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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Errichtung von 2 Balkonanlagen und Errichtung von 2 Veranden an 2 Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Mai 2019

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 02. Mai 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei Veranden und den Windfang wird erteilt. Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei westlich geplanten Balkonanlagen wird erteilt. Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei östlich geplanten Balkonanlagen wird nicht erteilt. RM Heusipp stellt dar, dass der Abstand zum Nachbarn größer werden muss, um das Projekt zu realisieren. Da schon so viele Balkone bestehen, kann man in dieser Sache nicht von einer untergeordneten Baumaßnahme sprechen. Daher muss auf die Einhaltung des Abstandes wert gelegt werden. Der Rat wandelt den erstellten Beschlussvorschlag etwas ab und genehmigt die beantragten Baumaßnahmen mit Ausnahme der zwei östlich geplanten Balkonanlagen, da diese kleiner ausfallen müssen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Verwaltung empfiehlt, den zwei geplanten Veranden und dem Windfang an einem Ferienwohngebäude zuzustimmen, den zwei Balkonanlagen dagegen abzulehnen. Das Gebäude mit 14 Ferienwohnungen liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf–Teil A

Einordnung

Bauantrag eines privaten Bauherrn, eingereicht am 25. März 2019, für ein bestehendes Wohngebäude mit 14 Ferienwohnungen im Bereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sondergebiet „Wohnen/Ferienwohnen

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Ferienwohngebäude und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Einwohner:innen.

Die wichtigsten Punkte

  • Zwei Veranden mit je 15,42 m² Wohnfläche und ein Windfang sollen rückseitig an das Gebäude angebaut werden
  • Alle Anforderungen der Baugestaltungssatzung I werden von den Veranden erfüllt
  • Für die Veranden lag bereits eine positive Bauvoranfrage des Landkreises Wittmund aus Mai 2018 vor
  • Die Balkone werden abgelehnt, weil das Bestandsgebäude die zulässige Grundfläche bereits überschreitet und weitere Balkone keine untergeordnete Maßnahme sind
  • Die Gemeinde soll das Einvernehmen für die Veranden erteilen, für die Balkone verweigern

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/025/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. April 2019, 20:05 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. Mai 2019, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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