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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Vertragsabschluss zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Naturschutzrecht

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2026

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt dem Abschluss des Vertrages zur Sicherung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ zu und ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung.

8Ja

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog schließt einen Vertrag mit der Niedersächsischen Landgesellschaft, um Naturschutz-Ausgleichspflichten aus dem Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof zu erfüllen. Da auf der Insel keine geeigneten Ausgleichsflächen vorhanden sind, kauft die Gemeinde ein Kompensationsguthaben aus einem Flächenpool im Arler Hammrich auf dem Festland. Der Rat soll dem Vertragsabschluss zustimmen und den Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 21 Am Bahnhof; die Vorlage regelt die naturschutzrechtliche Begleitpflicht, die vor dem Satzungsbeschluss gesichert sein muss.

Hintergrund

Die Gemeinde stellt den Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof auf, um neuen Dauerwohnraum gemischt mit Ferienwohnungen zu ermöglichen. Jeder Bebauungsplan, der in Natur und Landschaft eingreift, muss nach Naturschutzrecht einen Ausgleich nachweisen. Auf Spiekeroog stehen dafür keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Der Landkreis Wittmund als untere Naturschutzbehörde hat deshalb zugestimmt, dass die Gemeinde auf einen Kompensationspool der Niedersächsischen Landgesellschaft im Arler Hammrich im Landkreis Aurich zurückgreift, der naturräumlich zur selben Region der Watten und Marschen gehört.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Direkte Auswirkungen auf den Inselalltag hat diese Vorlage nicht. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof rechtswirksam werden und damit neuer Dauerwohnraum auf der Insel entstehen kann. Die Kosten für das Kompensationsguthaben trägt die Gemeinde; die genaue Höhe des Entgelts geht aus der beigefügten Anlage hervor, die hier nicht vorlag.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof soll Dauerwohnraum gemischt mit Ferienwohnungen ermöglichen
  • Auf Spiekeroog fehlen Flächen für den naturschutzrechtlich vorgeschriebenen Eingriffs-Ausgleich
  • Die Gemeinde erwirbt ein Kompensationsguthaben aus dem Flächenpool Arler Hammrich der Niedersächsischen Landgesellschaft auf dem Festland
  • Der Vertrag wird erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans wirksam
  • Der Rat soll dem Vertragsabschluss zustimmen und den Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 28. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/167/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
28. August 2026
Zuletzt aktualisiert
25. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-888 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2026, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig8:0:0

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