. Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei östlich geplanten Balkonanlagen wird nicht erteilt. RM Heusipp stellt dar, dass der Abstand zum Nachbarn größer werden muss, um das Projekt zu realisieren. Da schon so viele Balkone bestehen, kann man in dieser Sache nicht von einer untergeordneten Baumaßnahme sprechen. Daher muss auf die Einhaltung des Abstandes wert gelegt werden. Der Rat wandelt den erstellten Beschlussvorschlag etwas ab und genehmigt die beantragten Baumaßnahmen mit Ausnahme der zwei östlich geplanten Balkonanlagen, da diese kleiner ausfallen müssen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung empfiehlt, den zwei geplanten Veranden und dem Windfang an einem Ferienwohngebäude zuzustimmen, den zwei Balkonanlagen dagegen abzulehnen. Das Gebäude mit 14 Ferienwohnungen liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf–Teil A
Einordnung
Bauantrag eines privaten Bauherrn, eingereicht am 25. März 2019, für ein bestehendes Wohngebäude mit 14 Ferienwohnungen im Bereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet „Wohnen/Ferienwohnen
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Ferienwohngebäude und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Einwohner:innen.
Die wichtigsten Punkte
- Zwei Veranden mit je 15,42 m² Wohnfläche und ein Windfang sollen rückseitig an das Gebäude angebaut werden
- Alle Anforderungen der Baugestaltungssatzung I werden von den Veranden erfüllt
- Für die Veranden lag bereits eine positive Bauvoranfrage des Landkreises Wittmund aus Mai 2018 vor
- Die Balkone werden abgelehnt, weil das Bestandsgebäude die zulässige Grundfläche bereits überschreitet und weitere Balkone keine untergeordnete Maßnahme sind
- Die Gemeinde soll das Einvernehmen für die Veranden erteilen, für die Balkone verweigern
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/025/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8223 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Bauantrag für eine neue Wohnanlage mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat muss über die Genehmigung abstimmen.
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Ein Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnungen liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Details zu Lage, Umfang und Anzahl der Ferienwohnungen sind aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.