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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Organistation Bauleitplanung / Städtebauliche Entwicklung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde will sieben laufende Bebauungsplanverfahren professionell und rechtssicher vorantreiben, hat aber intern nicht genug Kapazität dafür. Die Verwaltung schlägt vor, eine Fachanwaltskanzlei für Baurecht unter Vertrag zu nehmen und gleichzeitig eine dreijährige Projektstelle auszuschreiben. Der Beschlussvorschlag sieht jährlich 15.000 Euro für den Rechtsanwalt sowie ein Gesamtbudget von 100 bis 200.000 Euro für die Projektstelle vor.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur organisatorischen und personellen Aufstellung für die Bauleitplanung. Erstberatung im Verwaltungsausschuss am 18. Januar 2022, Beschlussfassung im Rat am 27. Januar 2022.

Hintergrund

Aktuell laufen sieben Bauleitplanverfahren gleichzeitig. Besonders zeitkritisch sind der B-Plan Dorf — er betrifft fast das gesamte Inselgebiet und soll restriktivere Regelungen für Dauerwohnen, Gewerbe und Hotels festschreiben — sowie der B-Plan Achter d'Utkiek als voraussichtlich letztes Neubaugebiet für insulares Wohnen. Die vorhandenen qualifizierten Verwaltungsmitarbeitenden sind in den nächsten Jahren kapazitiv ausgelastet. Städtebauliche Entwicklungskonzepte oder Zielformulierungen, auf die eine Bauleitplanung aufsetzen könnte, fehlen bisher.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die laufenden Bebauungspläne entscheiden darüber, wer auf Spiekeroog dauerhaft wohnen darf, was gebaut werden kann und wie Gewerbe und Tourismus geregelt werden — sie betreffen alle Insulaner:innen unmittelbar. Verzögerungen bei den Planverfahren könnten Vorhaben wie das neue Wohngebiet Achter d'Utkiek aufhalten. Die geplanten Satzungen könnten künftig unter anderem den Ausschluss von Bruchteilseigentum oder eine Bettensteuer regeln.

Die wichtigsten Punkte

  • Sieben Bebauungsplanverfahren laufen gleichzeitig, mindestens zwei davon gelten als sehr zeitkritisch
  • Die Verwaltung verfügt intern nicht über ausreichend juristische und planerische Kapazität
  • Geplant ist ein Rahmenvertrag mit einer Fachanwaltskanzlei für Baurecht für jährlich 15.000 Euro
  • Parallel soll eine dreijährige Projektstelle ausgeschrieben werden, Gesamtbudget 100 bis 200.000 Euro über drei Jahre
  • Das Bürgermeisterhaus wird als mögliche Unterkunft für eine Projektperson vorsorglich reserviert

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/004/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Januar 2022, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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