Nutzungsänderung von Geschäftsräumen (Einzelhandel) in die Zweigstelle einer Zahnarztpraxis
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. August 2018
Beschlossen — einstimmig
am 09. August 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. Folgende Punkte sind zunächst durch die Baugenehmigungsbehörde zu prüfen: Ist ein gemeinsames WC nach den Hygienevorschriften zulässig? Ist eine Praxis ohne barrierefreies WC zulässig? Ist der Strahlenschutz auch zum dahinterliegenden Wohnraum gewährleistet? Ist ein Labor ohne Fenster u. Lüftung zulässig? Ist hier eine Zahnarztpraxis lt. B-Plan zulässig? RV Redelfs zitiert die von Frau Brandt aufgeworfenen Fragen und fügt die Anfrage des Bauausschusses hinzu, ob eine Zahnarztpraxis lt. B-Plan zulässig ist. Das Gremium möchte keine generelle Absage zum Vorhaben aussprechen, ist jedoch zunächst an der Klärung der Fragen interessiert.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde soll ihr Einvernehmen zur Umnutzung eines Ladenlokals in eine Zahnarztpraxis-Zweigstelle verweigern. Der Antrag liegt im Sondergebiet 'Tourismus Ortsmitte' des B-Plans 'Dorf–Teil A' und läuft bereits zum zweiten Mal: Ein erster Antrag aus November 2017 wurde zurückgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nicht zu erteilen, solange vier bauliche und hygienische Fragen vom Landkreis ungeklärt sind.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung vom Juli 2018, eingebracht als Bauantrag eines privaten Bauherrn zur Nutzungsänderung im Erdgeschoss eines Gebäudes in der Ortsmitte. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Ein erster gleichlautender Bauantrag wurde im November 2017 eingereicht und vom Rat im Dezember 2017 zurückgestellt. Bedingung war die Vorlage vollständiger Pläne mit Angaben zu den Dauerwohnungen im Haus. Der Architekt hat das Erdgeschoss inzwischen aufgemessen; im hinteren Bereich befindet sich weiterhin eine vermietete Dauerwohnung. Das Grundstück liegt im Sondergebiet 'Tourismus Ortsmitte' des B-Plans 'Dorf–Teil A' sowie im Bereich der Baugestaltungs- und Erhaltungssatzung der Gemeinde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft direkt, ob Spiekeroog eine Zahnarztpraxis-Zweigstelle in der Ortsmitte erhält. Für Insulaner:innen und Gäste wäre das eine Verbesserung der medizinischen Versorgung. Allerdings sind offene Fragen zu Strahlenschutz, Barrierefreiheit und Hygiene noch ungeklärt, weshalb die Verwaltung zunächst keine Zustimmung empfiehlt.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Ladenlokal in der Ortsmitte soll zur Zweigstelle einer Zahnarztpraxis umgebaut werden
- Die Prüfung ergab: nur ein gemeinsames WC für Praxis und Textilgeschäft, kein barrierefreies WC vorhanden
- Das Röntgengerät grenzt direkt an eine Dauerwohnung — der Strahlenschutz ist ungeklärt
- Das Praxislabor befindet sich in einem fensterlosen, unbelüfteten ehemaligen Kühlraum
- Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu verweigern, bis der Landkreis diese vier Punkte geklärt hat
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/051/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8222 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Mitarbeiterwohnhauses mit 5 Appartements zu verweigern. Das Grundstück (873 m²) liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausgewiesen ist. Zudem fehlen laut Vorlage die vorgeschriebenen Abstellräume, und das Grundstück fällt unter eine Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.
Ein Ladenlokal in der Ortsmitte soll zur Zweigstelle einer Zahnarztpraxis umgenutzt werden. Das Gebäude liegt im Bebauungsplan „Dorf–Teil A
Eine Bauvoranfrage zielt auf die Nutzungsänderung einer Garage in einen Einzelhandelsbetrieb ab. Der Rat oder ein zuständiger Ausschuss soll über die planungsrechtliche Zulässigkeit dieses Vorhabens entscheiden.
Eine Ferienwohnung im Erdgeschoss eines Hauses im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A soll zur Dauerwohnung umgewidmet werden. Das Dachgeschoss des Gebäudes ist bereits Dauerwohnung. Bauliche Veränderungen sind nicht geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB zu erteilen.