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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung“ _ Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. April 2023

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 13. April 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

1. Der Rat der Gemeinde beschließt gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Abwägungsvorlage zu den eingegangenen Stellungnahmen. 2. Der Rat trifft auf der Grundlage der Satzungsunterlagen (Planzeichnung einschl. FNP-Berichtigung, Planbegründung mit Anlagen, Durchführungsvertrag) den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB (i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB) RM Breuer sitzt wieder im Podium. RV Redelfs teilt mit, dass es Stellungnahmen zu den Abwägungen gegeben hat und über die Abwägungsvorschläge beschlossen werden muss. Die Ratsmitglieder sind einverstanden, dass über den Beschlussvorschlag im Block abgestimmt wird. RV Redelfs trägt die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zusammenfassend vor. Diese kommen hauptsächlich von Behörden öffentlichen Interesses. Die Stellungnahmen der Eigentümer der nahegelegenen Ferienwohnungen werden komplett vorgelesen. RV Redelfs betont die positive Tendenz der Stellungnahme der Eigentümer. Die Bedenken der Eigentümer in Bezug auf die Gäste werden genauer vorgetragen. Sie betont, dass die Punkte, die in der Stellungnahme gewünscht sind, im B-Plan nicht regelbar wären. Die Punkte sind zwar wichtig, aber sie sind nicht Bestandteil des B-Planes. Insbesondere zum Thema „Lärm“ wird darauf hingewiesen, dass die technischen Anlagen so lärmarm wie möglich ein- und angebaut würden. Die Lebensmittelversorgung muss gewährleistet sein und beinhaltet eine frühe Anlieferung und Bewirtschaftung. RM Klasing meint, die Lieferzeiten sollten genauer betrachtet werden. Da die Kühlkette vorhanden ist, könnte der Kühlhänger morgens länger vor dem Geschäft stehen und dieser später entladen werden. Edeka müsste dies berücksichtigen können. RM JO Bellstedt ist wichtig, dass die Ware so früh wie möglich in die Regale kommt. Die Logistik müsse vorrangig berücksichtigt werden, damit die Abläufe für die Mitarbeitenden und die Kunden so gut wie möglich funktionieren. RM JU Bellstedt erinnert an die langen Warteschlangen vor dem Geschäft, die so schnell wie möglich abgebaut werden sollten.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Der Rat soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 Sicherung der Lebensmittelversorgung als Satzung beschließen und damit die Erweiterung des EDEKA-Marktes planungsrechtlich absichern. Der Markt soll durch einen Anbau auf eine Verkaufsfläche von maximal 725 Quadratmetern erweitert und neu strukturiert werden. Im Obergeschoss entstehen fünf zusätzliche Mitarbeiterwohnungen; die bereits vorhandenen zehn Mitarbeiterwohnungen werden modernisiert. Zuvor beschließt der Rat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zum Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 Sicherung der Lebensmittelversorgung, aufgestellt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Es handelt sich um die abschließende Verfahrensstufe nach vorangegangener öffentlicher Auslegung.

Hintergrund

Der EDEKA-Frischemarkt auf Spiekeroog entspricht nach Einschätzung der Gemeinde nicht mehr den heutigen Einkaufsbedürfnissen. Ziel des Verfahrens ist die planungsrechtliche Absicherung einer maßvollen Erweiterung des bestehenden Vollsortimenters. Das Plangebiet umfasst rund 0,2 Hektar am südwestlichen Ortsrand und überlagert den bisherigen Bebauungsplan Nr. 8C Ortsmitte West, dessen Festsetzungen mit Inkrafttreten des neuen Plans außer Kraft treten. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung angepasst. Mit der Vorhabenträgerin wurde ein Durchführungsvertrag geschlossen, der Umsetzungsfristen und Kostentragung regelt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der einzige Lebensmittelvollsortimenter auf der Insel erhält mit dem Plan die baurechtliche Grundlage für Erweiterung und Modernisierung, was die Versorgungssituation für alle Insulaner:innen und Gäste langfristig sichern soll. Anwohnende im Umfeld des Marktes hatten Bedenken wegen Lärmbelästigung durch frühe Anlieferungen; ein Schallgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete eingehalten werden. Die Gemeinde hat klargestellt, dass Lieferzeiten nicht im Bebauungsplan geregelt werden können, sondern Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens sind.

Die wichtigsten Punkte

  • Der EDEKA-Markt soll durch einen Anbau auf maximal 725 Quadratmeter Verkaufsfläche erweitert werden
  • Im Obergeschoss entstehen fünf neue Mitarbeiterwohnungen; die bestehenden zehn werden modernisiert
  • Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand und umfasst rund 0,2 Hektar
  • Ein Schallgutachten belegt die Einhaltung der Lärmrichtwerte für reine Wohngebiete
  • Der Rat beschließt Abwägung und Satzung; die Kosten des Planverfahrens trägt die Vorhabenträgerin

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/033/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
9 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (9)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. März 2023, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. April 2023, 00:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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