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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Änderung der Gefahrenabwehrverordnung im Zuge der Verabschiedung einer Lärmschutzverordnung

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Dezember 2013

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 12. Dezember 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt den Änderungen der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Spiekeroog lt. Entwurf der Verwaltung zu. RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. Durch den Beschluss der Lärmschutzverordnung, muss die Gefahrenabwehrverordnung geändert werden.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Gefahrenabwehrverordnung ändern und gleichzeitig eine neue Lärmschutzverordnung verabschieden. Beide Regelwerke hängen inhaltlich zusammen und werden gemeinsam behandelt. Da kein Vorlagentext vorliegt, sind Einzelheiten nicht bekannt.

Einordnung

Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Änderung einer bestehenden kommunalen Verordnung sowie zur Einführung einer neuen Lärmschutzverordnung. Da nur der Titel vorliegt, ist unklar, wer die Initiative eingebracht hat.

Hintergrund

Gemeinden in Niedersachsen können auf Grundlage des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes eigene Verordnungen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen. Offenbar soll die bestehende Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Spiekeroog angepasst werden, um Lärmschutzregelungen entweder auszulagern oder neu zu fassen. Über Vorgängerbeschlüsse oder konkrete Anlässe lässt sich mangels Vorlagentext nichts sagen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Lärmschutzregelungen betreffen alle Insulaner:innen sowie Gäste — etwa durch Ruhezeiten, Verbote bestimmter Geräusche oder Einschränkungen bei Veranstaltungen. Welche konkreten Änderungen geplant sind und wen sie in welcher Form treffen, ist ohne den Vorlagentext nicht feststellbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Die bestehende Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde soll geändert werden
  • Gleichzeitig soll eine eigenständige Lärmschutzverordnung verabschiedet werden
  • Der genaue Inhalt beider Regelungen ist mangels Vorlagentext nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/106/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. Dezember 2013, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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Änderung der Gefahrenabwehrverordnung im Zuge der Verabschiedung einer Lärmschutzverordnung — Spiekeroog-Radar