Rück- und Umbau eines Hotels
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juli 2016
Beschlossen — einstimmig
am 07. Juli 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Hotelbetreiber auf Spiekeroog beantragt den Rück- und Umbau eines denkmalgeschützten Hotels im Bereich Ortsmitte West. Die bestehende Veranda soll um rund 1,50 Meter zurückgebaut werden, um Außensitzplätze zu schaffen. Außerdem sollen Personalwohnungen im Dachgeschoss modernisiert und eine Dachgaube eingebaut werden. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch zu erteilen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zu einem Bauantrag eines privaten Hotelbetreibers, der den Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes im Sondergebiet Ortsmitte West anstrebt. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen, die eigentliche Baugenehmigung liegt beim Landkreis Wittmund.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 8C Ortsmitte West im Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke. Zusätzlich gelten die Baugestaltungssatzung I und die Bauerhaltungssatzung der Gemeinde. Das Hotel steht unter Denkmalschutz; die Untere Denkmalbehörde des Landkreises Wittmund und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege wurden bereits im März 2016 beteiligt. Ein geschützter Baum direkt vor dem Eingang macht den Rückbau der Veranda zusätzlich erforderlich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Umbau betrifft ein einzelnes denkmalgeschütztes Hotel und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Für Gäste entstehen neue Außensitzplätze. Die Gemeinde nimmt hier ihre Rolle als Träger des Einvernehmens im baurechtlichen Genehmigungsverfahren wahr.
Die wichtigsten Punkte
- Die Veranda soll um rund 1,50 Meter zurückgebaut werden, um Außensitzplätze zu ermöglichen
- Im Dachgeschoss sind Modernisierung der Personalwohnungen und eine neue Dachgaube geplant
- Das Gebäude steht unter Denkmalschutz; Fenster werden nach historischen Vorbildern erneuert
- Die Dachneigung der geplanten Gaube beträgt 18 Grad und liegt damit knapp unter dem Satzungsrahmen von 20 bis 30 Grad
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraph 30 Abs. 1 BauGB zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/055/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8144 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Eigentümer will eine denkmalgeschützte Hotelpension auf Spiekeroog zu drei Ferienwohnungen umbauen und dabei Dach, Fassade und Fenster sanieren. Kubatur und äußere Erscheinung des Gebäudes bleiben unverändert, Anbauten sind nicht geplant. Die Denkmalbehörde und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege haben das Sanierungskonzept vorab als denkmalverträglich eingestuft. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Die Gemeinde will das Hotel zur Linde erhalten und sucht einen langfristigen Betreiber für einen möglichen Teilabriss und Neubau. Dafür legt die Verwaltung konkrete Rahmenbedingungen fest: mindestens 20 Gästezimmer, öffentlich zugängliches Restaurant, maximal 13 Meter Firsthöhe und Wohnraum für mindestens zwei Drittel der Belegschaft. Der Rat soll diese Rahmenbedingungen billigen und die Pächtersuche unterstützen.
Private Antragsteller wollen ein denkmalgeschütztes, seit Jahren leerstehendes Gebäude umbauen und sanieren. Geplant sind eine Dauerwohnung und vier Ferienwohnungen, je mit eigener Veranda. Die Gemeinde soll ihr baurechtliches Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung der Pension Fallen-Anker zu verweigern. Geplant sind dort 3 Pensions-Apartments, 6 Pensions-Zimmer und eine Dauerwohnung; alle Einheiten sollen eigene Bäder und Pantryküchen erhalten. Gleichzeitig soll eine bestehende Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.