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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau und Umnutzung eines Teilbereiches im Erdgeschoss (Büro/Verwaltung) zur Erlebnisbäckerei/Rösterei

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. August 2016

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 12. August 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gem. § 30 Abs. 1 in Verbind. mit § 172 Abs. 1 Satz1 Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. VA Braun erläutert den TOP.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Teilbereich im Erdgeschoss eines Gebäudes im Kurzentrums-Bereich soll von Büro-/Verwaltungsnutzung zu einer Erlebnisbäckerei und Rösterei umgebaut werden. Der Haupteingang wird barrierefrei gestaltet und der Thekenbereich abgesenkt. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einem Bauantrag vom 14. Juni 2016; das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kurzentrum und der Bauerhaltungssatzung, sodass die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss.

Hintergrund

Das betroffene Grundstück liegt im Bebauungsplan Kurzentrum mit der Zweckbestimmung Konzentrationszone Kurwesen. Dieser Plan lässt auch Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften zu, sodass eine Bäckerei und Rösterei planungsrechtlich zulässig ist. Zusätzlich gelten die Baugestaltungssatzungen I und II sowie die Bauerhaltungssatzung der Gemeinde, die für Nutzungsänderungen eine gesonderte Genehmigung vorschreiben. Die Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Wittmund erteilt die Baugenehmigung im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Für Insulaner:innen und Gäste entstünde im Kurzentrums-Bereich ein neues gastronomisch-handwerkliches Angebot in Form einer Erlebnisbäckerei und Rösterei. Der barrierefreie Eingang und der abgesenkte Thekenbereich verbessern die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung, ältere Personen und Familien mit Kleinkindern. Die Vorlage betrifft in erster Linie das baurechtliche Genehmigungsverfahren; unmittelbare Kosten für die Gemeinde sind nicht genannt.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Büro- und Verwaltungsbereich im Erdgeschoss soll zur Erlebnisbäckerei und Rösterei umgebaut werden
  • Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Kurzentrum, der solche Nutzungen ausdrücklich zulässt
  • Der Haupteingang wird barrierefrei hergestellt und der Thekenbereich abgesenkt
  • Die Baugestaltungssatzungen und die Bauerhaltungssatzung der Gemeinde sind einzuhalten
  • Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/064/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
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Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. August 2016, 22:05 UhrEntscheidungmehrheitlich

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