Satzungsänderung Hundesteuer
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Mai 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 02. Mai 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Spiekeroog in vorgelegter Fassung (s. Anlage 1). Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Herr Koffinke erklärt, dass hier nur redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden. Eine Erhöhung der Hundesteuer tritt nicht in Kraft.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Hundesteuersatzung an geltendes Landesrecht an. Auslöser ist das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), das seit 2013 gilt, aber bisher nicht in der Satzung abgebildet war. Die Änderungen betreffen vor allem die Definition gefährlicher Hunde, Regeln zu Steuerbefreiungen und redaktionelle Korrekturen. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung in vorgelegter Fassung beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss und anschließend zur Beschlussfassung im Rat. Es geht um die 2. Änderung der bestehenden Hundesteuersatzung.
Hintergrund
Die ursprüngliche Hundesteuersatzung stammt aus dem Jahr 2005 und wurde 2012 erstmals geändert. Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) wurde 2011 neu gefasst und gilt seit dem 1. Juli 2013. Seitdem weicht die Spiekerooger Satzung in mehreren Punkten vom geltenden Landesrecht ab. Die Verwaltung sieht zudem Lücken bei Steuerbefreiungen und formale Mängel, die nun behoben werden sollen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Hundehalter:innen auf Spiekeroog sind direkt betroffen, da sich die Regeln für Steuerbefreiungen und -ermäßigungen konkretisieren. Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragt, muss künftig Nachweise vorlegen, etwa Ausbildungszertifikate oder ein amtsärztliches Zeugnis. Für als gefährlich eingestufte Hunde entfällt jede Steuerbefreiung. Änderungen an den Steuersätzen selbst enthält die Vorlage nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Der Begriff des gefährlichen Hundes wird neu definiert und an § 7 NHundG angepasst
- Steuerbefreiungen und -ermäßigungen müssen künftig durch Nachweise belegt werden
- Für gefährliche Hunde werden keine Befreiungen oder Ermäßigungen mehr gewährt
- Befreiungen erlöschen, sobald der Hund nicht mehr zum begünstigten Zweck gehalten wird
- Darüber hinaus enthält die Änderungssatzung redaktionelle Korrekturen ohne inhaltliche Wirkung
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/035/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde SpiekeroogPDF; CHARSET=UTF-8195 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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