Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes / mehrerer Bebauungspläne für den Geltungsbereich des aufgehobenen B-Plans Dorf Teil-A
Stand der Beratung
Zur Kenntnis genommen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 23. November 2021
Beschlossen — einstimmig
am 14. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Sicherung von Dauerwohnraum und dessen Neuschaffung, der Sicherung von Gewerbeflächen im Innendorfbereich, die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungsflächen in dessen verschiedenen Ausprägungsformen und Sicherung deren Vielfalt sowie der Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 22. Bebauungsplan der Gemeinde Spiekeroog gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 sowie § 172 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss ist ortsüblich, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, bekannt zu geben. Die Verwaltung wird zur Ausschreibung der Planungsleistung beauftrag, die Kosten werden im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe gedeckt. Stellv. RV Klasing benennt das Thema. Die Sicherung von Dauerwohnraum wird durch stellv. RV Klasing als Begründung und Priorität dieser Thematik der B-Plan-Bestimmung betont. Planungshoheit der Kommune ist verbrieftes Recht, wie auch die Baufreiheit der Bürger (Art. 14 GG). Das Thema Dauerwohnraum wirft moralische und ethische Fragen auf, die bei der rein rechtlichen Betrachtung nicht berücksichtigt werden. Entfall von Wohnraum für Insulaner durch das Überbieten insularerer Interessenten durch externe stellt ein großes Problem dar. Renditeobjekte sollten auch durch Verwalter bewohnt werden können und die Verantwortung und Empathie für diese hier arbeitenden Menschen werden vermisst. Den dienstleistenden Reinigungsunternehmen war es nicht möglich, am letzten Wechselwochenende alle Ferienunterkünfte zu reinigen. Unterstützung der ortsansässigen Unternehmer wurde notwendig und gewährleistet. Es wird an die Verantwortung der auswärtigen Ferienunterkunfts-Betreiber appelliert, Wohnraum für z.B. Reinigungskräfte vorzuhalten. MA Koffinke stellt die Beschlussvorlage hierzu vor und liest diese für alle Anwesenden laut. Als kurze Anmerkung erklärt MA Koffinke, dass wir durch das Urteil auf die B-Pläne in die Zeit vor 2009 zurückgefallen sind. In der Vorlage wurde der Name Bi d‘ Utkiek in Achter d‘ Utkiek korrigiert. Die Sicherung von Gewerbeflächen und Dauerwohnraum stellen lt. MA Koffinke die Begründung dar, um die Veränderungssperre möglich zu machen. Stellv. RV Klasing bedankt sich für die Ausführung und merkt an, dass sich das Ratsgremium zum nächsten Monat umstellen wird. Daher wäre es gut, schon zu wissen, falls der neue Rat anderer Ansicht ist, ob es möglich wäre, eine Übergangslösung zu finden, indem die Veränderungssperre geändert wird. Für die Erhaltung soll diese Lösung eng und für die Entwicklung weit gesteckt sein. MA Koffinke betont, wie wichtig die Vielfalt der Unterbringungsmöglichkeiten von Gästen für die Insel ist und dass dies unabdingbar für Krisenzeiten sei, um wirtschaftlich gesund zu bleiben. Stellv. RV Klasing strebt eine Sicherung an und geht davon aus, dass der neue Rat ähnlicher Ansicht sein wird, wie der aktuelle. Stellv. RV Klasing fragt die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag ab, die per Handzeichen erfolgt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll den neuen Bebauungsplan Nr. 22 für den gesamten Innendorfbereich von Spiekeroog aufstellen, weil das OVG Lüneburg den bisherigen B-Plan "Dorf Teil A" am 7. Oktober 2021 für unwirksam erklärt hat. Das Plangebiet umfasst weite Teile des Dorfes — von Wittdün über Ortsmitte bis Slurpad — sowie bisher unbeplante Bereiche wie Inselschule und Friedhof. Ziele sind die Sicherung von Dauerwohnraum, Gewerbeflächen im Innendorf und Gästebeherbergungsangeboten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Planungsleistung auszuschreiben und die Kosten überplanmäßig zu decken.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 — den formalen Start eines neuen Planverfahrens. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss, Rat und Bauausschuss im Oktober 2021.
Hintergrund
Das OVG Lüneburg erklärte den B-Plan "Dorf Teil A" mit Urteil vom 7. Oktober 2021 für unwirksam. Damit fehlt für weite Teile des Ortskerns die planungsrechtliche Grundlage. Der neue B-Plan Nr. 22 soll die Nachfolgeplanung für insgesamt neun frühere Teilpläne (u. a. Wittdün, Ortsmitte-West, Ortsmitte-Ost, Melksett, Hellerpad) sowie mehrere bisher unbeplante Bereiche schaffen. Ob ein einziger Plan oder mehrere Pläne aufgestellt werden, soll im Laufe des Verfahrens entschieden werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Plangebiet deckt den gesamten bewohnten Ortskern ab und betrifft damit praktisch alle Insulaner:innen sowie Grundstückseigentümer:innen im Dorf. Solange kein neuer B-Plan gilt, entscheiden sich Baugenehmigungen nach den allgemeinen Vorschriften des Baugesetzbuchs — das kann Bauvorhaben erschweren oder verzögern. Mit dem neuen Plan sollen Dauerwohnraum, Gewerbeflächen und Gästeunterkünfte planungsrechtlich gesichert werden.
Die wichtigsten Punkte
- Das OVG Lüneburg hat den B-Plan "Dorf Teil A" am 7. Oktober 2021 für unwirksam erklärt
- Der neue B-Plan Nr. 22 soll den gesamten Innendorfbereich neu überplanen
- Das Plangebiet umfasst neun bestehende Teilpläne sowie bisher unbeplante Flächen wie Inselschule, Museumsbahn und Friedhof
- Ziele sind Sicherung von Dauerwohnraum, Gewerbeflächen im Innendorf und geordnete Gästebeherbergung
- Die Verwaltung soll die Planungsleistung ausschreiben; die Kosten werden überplanmäßig gedeckt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/162/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8203 kB
- 📄Anlage 1 GeltungsbereichPDF; CHARSET=UTF-8494 kB
- 📄Anlage 2 geltende B-Pläne im Bereich SpiekeroogPDF; CHARSET=UTF-8558 kB
- 📄Übersicht der geltenden Bebauungspläne auf dem Gebiet der Gemeinde SpiekeroogPDF; CHARSET=UTF-87 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog erlässt eine Veränderungssperre für den Innendorfbereich, um während der laufenden Bebauungsplanung (B-Plan Nr. 22) zu verhindern, dass Dauerwohnraum oder Gewerbeflächen in Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst weite Teile des bebauten Ortskerns, darunter Bereiche wie Wittdün, Ortsmitte, Melksett, Hellerpad und Am Bahnhof. Die Veränderungssperre gilt ab Bekanntmachung zunächst zwei Jahre und endet früher, sobald der B-Plan Nr. 22 rechtskräftig ist. Der Rat soll die beiliegende Satzung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog will für mehrere Bebauungspläne eine Veränderungssperre erlassen. Eine Veränderungssperre friert die bauliche Nutzung in einem Plangebiet vorübergehend ein, damit laufende Planungsvorhaben nicht durch neue Bauprojekte unterlaufen werden. Der Rat soll darüber beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog will für mehrere Bebauungspläne eine zweite Veränderungssperre erlassen. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben in bestimmten Gebieten vorübergehend ein, damit laufende Planungsverfahren nicht durch neue Baumaßnahmen unterlaufen werden. Welche Bebauungspläne konkret betroffen sind, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Die Gemeinde Spiekeroog will eine zweite Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne beschließen. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben im betroffenen Gebiet vorübergehend ein, damit laufende Planungsverfahren nicht durch Neubauten unterlaufen werden. Welche Bebauungspläne konkret betroffen sind, geht aus dem Titel allein nicht hervor.