Umbau u. Umnutzung von Gewerbeflächen in einem Wohn- u. Geschäftshaus in Wohneinheiten u. gewerbliche Nutzung eines Nebengebäudes
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 26. Januar 2017
Beschlossen — einstimmig
am 26. Januar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Eigentümer will in einem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus im Bereich des Bebauungsplans Achter d Diek gewerblich genutzte Flächen in Dauerwohnraum umwandeln. Das Nebengebäude soll künftig als Hausmeisterdienst genutzt werden. Äußere Eingriffe in das Gebäude sind nicht geplant, nur innere Trennwände werden verändert. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraf 30 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag vom Dezember 2016, bei dem ein privater Eigentümer die Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes auf einem Erbbaugrundstück beantragt. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet SO 1 des Bebauungsplans Achter d Diek, wo Dauerwohnnutzung und nicht störende Gewerbebetriebe zulässig sind. Die Baugenehmigung für das Einfamilienhaus und das Nebengebäude wurde 2004 vom Landkreis Wittmund erteilt. Das Grundstück unterliegt einem Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahr 2003, der den Betrieb eines Gewerbebetriebs bis November 2043 vorschreibt. Der geplante Hausmeisterdienst im Nebengebäude gilt als nicht störender Gewerbebetrieb und erfüllt damit diese Vertragspflicht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Grundstück im Bereich Achter d Diek und schafft zusätzlichen Dauerwohnraum auf der Insel. Für die Allgemeinheit sind keine direkten Auswirkungen zu erwarten. Da auf Spiekeroog Dauerwohnraum knapp ist, kann die Umnutzung gewerbelich genutzter Flächen zu Wohnzwecken grundsätzlich dem Wohnraumangebot für Einheimische zugutekommen.
Die wichtigsten Punkte
- Das bestehende Wohn- und Geschäftshaus auf einem 898 Quadratmeter großen Grundstück soll von Gewerbe- auf Dauerwohnnutzung umgestellt werden
- Das Nebengebäude mit 9 Quadratmetern wird als Hausmeisterdienst gewerblich genutzt und gilt damit als nicht störender Betrieb
- Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert, nur innere Wände werden neu gezogen
- Alle Vorgaben des Bebauungsplans Achter d Diek zu Größe, Geschossen und Höhen sind eingehalten
- Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, da keine Versagungsgründe vorliegen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/131/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8138 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Bauherr beantragt die Umnutzung von Gewerbeflächen im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses in drei Wohneinheiten sowie den Bau eines Nebengebäudes mit Abstell- und Fahrradräumen. Das Grundstück ist jedoch ein Erbbaugrundstück, dessen Vertrag den Betrieb eines Gewerbes bis November 2043 verpflichtend vorschreibt. In den geänderten Bauplänen fehlt eine Räumlichkeit für diesen Gewerbebetrieb. Die Verwaltung schlägt vor, die Vorlage zurückzustellen und den Bauherrn aufzufordern, die geplante Gewerbenutzung konkret nachzuweisen.
Die Gemeinde Spiekeroog will statt einer Einzelgenehmigung für einen Anbau ein Bebauungsplanverfahren einleiten. Anlass ist ein Bauantrag für eine überdachte Anlieferung und die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager. Die Verwaltung hält eine verbindliche Gesamtplanung für das Grundstück für städtebaulich sinnvoller als weitere Einzelgenehmigungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu beauftragen und dem Vorhabenträger zu empfehlen, den laufenden Bauantrag ruhend zu stellen.
Im Haus Seerose sollen Gemeinschaftsräume zu einzelnen Wohneinheiten umgebaut werden. Dazu werden innen Wände entfernt oder neu gezogen; die äußere Form des Gebäudes bleibt unverändert. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einer nachträglichen Legalisierung von zwei Ferienwohnungen im Dachgeschoss eines privaten Wohngebäudes verweigern. Die Eigentümerin hatte im Dezember 2023 beantragt, die seit Langem ohne Genehmigung als Ferienwohnungen genutzten Räume offiziell umzuwidmen und ein Nebengebäude mit 40,35 qm zu errichten. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, weil das Vorhaben gegen die laufende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf verstößt und baulich genehmigten Dauerwohnraum vernichten würde. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird versagt.