Vertragsabschluss zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Waldrecht
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2026
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt dem Abschluss des Vertrages zur Sicherung der waldrechtlich erforderlichen Ersatzaufforstung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ zu und ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung des Vertrages.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog will einen Vertrag mit den Niedersächsischen Landesforsten abschließen, der eine waldrechtlich vorgeschriebene Ersatzaufforstung auf dem Festland sichert. Der Hintergrund: Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof liegt ein Gehölzbestand, dem offiziell Waldeigenschaft zuerkannt wurde. Weil dieser Wald teils in Baugebiet und Retentionsfläche umgewidmet wird, schreibt das Niedersächsische Waldgesetz eine Ersatzaufforstung vor. Der Rat soll dem Vertragsschluss zustimmen und den Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht im Zuge des laufenden Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof. Die Vorlage regelt einen rechtlich notwendigen Begleitschritt: den Vertragsschluss zur Ersatzaufforstung im Rahmen des Waldumwandlungsverfahrens.
Hintergrund
Die Gemeinde stellt den Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof auf, um Dauerwohnraum gemischt mit Ferienwohnungen zu ermöglichen. Im Plangebiet befindet sich ein Gehölzstreifen zwischen Deich und Baugebiet, den die Niedersächsischen Landesforsten als Wald im Sinne des NWaldLG eingestuft haben. Das Niedersächsische Waldgesetz schreibt vor, dass bei Umwidmung von Waldflächen eine gleichwertige Ersatzaufforstung anderswo gesichert werden muss. Da Spiekeroog weder Flächen noch geeignete Standorte für eine Aufforstung hat, kauft die Gemeinde Poolflächen auf dem Festland von den Niedersächsischen Landesforsten ein.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Beschluss betrifft vor allem das laufende Planverfahren Am Bahnhof, das künftig Dauerwohnraum auf der Insel ermöglichen soll. Für die Gesamtinsel bedeutet er, dass eine gesetzliche Voraussetzung für den Fortgang dieses B-Plans erfüllt wird. Ohne den Vertragsschluss könnte das Waldumwandlungsverfahren das Planaufstellungsverfahren blockieren. Die Ersatzaufforstung selbst findet auf dem Festland statt und verändert das Inselbild nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof zielt auf Dauerwohnraum mit einem Anteil Ferienwohnungen
- Ein Gehölzbestand im Plangebiet hat offiziell Waldeigenschaft nach dem Niedersächsischen Waldgesetz
- Das Waldgesetz verlangt eine Ersatzaufforstung, weil Waldflächen in Baugebiet und Retentionsfläche umgewidmet werden
- Die Ersatzaufforstung erfolgt auf Poolflächen der Niedersächsischen Landesforsten auf dem Festland, gegen Entgelt
- Mit dem Vertragsschluss gilt das Waldumwandlungsverfahren als abgeschlossen und der B-Plan-Prozess kann weiterlaufen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 28. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/174/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 28. August 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-886 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog schließt einen Vertrag mit der Niedersächsischen Landgesellschaft, um Naturschutz-Ausgleichspflichten aus dem Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof zu erfüllen. Da auf der Insel keine geeigneten Ausgleichsflächen vorhanden sind, kauft die Gemeinde ein Kompensationsguthaben aus einem Flächenpool im Arler Hammrich auf dem Festland. Der Rat soll dem Vertragsabschluss zustimmen und den Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigen.
Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof zur formellen Offentlichkeits- und Behordenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar grosse Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfs zwischen den Strassen Westend und Westerloog sowie der Trasse der Museumspferdebahn. Ziel ist ein neues Wohngebiet mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil neben Ferienwohnungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus der Fruhbeteiligung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung nach Paragraf 3 Absatz 2 und Paragraf 4 Absatz 2 BauGB durchzufuhren.
Die Gemeinde Spiekeroog startet die Bauleitplanung für ein neues Wohn- und Ferienwohngebiet nördlich der Gleistrasse der Pferdebahn, hinter der Bebauung an der Westerloog bis zum Deich. Geplant ist ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen B, das Dauerwohnraum und Ferienwohnungen mischen soll. Der alte Aufstellungsbeschluss von 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu gestartet, weil das Plangebiet neu zugeschnitten wurde. Der Rat soll den neuen Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragen.
Der Bauausschuss berät über den aktuellen Stand der 8. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof. Ziel der Planung ist es, neuen Dauerwohnraum zu schaffen und ihn angemessen mit Ferienwohnungen zu mischen. Die formelle Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden ist abgeschlossen; die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in die Planung eingearbeitet. Ein konkreter Beschluss wird gegebenenfalls erst in der Sitzung formuliert.