Nachträgliche Beantragung einer bereits vor 1983 ausgeführten Baumaßnahme
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Dezember 2017
Beschlossen — einstimmig
am 07. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen zur nachträglichen Genehmigung der bereits vor 1983 ausgeführten Baumaßnahme wird erteilt. Der Rat folgt einstimmig dem Beschlussvorschlag.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Gebäude in Spiekeroog soll nachträglich für einen Umbau genehmigt werden, der bereits vor 1983 stattfand. Der Landkreis entdeckte die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Bestand und den genehmigten Bauplänen bei der Prüfung des Nachbarhauses. Das Haus wird seit fast 40 Jahren unverändert so genutzt: Ladenlokal im Erdgeschoss, Wohnung im Dachgeschoss. Der Beschlussvorschlag lautet, das Einvernehmen zur nachträglichen Genehmigung zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem nachträglichen Bauantrag für ein Wohn- und Geschäftsgebäude in Spiekeroog (26474). Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Der Umbau des Hauses fand nachweislich vor 1983 statt, als weder der heutige Bebauungsplan „Dorf–Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der heutige Bebauungsplan „Dorf–Teil A
Die wichtigsten Punkte
- Der Umbau des Hauses erfolgte vor 1983, noch vor dem Inkrafttreten des B-Plans „Ortsmitte-West
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- Neuanlauf nötig
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/113/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8206 kB
Beratungsfolge
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