Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung“ _ Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. April 2023
Beschlossen — mehrheitlich
am 13. April 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Der Rat der Gemeinde beschließt gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Abwägungsvorlage zu den eingegangenen Stellungnahmen. 2. Der Rat trifft auf der Grundlage der Satzungsunterlagen (Planzeichnung einschl. FNP-Berichtigung, Planbegründung mit Anlagen, Durchführungsvertrag) den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB (i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB) RM Breuer sitzt wieder im Podium. RV Redelfs teilt mit, dass es Stellungnahmen zu den Abwägungen gegeben hat und über die Abwägungsvorschläge beschlossen werden muss. Die Ratsmitglieder sind einverstanden, dass über den Beschlussvorschlag im Block abgestimmt wird. RV Redelfs trägt die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zusammenfassend vor. Diese kommen hauptsächlich von Behörden öffentlichen Interesses. Die Stellungnahmen der Eigentümer der nahegelegenen Ferienwohnungen werden komplett vorgelesen. RV Redelfs betont die positive Tendenz der Stellungnahme der Eigentümer. Die Bedenken der Eigentümer in Bezug auf die Gäste werden genauer vorgetragen. Sie betont, dass die Punkte, die in der Stellungnahme gewünscht sind, im B-Plan nicht regelbar wären. Die Punkte sind zwar wichtig, aber sie sind nicht Bestandteil des B-Planes. Insbesondere zum Thema „Lärm“ wird darauf hingewiesen, dass die technischen Anlagen so lärmarm wie möglich ein- und angebaut würden. Die Lebensmittelversorgung muss gewährleistet sein und beinhaltet eine frühe Anlieferung und Bewirtschaftung. RM Klasing meint, die Lieferzeiten sollten genauer betrachtet werden. Da die Kühlkette vorhanden ist, könnte der Kühlhänger morgens länger vor dem Geschäft stehen und dieser später entladen werden. Edeka müsste dies berücksichtigen können. RM JO Bellstedt ist wichtig, dass die Ware so früh wie möglich in die Regale kommt. Die Logistik müsse vorrangig berücksichtigt werden, damit die Abläufe für die Mitarbeitenden und die Kunden so gut wie möglich funktionieren. RM JU Bellstedt erinnert an die langen Warteschlangen vor dem Geschäft, die so schnell wie möglich abgebaut werden sollten.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung in der Abschlussphase des Bebauungsplanverfahrens: Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und anschließender Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB. Der Plan ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan — er wird auf Initiative der Grundstückseigentümerin aufgestellt und ist an ein konkretes Vorhaben gebunden.
Hintergrund
Der EDEKA-Frischemarkt am Westerloog 5 ist der einzige Lebensmittelmarkt auf Spiekeroog. Er soll durch einen Anbau von der bestehenden Verkaufsfläche auf 725 Quadratmeter erweitert und neu strukturiert werden. Gleichzeitig werden die vorhandenen zehn Mitarbeiterwohnungen modernisiert und um fünf neue im Obergeschoss ergänzt. Zwischen Gemeinde und Vorhabenträgerin wurde ein Durchführungsvertrag geschlossen, der die Umsetzungsfristen und Kostenträgerschaft regelt. Die Planunterlagen haben nach öffentlicher Auslegung gemäß BauGB mehrere Stellungnahmen von Behörden und Bürger:innen ausgelöst, die nun abgewogen werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Alle Insulaner:innen und Gäste sind auf den EDEKA-Markt als einzige Lebensmittelquelle der Insel angewiesen. Die Erweiterung soll das Angebot modernisieren und dauerhaft sichern. Anwohnende in der Nähe des Marktes haben Lärmbedenken wegen des Lieferverkehrs geäußert; laut Schallgutachten werden die Grenzwerte eingehalten. Fünf neue Mitarbeiterwohnungen entstehen im Obergeschoss — das betrifft den angespannten Wohnungsmarkt für Beschäftigte auf der Insel.
Die wichtigsten Punkte
- Der EDEKA-Markt am Westerloog 5 soll auf eine Verkaufsfläche von 725 Quadratmetern erweitert werden
- Im Obergeschoss des Neubauteils entstehen fünf neue Mitarbeiterwohnungen, die bestehenden zehn werden modernisiert
- Behörden wie der Landkreis Wittmund und der Wasserverband haben Auflagen zum Grundwasserschutz und zur Erschließung formuliert, die die Vorhabenträgerin beachten muss
- Anwohnende forderten Lärmschutzmaßnahmen beim Lieferverkehr; die Abwägung verweist auf das Schallgutachten, das die Grenzwerte als eingehalten ausweist
- Der Rat soll die Abwägung beschließen und danach den Satzungsbeschluss fassen — damit tritt der Bebauungsplan in Kraft
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/033/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 9 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (9)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-884 kB
- 📄01 V2 VEP 23 Abwägung Auslegung sPDF; CHARSET=UTF-85.0 MB
- 📄02 Spiekeroog Durchführungsvertrag 31.11.2022 geschwärztPDF; CHARSET=UTF-812 kB
- 📄03 Edeka Architektur 221118 Anlagen VE Plan Teil BPDF; CHARSET=UTF-815.6 MB
- 📄04 7 Berichtigung FNP Spiekeroog 2022-11-30PDF; CHARSET=UTF-81.5 MB
- 📄05 BP 23 Edekaerweiterung Satzung 2023-03-14PDF; CHARSET=UTF-82.2 MB
- 📄06 Begründung VEP 23 SatzungPDF; CHARSET=UTF-81.3 MB
- 📄07 Bericht Schall EDEKA Spiekeroog - 2022-11-21PDF; CHARSET=UTF-81.2 MB
- 📄08 FFH-Vorprüfung Markt SpiekeroogPDF; CHARSET=UTF-81.8 MB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die Erstellung eines Dorfentwicklungsplans. Ein solcher Plan legt Ziele und Maßnahmen für die künftige Entwicklung der Inselgemeinde fest. Der Rat soll einen entsprechenden Beschluss fassen.
Die finalen Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog liegen vor. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Unterlagen und können Anmerkungen einbringen. Die Beschlüsse sollen jeweils in den einzelnen Sitzungen formuliert werden.
Die Gemeinde Spiekeroog vergibt einen Auftrag zur Bauleitplanung — also zur Erarbeitung von Bebauungsplänen oder des Flächennutzungsplans durch ein externes Planungsbüro. Der Rat soll die Vergabe beschließen.