Nationalpark – Klärung der Einstellung zum Nationalpark und Vorbereitung einer „Spiekerooger Erklärung“ zum Nationalpark
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. März 2019
Beschlossen — einstimmig
am 14. März 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die „Spiekerooger Erklärung“ (s. Anlage) zum Nationalpark zu verabschieden. Ohne inhaltliche Aussprache beschließt der Rat einstimmig die Verabschiedung der Erklärung. Diese soll u.a. auch auf der Internetseite veröffentlicht werden.
(3 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll seine Haltung zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer klären und eine öffentliche Erklärung dazu verabschieden. Hintergrund sind Auseinandersetzungen auf mehreren ostfriesischen Inseln über das Verhältnis von Mensch und Natur im Nationalpark. Ein Entwurf der „Spiekerooger Erklärung
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht durch Inge Redelfs, zur Erst-Beratung im Umweltausschuss mit anschließender Beratung in Verwaltungsausschuss und Rat. Die Vorlage läuft durch alle drei Gremien im November und Dezember 2018.
Hintergrund
Auf dem Insularen Erfahrungsaustausch der ostfriesischen Inseln im November 2018 auf Wangerooge wurde eine gemeinsame Erklärung aller Inselgemeinden zum Nationalpark diskutiert. Auf mehreren Inseln gab es Bestrebungen, den Nationalparkgedanken zu schwächen. Spiekeroog ist seit 2009 formale Nationalparkpartnerin — mit dem UNESCO-Weltnaturerbe-Status des Wattenmeers als Klammer. Ein Entwurf der „Spiekerooger Erklärung
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Erklärung betrifft alle Insulaner:innen und den Tourismus, weil sie die offizielle Haltung der Gemeinde zum Nationalpark und dessen Schutzregeln festschreibt. Konkret geht es um Nutzungsfragen — etwa Jagd, Weidewirtschaft und touristische Aktivitäten — die durch das Nationalparkgesetz geregelt werden. Eine klare Positionierung beeinflusst die künftige Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung und damit den Alltag auf der Insel.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll nach Beantwortung offener Fragen eine „Spiekerooger Erklärung
- Ein Entwurf der Erklärung liegt vor und bekennt sich ausdrücklich zum Nationalpark als Gewinn für Natur, Tourismus und Bewohner:innen
- Die 2009 formal besiegelte Nationalparkpartnerschaft soll bekräftigt und durch überarbeitete Zielvereinbarungen mit Inhalt gefüllt werden
- Nutzungskonflikte zwischen Gemeinde und Nationalparkverwaltung sollen weiterhin konstruktiv und partnerschaftlich gelöst werden
- Die Spiekerooger Nachhaltigkeitsinitiative wird als Anknüpfungspunkt für die Zusammenarbeit genannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/116/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8213 kB
- 📄Spiekerooger Erklärung zum Nationalpark Redelfs Feb 2019PDF; CHARSET=UTF-8120 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ratsmitglied Warenski beantragt, dass die Gemeinde Spiekeroog einen detaillierten Fragenkatalog zum Evaluierungsbericht des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer (2013) offiziell beim Niedersächsischen Umweltministerium einreicht. Der Fragenkatalog thematisiert mögliche Einschränkungen für Insulaner:innen — etwa bei Hafenzugang, Jagd, Beweidung, Kitesurfen und Strandnutzung. Außerdem soll die Gemeinde eine öffentliche Pressemitteilung zu ihrer Position herausgeben. Die Vorlage soll Umweltausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat durchlaufen.
Die Verwaltung legt dar, warum ein generelles Feuerwerksverbot auf Spiekeroog rechtlich nicht möglich ist, und empfiehlt, auf Verbote zu verzichten. Nach dem Silvester 2025/26 gingen Beschwerden über Feuerwerk in Dorfplatznähe ein. Der Rat soll die rechtliche Lage zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, weiterhin für freiwillige Zurückhaltung zu werben.
Die Gemeinde Spiekeroog bereitet eine neue Baumschutzsatzung vor. Die Arbeitsgruppe „Bäume
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre veraltete Baumschutzsatzung von 2006 durch eine neue, die ab 1. Oktober 2025 gilt. Künftig sind alle Bäume ab 75 cm Stammumfang geschützt, unabhängig vom Standort — bisher galten nur ortsbildprägende Bäume im Kataster. 64 besonders bedeutende Bäume und Baumensembles werden namentlich im Baumkataster erfasst. Wer geschützte Bäume ohne Genehmigung fällt oder beschädigt, riskiert Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Der Rat soll die Satzung beschließen.