Organistation Bauleitplanung / Städtebauliche Entwicklung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022
Beschlossen — einstimmig
am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde will sieben laufende Bebauungsplanverfahren professionell und rechtssicher vorantreiben, hat aber intern nicht genug Kapazität dafür. Die Verwaltung schlägt vor, eine Fachanwaltskanzlei für Baurecht unter Vertrag zu nehmen und gleichzeitig eine dreijährige Projektstelle auszuschreiben. Der Beschlussvorschlag sieht jährlich 15.000 Euro für den Rechtsanwalt sowie ein Gesamtbudget von 100 bis 200.000 Euro für die Projektstelle vor.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur organisatorischen und personellen Aufstellung für die Bauleitplanung. Erstberatung im Verwaltungsausschuss am 18. Januar 2022, Beschlussfassung im Rat am 27. Januar 2022.
Hintergrund
Aktuell laufen sieben Bauleitplanverfahren gleichzeitig. Besonders zeitkritisch sind der B-Plan Dorf — er betrifft fast das gesamte Inselgebiet und soll restriktivere Regelungen für Dauerwohnen, Gewerbe und Hotels festschreiben — sowie der B-Plan Achter d'Utkiek als voraussichtlich letztes Neubaugebiet für insulares Wohnen. Die vorhandenen qualifizierten Verwaltungsmitarbeitenden sind in den nächsten Jahren kapazitiv ausgelastet. Städtebauliche Entwicklungskonzepte oder Zielformulierungen, auf die eine Bauleitplanung aufsetzen könnte, fehlen bisher.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die laufenden Bebauungspläne entscheiden darüber, wer auf Spiekeroog dauerhaft wohnen darf, was gebaut werden kann und wie Gewerbe und Tourismus geregelt werden — sie betreffen alle Insulaner:innen unmittelbar. Verzögerungen bei den Planverfahren könnten Vorhaben wie das neue Wohngebiet Achter d'Utkiek aufhalten. Die geplanten Satzungen könnten künftig unter anderem den Ausschluss von Bruchteilseigentum oder eine Bettensteuer regeln.
Die wichtigsten Punkte
- Sieben Bebauungsplanverfahren laufen gleichzeitig, mindestens zwei davon gelten als sehr zeitkritisch
- Die Verwaltung verfügt intern nicht über ausreichend juristische und planerische Kapazität
- Geplant ist ein Rahmenvertrag mit einer Fachanwaltskanzlei für Baurecht für jährlich 15.000 Euro
- Parallel soll eine dreijährige Projektstelle ausgeschrieben werden, Gesamtbudget 100 bis 200.000 Euro über drei Jahre
- Das Bürgermeisterhaus wird als mögliche Unterkunft für eine Projektperson vorsorglich reserviert
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/004/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8205 kB
- 📄Sitzungsvorlage zum VA am 18.01.2022PDF; CHARSET=UTF-8204 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll den neuen Bebauungsplan Nr. 22 für den gesamten Innendorfbereich von Spiekeroog aufstellen, weil das OVG Lüneburg den bisherigen B-Plan "Dorf Teil A" am 7. Oktober 2021 für unwirksam erklärt hat. Das Plangebiet umfasst weite Teile des Dorfes — von Wittdün über Ortsmitte bis Slurpad — sowie bisher unbeplante Bereiche wie Inselschule und Friedhof. Ziele sind die Sicherung von Dauerwohnraum, Gewerbeflächen im Innendorf und Gästebeherbergungsangeboten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Planungsleistung auszuschreiben und die Kosten überplanmäßig zu decken.
Die Verwaltung empfiehlt, auf den Bau eines Wohngebäudes neben der geplanten neuen Rettungswache vorerst zu verzichten. Die Kostenschätzung liegt bei 1,8 Mio. Euro — zu hoch und finanziell für die Gemeinde nicht darstellbar. Zusätzlich würden Zeitdruck und Planungsrisiken entstehen, wenn der Baubeginn parallel zur Rettungswache im November 2022 angestrebt würde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Wohnbauprojekt zurückzustellen, aber die Möglichkeit einer späteren Realisierung im Bebauungsplan offenzuhalten.
Die Gemeinde vergibt die Planungsleitung für die Änderung des Bebauungsplans Achter d'Diek an ein Planungsbüro mit Inselerfahrung. Zwei Büros hatten sich auf die öffentliche Ausschreibung beworben; das günstigere Angebot lag bei rund 14.866 Euro, das teurere bei rund 22.250 Euro. Der Rat soll die bereits vollzogene Vergabe an das günstigere Büro nachträglich genehmigen — als außerplanmäßige Ausgabe.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf