Errichtung von 2 Balkonanlagen und Errichtung von 2 Veranden an 2 Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Mai 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 02. Mai 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei Veranden und den Windfang wird erteilt. Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei westlich geplanten Balkonanlagen wird erteilt. Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die zwei östlich geplanten Balkonanlagen wird nicht erteilt. RM Heusipp stellt dar, dass der Abstand zum Nachbarn größer werden muss, um das Projekt zu realisieren. Da schon so viele Balkone bestehen, kann man in dieser Sache nicht von einer untergeordneten Baumaßnahme sprechen. Daher muss auf die Einhaltung des Abstandes wert gelegt werden. Der Rat wandelt den erstellten Beschlussvorschlag etwas ab und genehmigt die beantragten Baumaßnahmen mit Ausnahme der zwei östlich geplanten Balkonanlagen, da diese kleiner ausfallen müssen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Verwaltung empfiehlt, den geplanten zwei Veranden und dem Windfang an einem bestehenden Ferienwohngebäude zuzustimmen, die zwei Balkonanlagen jedoch abzulehnen. Das Gebäude mit 14 Ferienwohnungen liegt im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A und im Bereich der Erhaltungssatzung. Die Veranden erfüllen alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung, die Balkone hingegen gelten nicht als untergeordnete Baumaßnahme, weil das Gebäude bereits mehrere Balkone besitzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen für die Veranden zu erteilen und für die Balkonanlagen zu verweigern.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Bauherrn für ein bestehendes Wohngebäude mit 14 Ferienwohnungen auf Spiekeroog; die Gemeinde entscheidet im Rahmen ihres Einvernehmens, ob sie die Erweiterung befürwortet. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das Grundstück mit rund 1.195 Quadratmetern liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Für die Veranden hatte der Bauherr bereits 2017 eine Bauvoranfrage gestellt, die der Landkreis Wittmund im Mai 2018 positiv beschied. Das Bestandsgebäude überschreitet mit 239 Quadratmetern Grundfläche die im B-Plan vorgesehene Obergrenze von 210 Quadratmetern bereits; eine Ausnahme für Bestandsgebäude ist im Plan verankert, gilt aber nur für untergeordnete Maßnahmen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft unmittelbar den Betreiber des Ferienwohngebäudes und mittelbar das Ortsbild im Dorfbereich. Insulaner:innen und Gäste, die in der Nachbarschaft leben oder wohnen, sind vom Erscheinungsbild der geplanten Anbauten betroffen. Die Erhaltungssatzung soll das typische Erscheinungsbild des Nordseeheilbades Spiekeroog schützen.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt sind zwei inseltypische Veranden mit je 15,42 Quadratmetern Wohnfläche sowie ein Windfang an der Rückseite des Gebäudes
- Beide Veranden erfüllen alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung I
- Die zwei Balkonanlagen mit insgesamt vier Einzelbalkonen werden von der Verwaltung abgelehnt, weil das Gebäude bereits Balkone besitzt und die Erweiterung nicht als untergeordnet gilt
- Der Grenzabstand der Balkone zum Nachbargrundstück beträgt nur 2,40 Meter, ist aber nach niedersächsischem Baurecht rechnerisch zulässig
- Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen für Veranden und Windfang erteilen, Einvernehmen für die Balkonanlagen verweigern
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/025/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Eigentümer eines Gebäudes mit zehn Ferienwohnungen beantragt den Umbau seines Windfangs zu einer inseltypischen Veranda sowie die Errichtung eines Geräte- und Abstellschuppens. Das Vorhaben entspricht nach Prüfung der Verwaltung den Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der Baugestaltungssatzung und der Erhaltungssatzung. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zur Baugenehmigung erteilen.
Ein privater Bauantrag sieht vor, ein bestehendes Restaurant in drei Ferienwohnungen, ein Büro und einen Rezeptionsbereich umzubauen. Eine der Ferienwohnungen soll zusätzlich eine kleine Veranda erhalten. Das Vorhaben ist nach Einschätzung der Verwaltung mit dem Bebauungsplan Dorf Teil A vereinbar. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, jedoch mit der Auflage, die Veranda an die Baugestaltungssatzung anzupassen.
Ein privater Bauantrag sieht den Abriss eines bestehenden Gebäudes und den Neubau von zwei Baukörpern mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung vor. Das Grundstück mit 630 m² liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf Teil A sowie der Erhaltungssatzung. Die Verwaltung prüfte alle Maße, Abstände und Gestaltungsvorgaben und stellt fest, dass das Vorhaben weitgehend zulässig ist. Der Beschlussvorschlag sieht das gemeindliche Einvernehmen unter zwei Bedingungen vor: Die Veranda an Haus III erhält keine Tür, und die Dauerwohnung wird in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt.
Ein bestehendes Ferienhaus soll um eine inseltypische Veranda erweitert und in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt werden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf - Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Alle relevanten Vorgaben aus Bebauungsplan, Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung werden eingehalten. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.