Änderung der Gefahrenabwehrverordnung im Zuge der Verabschiedung einer Lärmschutzverordnung
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Dezember 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 12. Dezember 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt den Änderungen der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Spiekeroog lt. Entwurf der Verwaltung zu. RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. Durch den Beschluss der Lärmschutzverordnung, muss die Gefahrenabwehrverordnung geändert werden.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will ihre Gefahrenabwehrverordnung ändern und gleichzeitig eine neue Lärmschutzverordnung verabschieden. Beide Regelwerke hängen inhaltlich zusammen und werden gemeinsam behandelt. Da kein Vorlagentext vorliegt, sind Einzelheiten nicht bekannt.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Änderung einer bestehenden kommunalen Verordnung sowie zur Einführung einer neuen Lärmschutzverordnung. Da nur der Titel vorliegt, ist unklar, wer die Initiative eingebracht hat.
Hintergrund
Gemeinden in Niedersachsen können auf Grundlage des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes eigene Verordnungen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen. Offenbar soll die bestehende Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Spiekeroog angepasst werden, um Lärmschutzregelungen entweder auszulagern oder neu zu fassen. Über Vorgängerbeschlüsse oder konkrete Anlässe lässt sich mangels Vorlagentext nichts sagen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Lärmschutzregelungen betreffen alle Insulaner:innen sowie Gäste — etwa durch Ruhezeiten, Verbote bestimmter Geräusche oder Einschränkungen bei Veranstaltungen. Welche konkreten Änderungen geplant sind und wen sie in welcher Form treffen, ist ohne den Vorlagentext nicht feststellbar.
Die wichtigsten Punkte
- Die bestehende Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde soll geändert werden
- Gleichzeitig soll eine eigenständige Lärmschutzverordnung verabschiedet werden
- Der genaue Inhalt beider Regelungen ist mangels Vorlagentext nicht bekannt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/106/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Lärmschutzverordnung zum zweiten Mal ändern. Der Rat berät und beschließt über die Änderung. Details zu den geplanten Neuregelungen liegen ohne PDF nicht vor.
Die Gemeinde berät über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für die Rettungswache. Ausnahmen nach § 11 SpiLärmSchVO ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen von den Lärmschutzregeln abzuweichen. Ein Beschluss soll gefasst werden.
Die Gemeinde überprüft ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) und will sie an die heutige Praxis anpassen. Vier Bereiche stehen im Fokus: Bauzeiten, ruhestörende Tätigkeiten in Gebäuden, Lärm aus Gaststätten sowie Feuerwerksregelungen. Die Sitzung dient zunächst nur der gemeinsamen Bestandsaufnahme — eine konkrete Neufassung wird danach von der Verwaltung erarbeitet. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse aufzunehmen und einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über eine eigene Lärmschutzverordnung. Mit einer solchen Verordnung können Ruhezeiten, Lärmobergrenzen oder Verbote bestimmter lärmintensiver Tätigkeiten geregelt werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist nicht bekannt, da kein Vorlagentext vorliegt.