Nutzungsänderung von Geschäftsräumen (Einzelhandel) in die Zweigstelle einer Zahnarztpraxis
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. August 2018
Beschlossen — einstimmig
am 09. August 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. Folgende Punkte sind zunächst durch die Baugenehmigungsbehörde zu prüfen: Ist ein gemeinsames WC nach den Hygienevorschriften zulässig? Ist eine Praxis ohne barrierefreies WC zulässig? Ist der Strahlenschutz auch zum dahinterliegenden Wohnraum gewährleistet? Ist ein Labor ohne Fenster u. Lüftung zulässig? Ist hier eine Zahnarztpraxis lt. B-Plan zulässig? RV Redelfs zitiert die von Frau Brandt aufgeworfenen Fragen und fügt die Anfrage des Bauausschusses hinzu, ob eine Zahnarztpraxis lt. B-Plan zulässig ist. Das Gremium möchte keine generelle Absage zum Vorhaben aussprechen, ist jedoch zunächst an der Klärung der Fragen interessiert.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zur Umnutzung eines Ladenlokals in eine Zahnarztpraxis-Zweigstelle verweigern. Der Antrag liegt im Sondergebiet 'Tourismus Ortsmitte' des B-Plans 'Dorf–Teil A' und läuft bereits zum zweiten Mal: Ein erster Antrag aus November 2017 wurde zurückgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nicht zu erteilen, solange vier bauliche und hygienische Fragen vom Landkreis ungeklärt sind.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung vom Juli 2018, eingebracht als Bauantrag eines privaten Bauherrn zur Nutzungsänderung im Erdgeschoss eines Gebäudes in der Ortsmitte. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Ein erster gleichlautender Bauantrag wurde im November 2017 eingereicht und vom Rat im Dezember 2017 zurückgestellt. Bedingung war die Vorlage vollständiger Pläne mit Angaben zu den Dauerwohnungen im Haus. Der Architekt hat das Erdgeschoss inzwischen aufgemessen; im hinteren Bereich befindet sich weiterhin eine vermietete Dauerwohnung. Das Grundstück liegt im Sondergebiet 'Tourismus Ortsmitte' des B-Plans 'Dorf–Teil A' sowie im Bereich der Baugestaltungs- und Erhaltungssatzung der Gemeinde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft direkt, ob Spiekeroog eine Zahnarztpraxis-Zweigstelle in der Ortsmitte erhält. Für Insulaner:innen und Gäste wäre das eine Verbesserung der medizinischen Versorgung. Allerdings sind offene Fragen zu Strahlenschutz, Barrierefreiheit und Hygiene noch ungeklärt, weshalb die Verwaltung zunächst keine Zustimmung empfiehlt.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Ladenlokal in der Ortsmitte soll zur Zweigstelle einer Zahnarztpraxis umgebaut werden
- Die Prüfung ergab: nur ein gemeinsames WC für Praxis und Textilgeschäft, kein barrierefreies WC vorhanden
- Das Röntgengerät grenzt direkt an eine Dauerwohnung — der Strahlenschutz ist ungeklärt
- Das Praxislabor befindet sich in einem fensterlosen, unbelüfteten ehemaligen Kühlraum
- Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu verweigern, bis der Landkreis diese vier Punkte geklärt hat
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/051/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8222 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Eigentümer eines Gewerbegebäudes auf Spiekeroog wollen einen Teil davon in ein Café umwandeln. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 22, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen für eine Ausnahme erteilen muss. Die Verwaltung sieht keine entgegenstehenden öffentlichen Belange, weil ein Café im geplanten Sondergebiet Tourismus/Gewerbe-Ortsmitte zulässig ist und drei Dauerwohnungen im Gebäude erhalten bleiben. Der Rat soll das Einvernehmen erteilen.
Ein Ladenlokal im Erdgeschoss eines Bestandsgebäudes soll zur Zweigstelle einer Zahnarztpraxis umgenutzt werden. Das Gebäude liegt im Sonstigen Sondergebiet Tourismus Ortsmitte des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll das Einvernehmen zu einem Bauantrag verweigern, der einen Laden und ein Nebengebäude zu Mitarbeiterwohnraum umnutzen will. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 22 Dorf. Eine Ausnahme von dieser Sperre scheidet aus, weil der Planentwurf auch Regelungen zur geschossweisen Steuerung von Gewerbe enthält und die Umnutzung diese Planung gefährden würde. Der Rat soll das Einvernehmen zur Ausnahme versagen.
Ein Eigentümer beantragt den Abriss eines bestehenden Wohngebäudes und den Neubau eines Gebäudes mit 8 Hotelsuiten auf dem Grundstück in der Ortsmitte Spiekeroogs. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat am 13. März 2015 eine Veränderungssperre beschlossen hat; das Vorhaben braucht daher eine Ausnahme. Die Verwaltung prüft, ob die Maße und Gestaltung mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf sowie der Baugestaltungssatzung II übereinstimmen — was nach Aktenlage weitgehend der Fall ist. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.