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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzungsänderung von Geschäftsräumen (Einzelhandel) in die Zweigstelle einer Zahnarztpraxis

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. August 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. August 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. Folgende Punkte sind zunächst durch die Baugenehmigungsbehörde zu prüfen: Ist ein gemeinsames WC nach den Hygienevorschriften zulässig? Ist eine Praxis ohne barrierefreies WC zulässig? Ist der Strahlenschutz auch zum dahinterliegenden Wohnraum gewährleistet? Ist ein Labor ohne Fenster u. Lüftung zulässig? Ist hier eine Zahnarztpraxis lt. B-Plan zulässig? RV Redelfs zitiert die von Frau Brandt aufgeworfenen Fragen und fügt die Anfrage des Bauausschusses hinzu, ob eine Zahnarztpraxis lt. B-Plan zulässig ist. Das Gremium möchte keine generelle Absage zum Vorhaben aussprechen, ist jedoch zunächst an der Klärung der Fragen interessiert.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zur Umnutzung eines Ladenlokals in eine Zahnarztpraxis-Zweigstelle verweigern. Der Antrag liegt im Sondergebiet 'Tourismus Ortsmitte' des B-Plans 'Dorf–Teil A' und läuft bereits zum zweiten Mal: Ein erster Antrag aus November 2017 wurde zurückgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nicht zu erteilen, solange vier bauliche und hygienische Fragen vom Landkreis ungeklärt sind.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung vom Juli 2018, eingebracht als Bauantrag eines privaten Bauherrn zur Nutzungsänderung im Erdgeschoss eines Gebäudes in der Ortsmitte. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Ein erster gleichlautender Bauantrag wurde im November 2017 eingereicht und vom Rat im Dezember 2017 zurückgestellt. Bedingung war die Vorlage vollständiger Pläne mit Angaben zu den Dauerwohnungen im Haus. Der Architekt hat das Erdgeschoss inzwischen aufgemessen; im hinteren Bereich befindet sich weiterhin eine vermietete Dauerwohnung. Das Grundstück liegt im Sondergebiet 'Tourismus Ortsmitte' des B-Plans 'Dorf–Teil A' sowie im Bereich der Baugestaltungs- und Erhaltungssatzung der Gemeinde.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Entscheidung betrifft direkt, ob Spiekeroog eine Zahnarztpraxis-Zweigstelle in der Ortsmitte erhält. Für Insulaner:innen und Gäste wäre das eine Verbesserung der medizinischen Versorgung. Allerdings sind offene Fragen zu Strahlenschutz, Barrierefreiheit und Hygiene noch ungeklärt, weshalb die Verwaltung zunächst keine Zustimmung empfiehlt.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Ladenlokal in der Ortsmitte soll zur Zweigstelle einer Zahnarztpraxis umgebaut werden
  • Die Prüfung ergab: nur ein gemeinsames WC für Praxis und Textilgeschäft, kein barrierefreies WC vorhanden
  • Das Röntgengerät grenzt direkt an eine Dauerwohnung — der Strahlenschutz ist ungeklärt
  • Das Praxislabor befindet sich in einem fensterlosen, unbelüfteten ehemaligen Kühlraum
  • Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu verweigern, bis der Landkreis diese vier Punkte geklärt hat

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/051/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog2. August 2018, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. August 2018, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Nutzungsänderung von Geschäftsräumen (Einzelhandel) in die Zweigstelle einer Zahnarztpraxis — Spiekeroog-Radar