Vertragsabschluss zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Naturschutzrecht
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2026
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt dem Abschluss des Vertrages zur Sicherung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ zu und ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog schließt einen Vertrag mit der Niedersächsischen Landgesellschaft, um Naturschutz-Ausgleichspflichten aus dem Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof zu erfüllen. Da auf der Insel keine geeigneten Ausgleichsflächen vorhanden sind, kauft die Gemeinde ein Kompensationsguthaben aus einem Flächenpool im Arler Hammrich auf dem Festland. Der Rat soll dem Vertragsabschluss zustimmen und den Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 21 Am Bahnhof; die Vorlage regelt die naturschutzrechtliche Begleitpflicht, die vor dem Satzungsbeschluss gesichert sein muss.
Hintergrund
Die Gemeinde stellt den Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof auf, um neuen Dauerwohnraum gemischt mit Ferienwohnungen zu ermöglichen. Jeder Bebauungsplan, der in Natur und Landschaft eingreift, muss nach Naturschutzrecht einen Ausgleich nachweisen. Auf Spiekeroog stehen dafür keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Der Landkreis Wittmund als untere Naturschutzbehörde hat deshalb zugestimmt, dass die Gemeinde auf einen Kompensationspool der Niedersächsischen Landgesellschaft im Arler Hammrich im Landkreis Aurich zurückgreift, der naturräumlich zur selben Region der Watten und Marschen gehört.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkte Auswirkungen auf den Inselalltag hat diese Vorlage nicht. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof rechtswirksam werden und damit neuer Dauerwohnraum auf der Insel entstehen kann. Die Kosten für das Kompensationsguthaben trägt die Gemeinde; die genaue Höhe des Entgelts geht aus der beigefügten Anlage hervor, die hier nicht vorlag.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof soll Dauerwohnraum gemischt mit Ferienwohnungen ermöglichen
- Auf Spiekeroog fehlen Flächen für den naturschutzrechtlich vorgeschriebenen Eingriffs-Ausgleich
- Die Gemeinde erwirbt ein Kompensationsguthaben aus dem Flächenpool Arler Hammrich der Niedersächsischen Landgesellschaft auf dem Festland
- Der Vertrag wird erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans wirksam
- Der Rat soll dem Vertragsabschluss zustimmen und den Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 28. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/167/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 28. August 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-888 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will einen Vertrag mit den Niedersächsischen Landesforsten abschließen, der eine waldrechtlich vorgeschriebene Ersatzaufforstung auf dem Festland sichert. Der Hintergrund: Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof liegt ein Gehölzbestand, dem offiziell Waldeigenschaft zuerkannt wurde. Weil dieser Wald teils in Baugebiet und Retentionsfläche umgewidmet wird, schreibt das Niedersächsische Waldgesetz eine Ersatzaufforstung vor. Der Rat soll dem Vertragsschluss zustimmen und den Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Kurzentrum abwägen und beschließen. Hintergrund der Planänderung ist die Errichtung einer Abenteuergolfanlage im Kurbereich. Mehrere Behörden haben Hinweise zum Grundwasserschutz, Naturschutz und zu Versorgungsleitungen eingebracht; private Einwände wurden nicht erhoben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, jede Stellungnahme durch Einzelbeschluss abzuwägen.
Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof zur formellen Offentlichkeits- und Behordenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar grosse Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfs zwischen den Strassen Westend und Westerloog sowie der Trasse der Museumspferdebahn. Ziel ist ein neues Wohngebiet mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil neben Ferienwohnungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus der Fruhbeteiligung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung nach Paragraf 3 Absatz 2 und Paragraf 4 Absatz 2 BauGB durchzufuhren.
Die Gemeinde Spiekeroog startet die Bauleitplanung für ein neues Wohn- und Ferienwohngebiet nördlich der Gleistrasse der Pferdebahn, hinter der Bebauung an der Westerloog bis zum Deich. Geplant ist ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen B, das Dauerwohnraum und Ferienwohnungen mischen soll. Der alte Aufstellungsbeschluss von 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu gestartet, weil das Plangebiet neu zugeschnitten wurde. Der Rat soll den neuen Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragen.